Bekanntmachung des Firmenvertrags Musterklauseln

Bekanntmachung des Firmenvertrags. 1 Die Spital Thurgau AG macht diesen Firmenvertrag allen Mitarbeitenden zugänglich, indem sie ihn inklu- sive aller Anhänge im „Intranet“ veröffentlicht. Im Weiteren liegen alle Dokumente in den Personalabtei- lungen auf und können dort bezogen werden. Nach Inkrafttreten erhalten alle Mitarbeitenden eine Bro- schüre mit den wesentlichen Vertragsinhalten. 2 Bei Neuanstellungen werden die Mitarbeitenden auf die verschiedenen Möglichkeiten der Einsichtnah- me aufmerksam gemacht. Die Spital Thurgau AG stellt zudem sicher, dass alle Mitarbeitenden mit dem Anstellungsschreiben eine Broschüre mit den wesentlichen Vertragsinhalten erhalten. 3 Der Firmenvertrag und das Arbeitszeitreglement werden im Internet veröffentlicht. Frauenfeld, 15. November 2013 Für die Spital Thurgau AG lic. iur. Xxxxxx Xxxxx Verwaltungsratspräsident Xx. Xxxx Xxxxxx CEO Für Personalthurgau als Beauftragte der Gesamt-Personalkommission der Spital Thurgau AG und als Dachverband der Personalverbände Xxxxxxx Xxxx Präsidentin lic. iur. Xxxx-Xxxxx Xxxxxxxxxxx Geschäftsführerin Für die Gesamt-Personalkommission der Spital Thurgau AG Xxxxxx Xxxxxxxx Präsident ▪ Spital Thurgau AG - Xx. Xxxx X. Kohler, CEO der Spital Thurgau AG - lic. oec. Xxxxx Xxxxxxxxx, Personalchef Kantonsspital Frauenfeld und Klinik St. Katharinental - Xxxxx Xxxxxx, Personalchef Kantonsspital Münsterlingen und Psychiatrische Dienste Thurgau ▪ Personal Thurgau und Gesamt-Personalkommission Spital Thurgau AG - lic. iur. Xxxx-Xxxxx Xxxxxxxxxxx, Geschäftsführerin personalthurgau, Delegationsleiterin - Xxxxxx Xxxxxxxx, Mitglied Personalkommission Kantonsspital Münsterlingen und Präsident Gesamt- Personalkommission - lic. iur. Xxxx Xxxxxxx, Vertreter der Personalverbände Dem Firmenvertrag angeschlossene Verbände Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefach- männer Geschäftsstelle Xxxxxxxxxxxxxxx 0 0000 Xx. Xxxxxx Tel 000 000 00 00/69, Fax 071 223 54 48 xxx.xxx-xx.xx, xxxx@xxx-xx.xx Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO-Sektion Thurgau, Geschäftsstelle Xxx xxx Xxxxx 0 0000 Xxxxxx Tel 000 000 00 00, Fax 000 000 00 00 xxx.xxxx.xx, xxxxxxx@xxxx.xx Syna Regionalsekretariat Xxxxxxxxxxxx 00 0000 Xxxxxxxxxx Tel. 000 000 00 00, Fax 000 000 00 xxx.xxxxxxxxxx.xxxx.xx, frauen- xxxx@xxxx.xx curahumanis Berufs- und Personalverband der Al- ters-/ Langzeitpflege und Betreuung Xxxx- xxxxxxxxxxxxx 0 0000 Xxxxxx Tel. 000 000 00 00, Fax 000 000 00 00 xxx.xxxxxxxxxxx.xx, in- xx@xxxxxxxxxxx.xx Verband des Thur...
Bekanntmachung des Firmenvertrags. 1 Die Wäscherei Bodensee AG macht den Firmenvertrag allen Mitarbeitenden zugänglich, er kann inkl. aller Anhänge beim Personaldienst bezogen werden . Nach Inkrafttreten erhalten alle Mitarbeitenden eine Broschüre mit den wesent- lichen Vertragsinhalten. 2 Bei Neuanstellungen werden die Mitarbeitenden auf die verschiedenen Möglichkeiten der Einsichtnahme aufmerksam gemacht. Die Wäscherei Bodensee AG stellt zudem sicher, dass alle Mitarbeitenden mit dem Anstellungsschreiben ei- ne Broschüre mit den wesentlichen Vertragsinhalten erhalten.

Related to Bekanntmachung des Firmenvertrags

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Umzug / Übertragung des Vertrags 10.1. Der Kunde ist verpflichtet, der EWS jeden Umzug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Umzug, unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Strom- zählernummer sowie Marktlokations-ID in Textform mitzuteilen. 10.2. Die EWS wird den Kunden – sofern kein Fall nach Ziffer 10.3 vorliegt – an der neuen Entnahmestelle auf Grundlage dieses Vertrages weiterbeliefern. Die Belieferung zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, dass der Kunde der EWS das Umzugsdatum rechtzeitig mitgeteilt hat. 10.3. Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums, wenn der Kunde aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers in das Gebiet eines anderen Netzbetreibers zieht. Der Lieferant unterbreitet dem Kunden für die neue Verbrauchsstelle auf Wunsch gerne ein neues Angebot. 10.4. Unterbleibt die Mitteilung des Kunden nach Ziffer 10.1 aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird der EWS die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an seiner bisherigen Entnahmestelle, für die die EWS gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und für die sie von keinem anderen Kunden eine Vergütung zu fordern berechtigt ist, nach den Preisen des Vertrages zu vergüten. Die Pflicht der EWS zur unverzüglichen Abmeldung der bisherigen Entnahmestelle und Ansprüche der EWS auf entgangenen Gewinn wegen einer nicht oder verspätet erfolgten Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle bleiben unberührt. 10.5. Die EWS ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von der EWS in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer 10.5 unberührt.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen