Bemessungsgrundlagen Musterklauseln

Bemessungsgrundlagen. Die Bemessungsgrundlagen sind die Grundlagen, auf denen die Berechnungen der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Leistun- gen beruhen. Sie können sich von Land zu Land unterschei- den.
Bemessungsgrundlagen. 1. Die Leistungsentgelte nach Ziff. 11 bemessen sich grundsätzlich nach der Anzahl und dem Nutzinhalt der auf einem Grundstück bereitgestellten Abfallbehälter nach Ziff. 8 dieser AEB, nach dem Abfuhrintervall sowie im Einzelfall nach für die jeweilige Behälterausstattung verbundenen Zusatz- oder Minderleistungen.
Bemessungsgrundlagen a) Massgebend für die Bemessung der Versicherungsleistungen ist der im versicherten Betrieb erzielte Verdienst. Dieser wird nach den Bestimmungen des UVG ermittelt.
Bemessungsgrundlagen. Die Bemessungsgrundlagen sind die Grundlagen, auf denen die Berechnungen der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Leistun- gen beruhen. Sie können sich von Land zu Land unterschei- den. Ersatz-Krankenhaustagegeld (siehe hierzu Nr. 4.3) Sollten Sie für eine unter Versicherungsschutz stehende, medizinisch notwendige stationäre Krankenhausbehand- lung einer versicherten Person keine Kostenerstattung bei uns beanspruchen, zahlen wir je nach Tarifstufe ein Ersatz- Krankenhaustagegeld pro Tag eines ärztlich verordneten und durchgeführten Krankenhausaufenthaltes.
Bemessungsgrundlagen. Die Bemessungsgrundlagen sind die Grundlagen, auf denen die Berechnungen der ärztlichen bzw. zahnärzt- lichen Leistungen beruhen. Sie können sich von Land zu Land unterscheiden.
Bemessungsgrundlagen. Grundlage der Bemessung des Entgeltes für die Benutzung der Serviceeinrichtung und die Erbringung von Leistungen sind die Entgeltgrundsätze der ZIB.
Bemessungsgrundlagen. 1. Entgelte für die Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der Abwasseranlagensatzung werden als • Vorhalte- und Transportentgelt • Zusatzentgelte für Entschlammung • Entgelte für sonstige Leistungen (unter anderem Schlammspiegelmessungen, Rieselstrangreinigung) • Abwasserabgabe • Zusatzentgelte für Sammelgrubenabwasser • Zuschläge für Sonder- bzw. Bedarfsabfuhren erhoben. Vorhalte- und Transportentgelte werden für das Vorhalten der jederzeitigen Leistungsbereitschaft für die anschlussberechtigten Grundstücke sowie für die tat- sächlichen Kosten für Anfahrt und Abwassertransport, Entgelte für sonstige Leistun- gen sowie Zusatzentgelte und Zuschläge für die tatsächlich erbrachten Leistungen bei der Messung, Entleerung bzw. Entschlammung oder Reinigung der Anlagen und Abwasserabgabe in Höhe der vom WZV tatsächlich zu zahlenden Abgabe für die jeweilige Einleitung vom Grundstück erhoben.
Bemessungsgrundlagen. Art. 35quater (neu). Die Beiträge bemessen sich
Bemessungsgrundlagen. (1) Es werden festgesetzt
Bemessungsgrundlagen. Zählerart Zähler- leistung monatl. Teilbetrag m³/h EUR