Beiträge der Arbeitnehmenden. 2.1 Der Beitragsabzug für Arbeitnehmende erfolgt monatlich direkt vom Lohn des Arbeitnehmenden und wird bei der Lohnabrech- nung sichtbar aufgeführt. 2.2 Diese vom Arbeitgeber abgezogenen Vollzugskostenbeiträge und Weiterbildungsbeiträge sind mindestens jährlich an die Ge- schäftsstelle der PLK zu überweisen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav), Gesamtarbeitsvertrag (Gav), Gesamtarbeitsvertrag
Beiträge der Arbeitnehmenden. 2.1 Der Beitragsabzug für Arbeitnehmende erfolgt monatlich direkt vom Lohn des Arbeitnehmenden und wird bei der Lohnabrech- nung sichtbar aufgeführt.
2.2 Diese vom Arbeitgeber abgezogenen Vollzugskostenbeiträge und Weiterbildungsbeiträge sind mindestens jährlich an die Ge- schäftsstelle Geschäftsstelle der PLK zu überweisenüber- weisen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)