Berechnung Beteiligungsreichweite Musterklauseln

Berechnung Beteiligungsreichweite. Bei der Berechnung der jeweils erzielten Beteiligungsreichweite werden zusätzlich zu den klassischen Free-TV-Reichweiten, die allein zur Ermittlung der Referenzreichweite herangezogen wurden, auch die weiteren nachfolgend definierten Reichweiten berücksichtigt, um dem Nutzungsverhalten auch in non-linearen Medien Rechnung zu tragen. Mithin finden folgende Nutzungen Berücksichtigung: • die Zuschauer Free-TV und Pay-TV (GfK D+EU, Zuschauer im Alter von 14 bis 49 Jahren) in Deutschland bei Berücksichtigung der selbständigen Ausstrahlungen sowie der jeweils unselbständigen Wiederholungen, • die Free-VoD-Abrufe von Plattformen, welche sich mit einer deutschen Benutzeroberfläche an Zuschauer in Deutschland richten (ein Abruf entspricht einem Zuschauer im Alter von 14 bis 49 Jahren), • die Pay-VoD-Abrufe von Plattformen, welche sich mit einer deutschen Benutzeroberfläche an Zuschauer in Deutschland richten (ein Abruf entspricht einem Zuschauer im Alter von 14 bis 49 Jahren, jedoch multipliziert mit einem Faktor von 2,5), sowie • die im deutschsprachigen Europa abgesetzten Kauf-DVDs/-Bluerays sowie Download-To-Own-Abrufe von Plattformen mit Sitz in Deutschland (eine verkaufte DVD/Blueray bzw. ein Download-To-Own-Abruf entspricht einem Zuschauer im Alter von 14 bis 49 Jahren, jedoch multipliziert mit einem Faktor von 5). Für die Berechnung der Beteiligungsreichweite bleibt es bis zum 31.12.2015 bei der Zielgruppe (GfK D+EU, Zuschauer im Alter von 14 bis 49 Jahren), auch wenn der betreffende Sender in der Vermarktung eine engere Zielgruppenausrichtung (z.B. GfK D+EU, Zuschauer im Alter von 14 bis 39 Jahren) haben sollte. Soweit ein Sender jedoch eine weitere Zielgruppenausrichtung (z.B. GfK D+EU, Zuschauer im Alter von 14 bis 59 Jahren) hat, zählt diese Reichweite für die Berechnung der Beteiligungsreichweite. Im ersten Evaluierungstermin gem. Ziffer C.V werden die Parteien neu besprechen, welche Zielgruppen zukünftig für die Berechnung gelten sollen. Die vorgenannten Reichweiten werden jeweils aber nur dann berücksichtigt, soweit und solange die entsprechend genutzten Rechte dem Sender zustehen bzw. einem Dritten vom Sender eingeräumt wurden. Sämtliche Nutzer der vorgenannten Medien werden zusammen „Zuschauer“ genannt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.