Beitragserhöhung. A 15.4.1 Eine Erhöhung des Beitrages ist frühestens zum Beginn des dritten Versicherungsjahres des jeweiligen Versicherungs- vertrages zulässig; gerechnet werden dabei die Versicherungsjahre, in denen dem Vertrag erstmals die VHB 2022 der Continentale zu Grunde lagen.
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Beitragserhöhung. A 15.4.1 18.3.4.1 Eine Erhöhung des Beitrages ist frühestens zum Beginn des dritten Versicherungsjahres des jeweiligen Versicherungs- vertrages zulässig; gerechnet werden dabei die Versicherungsjahre, in denen dem Vertrag erstmals die VHB 2022 VGB 2021 der Continentale zu Grunde lagen.
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Samples: www.continentale.de, makler.continentale.de
Beitragserhöhung. A 15.4.1 19.4.1 Eine Erhöhung des Beitrages ist frühestens zum Beginn des dritten Versicherungsjahres des jeweiligen Versicherungs- vertrages Versicherungsvertra- ges zulässig; gerechnet werden dabei die Versicherungsjahre, in denen dem Vertrag erstmals die VHB 2022 der Continentale zu Grunde lagen.
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Samples: www.mannheimer.de, www.continentale.de