Beratungsgespräche Musterklauseln

Beratungsgespräche. Die Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein qualifizierter Gesprächsprozess zwischen der Leistungsberechtigten/dem Leistungsberechtig- ten und der Beraterin/dem Berater. Sofern eine gesetzliche Vertreterin/ein gesetzlicher Ver- treter vorhanden ist oder eine rechtliche Betreuerin/ein rechtlicher Betreuer für den Aufga- benkreis der Gesundheitsfürsorge bestellt ist, ist diese/dieser in den Gesprächsprozess ein- zubeziehen. Auf Wunsch oder mit Zustimmung der Leistungsberechtigten/des Leistungsbe- rechtigten können auch An- und Zugehörige und andere relevante Personen an den Gesprä- chen beteiligte werden oder zwischen der Beraterin/dem Berater und den vorgenannten Per- sonen geführt werden; diese können sowohl persönlich als auch fernmündlich oder in ande- ren geeigneten Formen erfolgen. Im ersten Kontakt der Beraterin/des Beraters mit der Leis- tungsberechtigten/dem Leistungsberechtigten und/oder der Bevollmächtigten/dem Bevoll- mächtigten erfolgt eine Verständigung und Erörterung zur Zielsetzung und zum Prozess der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.
Beratungsgespräche. (1) Zu Beginn jeder Versorgung mit Inkontinenzartikeln erfolgt durch den Leistungserbringer ein Beratungsgespräch zur Bedarfsermittlung. Soll bei Anschlussversorgungen eine Pro- duktumstellung erfolgen, hat der Leistungserbringer vorab ein persönliches Beratungsge- spräch mit einem Mitarbeiter nach Nr. 1.1 und eine Bemusterung sicherzustellen. Auf Wunsch des Versicherten oder bei Komplikationen erfolgt die Beratung vor Ort, sofern im Rahmen einer telefonischen Beratung keine Abhilfe geschaffen werden kann (z.B. mehr- fache erfolglose Bemusterung).
Beratungsgespräche. BG1 Beratungsgespräch Long-, Post-COVID situativ und gemäß aktuellem SachstandFacharztzentrierte Versorgung FAV, hier Kardiologie• Biopsychosoziale Beratung je nach Symptomen, z.B. zur eingeschränkten Belastbarkeit• multidisziplinäre evidenzbasierte Unterstützung auch digital, nach Häufigkeit aufgeführt: • z.B. bei Dyspnoe, eingeschränkter Belastbarkeit (AOK Gesundheitskurse), chronischem Fatigue-Syndrom (xxx.xxxx.xx): Thorakalen Schmerzen, Palpitationen und Herzrasen, Kreislauflabilität, depressiven Verstimmungen u.a. AOK-Lebe Balance, moodgym, AOK Familiencoach Depression für Angehörige, Müdigkeit, Beratung der Bosch BKK- Patientenbegleitung (Stand vom 29.04.2022). Online-Informationsquellen gemäß aktuellem Sachstand, z.B.• xxx.xxx.xxx • xxx.xxxxxxxxxxx.xx COVID-19: Empfehlungen bei kardialen Komplikationen (18. Xxxx.2022) Übungen zur Atemtherapie für zu Hause: • xxxxx://xxx.xxx.xx/xx/xx/xxxxxxxxxxxxx/xxxx/xxxxx-xxxxxxxxxxxx/• xxxxx://xxx.xxxx.xxx• Post-Covid-Reha: xxxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx;• Bewegungsangebote xxx.xxx.xx;• Rauchstopp xxx.xxxxxxxxx-xxxx.xx; BZgA kostenlos xxx.xxxx.xxxx.xx; • xxxxx://xxx.xxx.xx/xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx-xxx-xxx-xxx- einfachen-uebungen-das-atmen-entspannen/ Ergänzende Informations- und Therapieangebote zur Stärkung der Gesundheitskompetenz und Krankheitsbewältigung für Patienten mit Long-, Post-COVID s. Anhang 3 Anlage 17.Multiprofessionell unterstützend können MFAs bzw. EFAs wirken zu analogen wie auch als evidenzbasiert wirksam erwiesenen digitalen Gesundheitsangeboten und psychosozialen Hilfestellungen (inhaltliche Voraussetzungen gemäß Vertragsvereinbarungen HZV/FAV und Curricula). • Diese Leistung ist vom FACHARZT zu er- bringen (persönlich oder telemedizinisch) und ist nicht delegierbar (Abschnitt III. Ziffer II. Abs. 5 lit. e)) • Maximal 1 x im Krankheitsfall (vier aufeinander folgende Quartale) abrechenbar. • Abrechenbar bei gesicherten Diagnosen gem. Anhang 2 zu Anlage 12 (ICD-Liste) • Nur nach Überweisung durch den HZV-Hausarzt abrechenbar • Mind. 10 Minuten• Diese Leistung ist befristet bis zum 30.06.2023 20,00 EUR E1 Transösophageale Echokardiographie (TEE) Qualifikationsgebunden Es ist ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt (Abschnitt III. Ziffer II. Abs. 10 lit. b)) erforderlich. 60 € E2a Schrittmacher und Event-Recorder-Nachsorge (SM-/ILR-Nachsorge) Qualifikationsgebunden Diese Leistung ist vom FACHARZT (persönlich oder telemedizinisch) zu erbringen und ist nicht deleg...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.