Nutzungsentgelte Musterklauseln

Nutzungsentgelte. Die Nutzungsentgelte sind vom Kunden im Voraus zu entrichten. Die Nutzungsentgelte sind vom Kunden unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Mietgegenstands zu entrichten und werden nicht erstattet, wenn der Kunde den Mietgegenstand bereits vor Ende der Vertragslaufzeit an Xxxxxx zurückschickt oder aus anderen Gründen nicht benutzt. Es besteht kein Anspruch auf teilweise Erstattung oder Anrechnung. Bei einem Vertrag mit Mindestlaufzeit erfolgt (i) die erste Zahlung des Nutzungsentgelts mit Abschluss des Mietvertrags, aber vor Versand bzw. Übergabe der Ware (siehe dazu Ziffer 4.4.), und (ii) alle weiteren Zahlungen ab dem 2. Nutzungsmonat, d.h. jeweils einen Monat nach Lieferdatum (Bsp.: Bei einer Bestellung am 1. Xxxx und Lieferung am 10. Xxxx, ist die 1. Zahlung am 1. Xxxx und die 2. Zahlung am 10. April fällig, die 3. Zahlung am 10. Mai usw).
Nutzungsentgelte. 7.1. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist die Nutzung der Online- Spiele und der sonstigen Dienstleistungsangebote kostenlos.
Nutzungsentgelte. Sollten die elektrische Inklusiv-Leistung oder die Inklusiv-Bandbreite überschritten werden, so werden die zusätzlich erbrachten Leistungen des Providers wie folgt abgerechnet: Aufpreis je weitere kWh: 0,42 € je Monat Aufpreis je weiteres TB Datentransfer: 5,00 € je Monat • Alle Preise inkl. 19% MwSt. • Die Geschäftszeiten des Providers sind Mo. bis Fr. 10.00 bis 18.00 Uhr. • 1 Stromkreis (16A gesichert) ist im Bereitstellungsentgelt des Racks enthalten. • Die o.g. monatliche Grundmiete enthält elektrische Inklusiv-Leistung aus der eine elektrische Inklusiv-Energie durch Multiplikation mit 31 Tagen/Monat berechnet wird. Die Stromabnahme, die die elektrische Inklusiv-Energie überschreitet, wird verbrauchsabhängig (Strom- und Klimapauschale) abgerechnet (siehe 2.6). • Die o.g. monatliche Grundmiete enthält Inklusiv-Traffic. Darüber hinaus empfangener oder gesendeter Traffic wird verbrauchsabhängig abgerechnet (siehe 2.6). • Der Provider stellt dem Kunden IP-Adressraum nach RIPE-Richtlinien zur Verfügung. Der zugewiesene Adressraum wird mit Vertragsende widerrufen, eine Übernahme zu anderen Providern ist ausgeschlossen. (siehe 2.4) • Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit-Periode Der Preis für elektrische Leistung am Standort Düsseldorf kann sich während der Vertragslaufzeit-Periode durch geänderte Einkaufpreise für elektrische Leistung vom Rechenzentrumsbetreiber sowie durch gesetzliche Faktoren (EEG, Stromsteuer, Netzentgelte und Offshore Umlage) verändern. Anpassungen des Einkaufspreises für elektrische Leistung am Standort Düsseldorf können quartalsweise im gleichen Verhältnis vom bisherigen zum neuen Einkaufspreis des Providers für elektrische Leistung sowohl über den verbrauchsabhängigen Strompreis als auch über den Kostenbeitrag der elektrischen Inklusiv-Leistung zu den Kosten des verbrauchsabhängigen Strompreises und zur durchschnittlichen Stundenanzahl/Monat zur monatliche Grundmiete berechnet und an den Kunden weitergegeben werden.
Nutzungsentgelte. 4.1. Der Betreiber erhebt für die Nutzung der Golfanlage und seine Leistungen Nutzungsentgelte und Bearbeitungsgebühren gemäß der jeweils gültigen Preisliste und Maßgabe dieser Bestimmungen. Abrechnungsjahr ist das Nutzungsjahr (vgl. 9.1) und für die Fakturierung der Verbandsgebühren (DGV+GVNB) das Kalenderjahr.
