Nutzungsentgelte. Die Nutzungsentgelte sind vom Kunden im Voraus zu entrichten. Die Nutzungsentgelte sind vom Kunden unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Mietgegenstands zu entrichten und werden nicht erstattet, wenn der Kunde den Mietgegenstand bereits vor Ende der Vertragslaufzeit an Xxxxxx zurückschickt oder aus anderen Gründen nicht benutzt. Es besteht kein Anspruch auf teilweise Erstattung oder Anrechnung. Bei einem Vertrag mit Mindestlaufzeit erfolgt (i) die erste Zahlung des Nutzungsentgelts mit Abschluss des Mietvertrags, aber vor Versand bzw. Übergabe der Ware (siehe dazu Ziffer 4.4.), und (ii) alle weiteren Zahlungen ab dem 2. Nutzungsmonat, d.h. jeweils einen Monat nach Lieferdatum (Bsp.: Bei einer Bestellung am 1. Xxxx und Lieferung am 10. Xxxx, ist die 1. Zahlung am 1. Xxxx und die 2. Zahlung am 10. April fällig, die 3. Zahlung am 10. Mai usw).
Nutzungsentgelte. Das Hotel ist berechtigt, für die Bereitstellung des Internetzugangs und für die Nutzung der öffentli- chen SurfPCs eine Gebühr zu erheben. Es gelten die Preise entsprechend der im Hotel ausliegen- den Preislisten. Die Preislisten beinhalten die Tarife einschließlich der jeweils geltenden gesetzli- chen Umsatzsteuer. Eine Erstattung von Entgelten kann der Xxxx nur unter den Voraussetzungen der Ziffer II. 6 verlangen. Sollte das Hotel dem Xxxx eine kostenlose Nutzung des Netzwerkes mit Internetzugang und/oder der öffentlichen SurfPCs gewähren, so gilt dies immer nur für den Einzelfall. Für eine weitere Nut- zung des Netzwerkes oder der öffentlichen SurfPCs lässt sich daraus kein Recht zur kostenlosen Nutzung herleiten.
Nutzungsentgelte. Für die Nutzung der Sportstätten/Vereinszentren werden von der Gemeinde Klipphausen oder einem von ihr beauftragten Dritten Entgelte erhoben. Diese bemessen sich nach der Nutzungsdau- er und Art der Sportstätte bzw. Vereinszentrum.
Nutzungsentgelte. Mietpreis (Wochenende) 900,00 Euro Energie- und Wasser nach Aufwand -,- Euro (Strom: 0,43€ pro KWh; Gas: 0,09€ pro KWh; Wasser/ Abwasser: 5,21€ pro m3) Multimedia-Infrastruktur (Verstärker, Mikro, Beamer, Leinwand, Pult) 100,00 Euro Endreinigung 110,00 Euro Summe -,- Euro zzgl. 19% MwSt. -,- Euro Endpreis -,- Euro Die Rechnungsstellung erfolgt unter Anrechnung der Anzahlung nach Rückgabe der Alten Scheuer.
Nutzungsentgelte. Für die Überlassung und die Benutzung der Stadthalle werden Miet- und Nebenkosten sowie etwaig zusätzlich vereinbarte Kosten erhoben. Die Höhe der Nutzungsentgelte ergibt sich aus der Preisliste in Absatz 5.
Nutzungsentgelte. Für die Nutzung des Saales, einschl. der Einrichtungen, werden pro Tag folgende Nutzungsentschädigungen erhoben:
Nutzungsentgelte. 4.1. Der Betreiber erhebt für die Nutzung der Golfanlage und seine Leistungen Nutzungsentgelte und Bearbeitungsgebühren gemäß der jeweils gültigen Preisliste und Maßgabe dieser Bestimmungen. Abrechnungsjahr ist das Nutzungsjahr (vgl. 9.1) und für die Fakturierung der Verbandsgebühren (DGV+GVNB) das Kalenderjahr.
4.2. Bei unterjährigem Abschluss der Nutzungsvereinbarung ist ein anteiliges Nutzungsentgelt zu zahlen. Die Verbands- gebühren (DGV+GVNB) sind zum Beginn des Kalenderjahres fällig bzw. mit Abschluss der Nutzungsvereinbarung; sie fallen in voller Höhe an, auch wenn die Nutzungsvereinbarung nicht für das gesamte Kalenderjahr besteht. Sofern keine Geltungsfrist bestimmt ist, gilt die Preisanpassung zu sofort.
Nutzungsentgelte. 4.1.1 Für die Durchführung von Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen werden die bei der Stiftung geltenden Nutzungsentgelte erhoben. Diese richten sich nach Umfang und Dauer der Nutzung von Objekten, dadurch verursachte Erschwernisse sowie dem historischen und künstlerischen Wert des Objektes. Der Stiftung durch die Dreharbeiten entstandene Aufwendungen (z. B. Kosten für Aufsichtspersonal, Reinigung, Strom, Pflegeaufwand durch die Beanspruchung der Grünanlagen u. ä.) werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.1.2 Gebühren werden nicht erhoben bei: • Tagesaktueller Berichterstattung • Berichterstattungen, bei denen aus zeitgeschichtlichem Anlass ein öffentliches Interesse besteht • Aufnahmen, die einer angemessenen Werbung für das Gartenreich Dessau-Wörlitz dienen • Dreharbeiten der Hochschulen für Fernsehen und Film und von vergleichbaren staatlichen oder staatlich geförderten Einrichtungen
Nutzungsentgelte. 1. Die Installationspauschale, ist bei Vertragsschluss fällig. Eventuelle Grundgebühren sind monatlich im Voraus zu entrichten, für den ersten Monat anteilig.
2. Die Zahlung der Entgelte erfolgt ausschließlich durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt FPS, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Die Belastung des Xxxxxx erfolgt jeweils zum Monatsersten. Der Kunde hat darauf zu achten, dass sein Konto die notwendige Deckung aufweist. Im Falle von Rücklastschriften berechnet FPS die dadurch entstehenden Kosten, Rücklastschriftgebühren (Bankgebühren) und ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,- €. Bei Zahlungsrückstand des Kunden mit einer nicht unerheblichen Entgelthöhe ist FPS berechtigt, den Zugang zu sperren und den Vertrag aufzulösen (siehe A4).
3. Beanstandungen gegen die in Rechnung gestellten Preise oder Leistungen müssen schriftlich und möglichst umgehend nach Rechnungszugang, spätestens jedoch sechs Wochen nach Rechnungsausstellung erhoben werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandung gilt als Zustimmung.
Nutzungsentgelte. Sollten die elektrische Inklusiv-Leistung oder die Inklusiv-Bandbreite überschritten werden, so werden die zusätzlich erbrachten Leistungen des Providers wie folgt abgerechnet: Aufpreis je weitere kWh: 0,42 € je Monat Aufpreis je weiteres TB Datentransfer: 5,00 € je Monat