Berechnung der Miete Musterklauseln

Berechnung der Miete. Die Mietpreise (Nettopreise) beruhen auf dem Kostengefüge am Tage der Auftragsbestätigung. Nachträgliche, nachzuweisende Kosten- bzw. Tarifänderungen - (b) auch im Transportgewerbe- bedingen erneute Verhandlungen der Vertragsparteien über eine Anpassung der Mietpreise. Eine Anpassung der Mietpreise hat auch dann zu erfolgen, wenn Erdnägel zur Verankerung der Zelthalle nicht verwandt werden können und deshalb Schwerlastdübel, Schwerlastfussboden oder Gewichte Verwendung finden müssen. Die Anmietung von Heizgeräten und Öltanks schließt die Belieferung mit Heizöl nicht ein. Das Stand- und Betriebsrisiko der Heiz- und Tankanlage geht zu Lasten des Mieters. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bauliche Vorschriften in allen Ländern (auch Bundesländer) unterschiedlich sind und von Seiten des Mieters eingehalten werden müssen. Stromzuleitungen sind vom Mieter bis vor die Heizgeräte zu verlegen. Das mietseits zu stellende Heizöl muss in den Wintermonaten mit einem Zusatz gegen Xxxxx versehen werden. Nach Beendigung der Miete ist restliches Heizöl aus den Tanks abzupumpen. Bei Selbstabholung ohne Transportgenehmigung für Gefahrengüter sind die Kosten für eine chemische Tankreinigung vor und nach Gebrauch selbst zu tragen. Daher empfiehlt sich der An- und Abtransport durch den Vermieter, jedenfalls aber der Abschluss einer alle Risiken abdeckenden Versicherung. Der Mieter hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Mieter kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Berechnung der Miete. 23.1 Die Miete ist, soweit nicht anders vereinbart, im Voraus ohne Abzug zahlbar. Soweit keine klar definierte Vertragslaufzeit vorliegt, ist die Miete monatlich im Voraus zu entrichten. 23.2 Grundlage für die Berechnung der Mieten, Nebenkosten, Sonderleistungen bzw. besonderer Nutzungszeiten ist das Angebot der Vermieterin. 23.3 Alle Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. 23.4 Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für hierfür benötigte Gerätschaften sind ebenfalls vom Mieter zu tragen und werden anhand von Angaben der Zeit- erfassung abgerechnet, die vom Mieter bestätigt, anderenfalls vom Beauftragten der Vermieterin festgehalten werden. Transportkosten sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert vereinbart; Teilan- und -abtransporte, die auf Wunsch des Mieters erfolgen, werden gesondert in Rechnung gestellt. 23.5 Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe werden gesondert berechnet. 23.6 Der Mieter tritt in Höhe des vereinbarten Mietzinses, abzüglich einer eventuell hinterlegten Kaution, seine Ansprüche gegen seinen Auftrag- geber, für dessen Auftrag die Mietsache verwendet wird, an die Vermieterin ab. Die Vermieterin nimmt die Abtretung an.
Berechnung der Miete a) Grundlage: Der vereinbarte Mietpreis gilt für die vereinbarte Zeitdauer bei einem einschichtigen Betrieb von maximal 7 Stunden pro Tag. Bei mehrschichtigem Betrieb ist ein Zuschlag zum vereinbarten Mietpreis zu entrichten. Der Mietbetrag ist auch dann für die ganze Mietdauer geschuldet, wenn die normale Betriebszeit nicht voll ausgenutzt wird. Im vereinbarten Mietpreis sind Serviceleistungen sowie Transport- und Verpackungskosten nicht inbegriffen und werden extra berechnet. Bei Stundenmiete werden pro Tag min. 3 Betriebsstunden verrechnet, auch dann, wenn die Maschine diese Betriebsstunden nicht erreicht hat. b) Fälligkeit: Der Mietbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Voraus, spätestens nach Erhalt der Rechnung rein Netto, zzgl. Mehrwertsteuer, zu entrichten. c) Verzug: Befindet sich der Mieter mit einer Zahlung im Rückstand, so kann ihm der Vermieter eine Frist von 3 Tagen mit der Androhung ansetzen, dass, sofern nicht innerhalb dieser Frist der rückständige Mietzins bezahlt werde, der Mietvertrag / Ausgaberapport mit deren Ablauf aufgelöst sei. Spricht der Vermieter den Rücktritt vom Vertrag aus, so hat der Mieter das Mietobjekt unverzüglich dem Vermieter zurückzusenden, wobei Transport und allfällige weitere damit verbundenen Spesen zu seinen Lasten gehen. Der Mieter bleibt zur Bezahlung des Mietzinses bis zum Ende der vereinbarten Mietdauer verpflichtet.