Nutzungsentgelte. 1. Für die Nutzung der Sporthalle Steinbacher Tal werden Nutzungsentgelte für den Trainings- und Übungsbetrieb (§ 4) sowie für einmalige Veranstaltungen (§ 5) erho- ben. In den Entgeltsätzen ist die Nutzung der Nebenräume (Umkleide- und Dusch- räume) sowie des Foyers enthalten.
Nutzungsentgelte. Preisliste I Nutzungsentgelt je Raum und angefangene Stunde Klassenräume und deren Einrichtungen 10,00 € Kleiner Saal 25,00 € Großer Saal 50,00 € Personalkostenzuschlag für Veranstaltungen an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen sowie wochentags nach 20.00 Uhr sowie in den Schulferien: Weiterbelastung der tatsächlich entstehenden Kosten für zusätzlichen Hausmeistereinsatz Nutzungsentgelt je Raum und angefangene Stunde Klassenräume und deren Einrichtungen 18,00 € Kleiner Saal 50,00 € Großer Saal 100,00 € Personalkostenzuschlag für Veranstaltungen an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen sowie wochentags nach 20.00 Uhr sowie in den Schulferien: Weiterbelastung der tatsächlich entstehenden Kosten für zusätzlichen Hausmeistereinsatz Soweit die Musikschule umsatzsteuerpflichtig ist, verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Vor- und Nachbereitungszeiten (z. B. Proben, Auf-/Abbau) wird das Nutzungsentgelt um 50 % ermäßigt. Das Nutzungsentgelt für die Anmietung von Räumen für Veranstaltungen, die regelmäßig mindestens einmal monatlich und für die Dauer von mindestens 6 Monaten stattfinden, wird um 30 % ermäßigt.
Nutzungsentgelte. Preisliste III
Nutzungsentgelte. Preisliste IV Nebenkosten Preisliste V Gültig für die Preislisten I und II - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Nutzungsentgelte. Das zu entrichtende Entgelt gliedert sich in zwei Bestandteile: Entgelt für Raumnutzung Entgelt für anteilige Betriebskosten Die Entgelte für Raumnutzung und Betriebskosten werden gemäß Anlage 1 zu dieser Ent- geltverordnung erhoben. Die Rangfolge der Verteilung der Objekte sowie eine prozentuale Aufteilung der Kosten er- geben sich aus der Anlage 2 der Richtlinie der Gemeinde Halsbrücke zur Überlassung kom- munaler Objekte. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung verliert der Schuldner nach einmonatigem Verzug das Recht auf die Nutzung der kommunalen Objekte der Gemeinde Halsbrücke. Erfolgt die Nutzung über den vereinbarten Nutzungstag hinaus, erfolgt bis spätestens 10 Uhr des Folgetages für diesen keine Berechung. Anderenfalls gilt der Folgetag auch als Nut- zungstag im Sinne dieser Richtlinie. Wird eine Nutzung von weniger als 4 Stunden vereinbart, werden lediglich 50 % der Entgelte für Raumnutzung und Betriebskosten erhoben. Vereine mit dem Status der Gemeinnützigkeit können einen Antrag auf Zuschuss der Be- triebskosten stellen. Dieser Antrag muss bis 30.09. für das folgende Nutzungsjahr unter Vor- lage des Haushaltsplanes (Kassenbücher) gestellt werden. Die Gemeinde kann entsprechend ihrer Finanzlage die Vereine unterstützen. Berücksichtigt wird dabei besonders, inwieweit Jugendliche in den jeweiligen Vereinen betroffen sind. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung besteht jedoch nicht.
Nutzungsentgelte a.) Rathaussaal und Schulaulen einschließlich der Nebenräume inklusive Bewirtschaf- tungskosten, Mikrofonanlage, Rednerpult und Bestuhlung bis zu 5 Stunden