Common use of Beitragshöhe Clause in Contracts

Beitragshöhe. 2.1 Die Höhe des Tarifbeitrags richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungs- umfang, dem tariflichen Lebensalter der Person und dem Geschlecht. Dies gilt in Ansehung des Geschlechts nur für Verträge des Basistarifs, deren Bei- träge geschlechtsabhängig erhoben werden. Als tarifliches Lebensalter gilt der Unterschied zwischen dem laufenden Kalenderjahr, in dem der Versiche- rungsvertrag zu den Besonderen Bedingungen besteht, und dem Geburtsjahr. Von dem auf die Vollendung des 25., 30. und 35. tariflichen Lebensjahres folgenden Kalenderjahr an ist der Beitrag für die nächsthöhere Altersgruppe zu entrichten. Rückstellungen für das Alter werden nicht angespart.

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Beitragshöhe. 2.1 Die Höhe des Tarifbeitrags richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungs- umfangVersiche- rungsumfang, dem tariflichen Lebensalter der Person und dem Geschlecht. Dies gilt in Ansehung des Geschlechts nur für Verträge des Basistarifs, deren Bei- träge Beiträge geschlechtsabhängig erhoben werden. Als tarifliches Lebensalter Le- bensalter gilt der Unterschied zwischen dem laufenden Kalenderjahr, in dem der Versiche- rungsvertrag Versicherungsvertrag zu den Besonderen Bedingungen besteht, und dem Geburtsjahr. Von dem auf die Vollendung des 25., 30. und 35. tariflichen tarif- lichen Lebensjahres folgenden Kalenderjahr an ist der Beitrag für die nächsthöhere nächst- höhere Altersgruppe zu entrichten. Rückstellungen für das Alter werden nicht angespart.

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Beitragshöhe. 2.1 Die Höhe des Tarifbeitrags richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungs- umfangVersicherungsumfang, dem tariflichen Lebensalter der Person und dem Geschlecht. Dies gilt in Ansehung des Geschlechts nur für Verträge des Basistarifs, deren Bei- träge Beiträge geschlechtsabhängig erhoben werdenwer- den. Als tarifliches Lebensalter gilt der Unterschied zwischen dem laufenden Kalenderjahr, in dem der Versiche- rungsvertrag Versicherungsvertrag zu den Besonderen Bedingungen besteht, und dem Geburtsjahr. Von dem auf die Vollendung des 25., 30. und 35. tariflichen Lebensjahres folgenden Kalenderjahr an ist der Beitrag für die nächsthöhere Altersgruppe zu entrichten. Rückstellungen für das Alter werden nicht angespart.

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Beitragshöhe. 2.1 Die Höhe des Tarifbeitrags richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungs- umfangVersicherungsumfang, dem tariflichen Lebensalter der Person und dem Geschlecht. Dies gilt in Ansehung des Geschlechts nur für Verträge des Basistarifs, deren Bei- träge geschlechtsabhängig Beiträge geschlechts- abhängig erhoben werden. Als tarifliches Lebensalter gilt der Unterschied zwischen dem laufenden Kalenderjahr, in dem der Versiche- rungsvertrag Versicherungsvertrag zu den Besonderen Bedingungen besteht, und dem Geburtsjahr. Von dem auf die Vollendung des 25., 30. und 35. tariflichen Lebensjahres folgenden Kalenderjahr an ist der Beitrag für die nächsthöhere Altersgruppe zu entrichten. Rückstellungen für das Alter werden nicht angespart.

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Beitragshöhe. 2.1 Die Höhe des Tarifbeitrags richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungs- umfangVersicherungsumfang, dem tariflichen Lebensalter der Person und dem Geschlecht. Dies gilt in Ansehung des Geschlechts nur für Verträge des Basistarifs, deren Bei- träge Beiträge geschlechtsabhängig erhoben werden. Als tarifliches Lebensalter gilt der Unterschied zwischen dem laufenden Kalenderjahr, in dem der Versiche- rungsvertrag zu den Besonderen Bedingungen besteht, und dem Geburtsjahr. Von dem auf die Vollendung des 25., 30. und 35. tariflichen Lebensjahres folgenden Kalenderjahr an ist der Beitrag für die nächsthöhere Altersgruppe zu entrichten. Rückstellungen für das Alter werden nicht angespart.

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