Common use of Benutzung von Straßen und Wegen Clause in Contracts

Benutzung von Straßen und Wegen. Der AN hat sich erforderlichenfalls bezüglich der Benutzung von Straßen und Wegen, die nicht dem öffentlichen Verkehr (Gemeingebrauch) offen stehen, für Bautransporte mit dem jeweiligen Straßenerhalter oder Eigentümer ins Einvernehmen zu setzen und allfällige Kosten zu tragen. Diesbezüglich sowie hinsichtlich der vom AN zu vertretenden Schäden, welche anderen Straßenbenutzern erwachsen, hat der AN den AG gegenüber deren Ansprüchen schadlos zu halten.

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Benutzung von Straßen und Wegen. Der AN hat sich erforderlichenfalls bezüglich der Benutzung von Straßen und Wegen, die nicht dem öffentlichen Verkehr (Gemeingebrauch) offen stehen, für Bautransporte mit dem jeweiligen Straßenerhalter oder Eigentümer ins Einvernehmen zu setzen und allfällige Kosten Kos- ten zu tragen. Diesbezüglich sowie hinsichtlich der vom AN zu vertretenden Schäden, welche anderen Straßenbenutzern erwachsen, hat der AN den AG gegenüber deren Ansprüchen schadlos zu halten.

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Samples: www.wien.gv.at, www.wien.gv.at

Benutzung von Straßen und Wegen. Der AN hat sich erforderlichenfalls bezüglich der Benutzung von Straßen und Wegen, die nicht dem öffentlichen Verkehr (Gemeingebrauch) offen stehen, für Bautransporte mit dem jeweiligen Straßenerhalter oder Eigentümer ins Einvernehmen zu setzen und allfällige Kosten zu tragen. Diesbezüglich sowie hinsichtlich der vom AN zu vertretenden Schäden, welche anderen ande- ren Straßenbenutzern erwachsen, hat der AN den AG gegenüber deren Ansprüchen schadlos zu halten.

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