Common use of Beitreibung von Forderungen Clause in Contracts

Beitreibung von Forderungen. Soweit aus dem Vertragsverhältnis oder auf sonstige Weise die Beitreibung einer otfenen Forderung im Rahmen der Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen erforderlich wird - und hierbei nicht die Interessen der Grund- rechte und Grundfreiheiten der betrotfenen Person, die den Schutz personen- bezogener Daten erfordern, überwiegen – beauftragen wir alternativ ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der Forderung. Der jeweils beauftragten Rechtsperson werden die zur Beitreibung erforderlichen Daten übermittelt. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 lit. b und Artikel 6 Absatz 1 lit. f der DSGVO sowie § 10 Abs. 1 S. 3, Abs. 4 TTDSG. Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei den genannten Rechtspersonen stehen Ihnen diese unter der jeweils angegebenen Adresse zur Verfügung.

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Beitreibung von Forderungen. Soweit aus dem Vertragsverhältnis oder auf sonstige Weise die Beitreibung einer otfenen offenen Forderung im Rahmen der Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen erforderlich wird - und hierbei nicht die Interessen der Grund- rechte Grundrechte und Grundfreiheiten der betrotfenen betroffenen Person, die den Schutz personen- bezogener personenbezogener Daten erfordern, überwiegen – beauftragen wir alternativ einer der folgenden Rechtspersonen mit der Beitreibung: ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der Forderung. Der jeweils beauftragten Rechtsperson werden die zur Beitreibung erforderlichen Daten übermittelt. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 lit. b und Artikel 6 Absatz 1 lit. f der DSGVO sowie § 10 95 Abs. 1 S. 3, Abs. 4 TTDSG5 TKG. Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei den genannten Rechtspersonen stehen Ihnen diese unter der jeweils angegebenen Adresse zur Verfügung.

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Beitreibung von Forderungen. Soweit aus dem Vertragsverhältnis oder auf sonstige Weise die Beitreibung einer otfenen Forderung im Rahmen der Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen erforderlich wird - und hierbei nicht die Interessen der Grund- rechte Grundrechte und Grundfreiheiten der betrotfenen Person, die den Schutz personen- bezogener personenbezogener Daten erfordern, überwiegen – beauftragen wir alternativ ein Inkassounternehmen Inkassounter- nehmen mit dem Einzug der Forderung. Der jeweils beauftragten Rechtsperson werden die zur Beitreibung erforderlichen Daten übermittelt. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 lit. b und Artikel 6 Absatz 1 lit. f der DSGVO sowie § 10 Abs. 1 S. 3, Abs. 4 TTDSG. Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei den genannten Rechtspersonen stehen Ihnen diese unter der jeweils angegebenen Adresse zur Verfügung.

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Beitreibung von Forderungen. Soweit aus dem Vertragsverhältnis oder auf sonstige Weise die Beitreibung einer otfenen offenen Forderung im Rahmen der Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen erforderlich wird - und hierbei nicht die Interessen der Grund- rechte Grundrechte und Grundfreiheiten der betrotfenen betroffenen Person, die den Schutz personen- bezogener personenbe- zogener Daten erfordern, überwiegen – beauftragen wir alternativ einer der folgenden Rechtspersonen mit der Beitreibung: ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der Forderung. Der jeweils beauftragten Rechtsperson werden die zur Beitreibung erforderlichen Daten übermittelt. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 lit. b und Artikel 6 Absatz 1 lit. f der DSGVO sowie § 10 95 Abs. 1 S. 3, Abs. 4 TTDSG5 TKG. Für weitere Informationen Informati- onen zur Datenverarbeitung bei den genannten Rechtspersonen stehen Ihnen diese unter der jeweils angegebenen Adresse zur Verfügung.

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