Beitreibung von Forderungen. Soweit aus dem Vertragsverhältnis oder auf sonstige Weise die Beitreibung einer otfenen Forderung im Rahmen der Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen erforderlich wird - und hierbei nicht die Interessen der Grund- rechte und Grundfreiheiten der betrotfenen Person, die den Schutz personen- bezogener Daten erfordern, überwiegen – beauftragen wir alternativ ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der Forderung. Der jeweils beauftragten Rechtsperson werden die zur Beitreibung erforderlichen Daten übermittelt. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 lit. b und Artikel 6 Absatz 1 lit. f der DSGVO sowie § 10 Abs. 1 S. 3, Abs. 4 TTDSG. Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei den genannten Rechtspersonen stehen Ihnen diese unter der jeweils angegebenen Adresse zur Verfügung.
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Beitreibung von Forderungen. Soweit aus dem Vertragsverhältnis oder auf sonstige Weise die Beitreibung einer otfenen offenen Forderung im Rahmen der Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen erforderlich wird - und hierbei nicht die Interessen der Grund- rechte Grundrechte und Grundfreiheiten der betrotfenen betroffenen Person, die den Schutz personen- bezogener personenbezogener Daten erfordern, überwiegen – beauftragen wir alternativ einer der folgenden Rechtspersonen mit der Beitreibung: ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der Forderung. Der jeweils beauftragten Rechtsperson werden die zur Beitreibung erforderlichen Daten übermittelt. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 lit. b und Artikel 6 Absatz 1 lit. f der DSGVO sowie § 10 95 Abs. 1 S. 3, Abs. 4 TTDSG5 TKG. Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei den genannten Rechtspersonen stehen Ihnen diese unter der jeweils angegebenen Adresse zur Verfügung.
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Beitreibung von Forderungen. Soweit aus dem Vertragsverhältnis oder auf sonstige Weise die Beitreibung einer otfenen Forderung im Rahmen der Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen erforderlich wird - und hierbei nicht die Interessen der Grund- rechte Grundrechte und Grundfreiheiten der betrotfenen Person, die den Schutz personen- bezogener personenbezogener Daten erfordern, überwiegen – beauftragen wir alternativ ein Inkassounternehmen Inkassounter- nehmen mit dem Einzug der Forderung. Der jeweils beauftragten Rechtsperson werden die zur Beitreibung erforderlichen Daten übermittelt. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 lit. b und Artikel 6 Absatz 1 lit. f der DSGVO sowie § 10 Abs. 1 S. 3, Abs. 4 TTDSG. Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei den genannten Rechtspersonen stehen Ihnen diese unter der jeweils angegebenen Adresse zur Verfügung.
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Beitreibung von Forderungen. Soweit aus dem Vertragsverhältnis oder auf sonstige Weise die Beitreibung einer otfenen offenen Forderung im Rahmen der Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen erforderlich wird - und hierbei nicht die Interessen der Grund- rechte Grundrechte und Grundfreiheiten der betrotfenen betroffenen Person, die den Schutz personen- bezogener personenbe- zogener Daten erfordern, überwiegen – beauftragen wir alternativ einer der folgenden Rechtspersonen mit der Beitreibung: ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der Forderung. Der jeweils beauftragten Rechtsperson werden die zur Beitreibung erforderlichen Daten übermittelt. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 lit. b und Artikel 6 Absatz 1 lit. f der DSGVO sowie § 10 95 Abs. 1 S. 3, Abs. 4 TTDSG5 TKG. Für weitere Informationen Informati- onen zur Datenverarbeitung bei den genannten Rechtspersonen stehen Ihnen diese unter der jeweils angegebenen Adresse zur Verfügung.
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