Berechnung der Miete. 4.1. Für die Berechnung der Miete ist als Arbeitszeit die normale Schichtzeit von täglich 8 Stunden bei durchschnittlich 5 Arbeitstagen in der Woche und 20 Arbeitstagen im Monat zugrunde gelegt. Bei Mehrstunden wird dabei für jeweils 8 angefangene Stunden eine Tagesmiete in Rechnung gestellt. Die Miete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll ausgenutzt wird oder 5 Arbeitstage oder 20 Arbeitstage im Monat nicht erreicht werden. 4.2. Die Mindestmietzeit ist ein Tag. 4.3. Die Preise verstehen sich ohne Betriebs- und Verschleißstoffe. Liefer- und Abholkosten werden nach Aufwand berechnet und sind nicht im vereinbarten Mietentgelt enthalten. 4.4. Für die Berechnung der Miete gilt folgende Rückgaberegelung: Bei Rückgabe bis 8.00 Uhr wird die Miete bis zum Vortag berechnet, bei späterer Rückgabe wird auch der Rückgabetag inkludiert. Erfolgt die Rückstellung der Mietsache erst nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer, so ist für jeden begonnenen Tag die entsprechende Miete zu entrichten. 4.5. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, gelten als Mietentgelt die Preise gemäß unserer jeweils aktuellen Mietpreisliste, welche in unseren Niederlassungen aufliegen und auch erhältlich sind, als vereinbart.
Berechnung der Miete a) Grundlage: Der vereinbarte Mietpreis gilt für die vereinbarte Zeitdauer bei einem einschichtigen Betrieb von maximal 8 Stunden pro Tag. Bei mehr- schichtigem Betrieb ist ein Zuschlag zum verein- barten Mietpreis zu entrichten. Der Mietbetrag ist auch dann für die ganze Mietdauer geschuldet, b) Fälligkeit: Der Mietbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Voraus, spätestens nach Erhalt der Rechnung rein netto zzgl. Mehrwert- steuer zu entrichten. c) Verzug: Befindet sich der Mieter mit einer Zahlung im Rückstand, so kann ihm der Vermieter eine Frist von 3 Tagen mit der Androhung ansetzen, dass, sofern nicht innerhalb dieser Frist der
Berechnung der Miete. 1. Für die Berechnung der Miete ist als Betriebszeit die normale Schichtzeit von täglich 8 Stunden, bei durchschnittlich 5 Arbeitstagen in der Woche und 20 Arbeitstagen im Monat zugrundegelegt. 2. Die Miete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll ausgenutzt wird oder 5 Arbeitstage in der Woche oder 20 Arbeitstage im Monat nicht erreicht werden. 3. Die Mindestmietzeit ist 1 Tag. 4. Die Preise verstehen sich inklusive Versicherung. Die Liefer- und Abholungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Je nach Vermietungspaket können die Liefer- und Abholungskosten im Preis enthalten sein. Es gelten die aktuellen Preise.
Berechnung der Miete a) Der Mietzins wird auf der Basis unserer Allgemeinen Mietbedingungen nach den vertraglich vereinbarten Zeitab- schnitten berechnet. b) Bei Tagesmiete wird die Miete auf der Grundlage einer normalen Schichtzeit von 8 Stunden berechnet. Bei 9-16 Stunden kommt Zweischichtbetrieb mit einem 1,8-fachen Mietpreis, bei 16-24 Stunden der Dreischichtbetrieb mit einem 2,6-fachen Mietpreis zur Berechnung. c) Außerdem kann ggf. Schadenersatz wegen Überbeanspruchung der Mietsache gefordert werden. Vorstehendes gilt auch bei Wochen- und Monatsmieten. d) Wochenend- und Schicht-Einsätze, 24-Stunden-Einsätze und sonstige Sondereinsätze sind nur zulässig, sofern diese zuvor angezeigt wurden und eine diesbezügliche Sondervereinbarung besteht. e) Die Mindestmietzeit beträgt 1 Arbeitstag. f) Der Wochenmietpreis gilt ab 5 Arbeitstagen, der Monatsmietpreis ab 20 Arbeitstagen. g) Der Ausfall des Betriebsstundenzählers ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, volle Tagessätze in Rechnung zu stellen. h) Die Mietpreise verstehen sich vorbehaltlich normalem Verschleiß und Beanspruchung. i) Die Maschinen werden vollgetankt ausgeliefert; wird bei Rücklieferung eine Fehlmenge festgestellt, wird diese berechnet. Der Preis beinhaltet immer auch eine Servicegebühr in Höhe von bis zu 140 % des Tagespreises der Fehlmenge. j) Endreinigungskosten werden je nach Aufwand inkl. Entsorgung nach Zeit in Höhe von bis zu 1,50 €/min. berechnet. k) Die Frachtkosten für Hin- und Rücktransport werden gesondert in Rechnung gestellt; Transportkosten auf Anfrage. l) Fehlendes Zubehör und Werkzeug werden dem Mieter in Rechnung gestellt. m) Die in Rechnung gestellten Beträge sind sofort zur Zahlung fällig, Zahlungsverzug besteht spätestens nach 30 Tagen. Vermietung stellt eine Dienstleistung dar und ist nicht skontierfähig. n) Gerät der Mieter mit mehr als einem Rechnungsbetrag in Zahlungsrückstand, steht uns das Recht zu, die Miet- sache sofort herauszuverlangen und sie auf Kosten des Mieters abzuholen. Dasselbe gilt, wenn der Mieter in Vermögensverfall gerät, die Xxxxxxxxx vertragswidrig benutzt oder der begründete Verdacht besteht, dass er seinen Zahlungspflichten auch aus anderen Rechtsgeschäften nicht nachkommen kann oder wird.
Berechnung der Miete. Die Mietpreise (Nettopreise) beruhen auf dem Kostengefüge am Tage der Auftragsbestätigung. Nachträgliche, nachzuweisende Kosten- bzw. Tarifänderungen, auch im Transportgewerbe, bedingen erneute Verhandlungen der Vertragsparteien über eine Anpassung der Mietpreise. Eine Anpassung der Mietpreise hat auch dann zu erfolgen, wenn Erdnägel zur Verankerung der Zelthalle nicht verwendet werden können und deshalb Schwerlastdübel, Schwerlastfußboden oder Gewichte Verwendung finden müssen. Das Stand- und Betriebsrisiko von Heiz- und Tankanlage geht zu Lasten des Mieters. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bauliche Vorschriften in allen Ländern (auch Bundesländern) unterschiedlich sind und von Seiten des Mieters eingehalten werden müssen. Stromzuleitungen sind vom Mieter zu verlegen. Der Mieter hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Mieter kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

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  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren. 2. Für die Berechnung der Ferien ist die Arbeitsdauer im gleichen Betrieb oder beim gleichen Arbeitgeber massgebend.

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Erteilung der Rechnungsabschlüsse Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Beitragsberechnung 9.1 Die Versicherung wird nach Art der Schadenversicherung betrieben; eine Alterungsrückstellung wird nicht gebildet. 9.2 Die Berechnung der Beiträge ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt. 9.3 Der Beitrag richtet sich nach der Beitragsgruppe, der die versicherte Person angehört. Die Beitragsgruppen ergeben sich aus der Beitragsübersicht, die Bestandteil der Vertragsunterlagen ist (Anhang zu den Tarifbedingungen). Als erreichtes Alter (Eintrittsalter) gilt die Zahl der vollendeten Lebensjahre am Tag des Versicherungsbeginns. Erreicht die versicherte Person innerhalb des laufenden Versicherungsjahres das erste Alter der jeweils folgenden Beitragsgruppe, ist ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres der für diese Beitragsgruppe geltende Beitrag zu zahlen. Bei einer Beitragserhöhung gilt diese jedoch frühestens zu Beginn des 3. Versicherungsjahres. Beitragsänderungen wegen Erreichens einer anderen Beitragsgruppe gelten nicht als Beitragsanpassung im Sinne von Ziffer 10. Im Falle einer Beitragserhöhung weisen wir auf das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers nach Ziffer 15.3 hin. 9.4 Bei Beitragsänderungen, auch durch Erreichen einer anderen Beitragsgruppe, kann der Versicherer besonders vereinbarte Risikozuschläge im Verhältnis der Veränderung anpassen. 9.5 Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht dem Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes zusätzlich zum Beitrag ein angemessener Zuschlag zu. Dieser bemisst sich nach den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers zum Ausgleich erhöhter Risiken maßgeblichen Grundsätzen.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.

  • Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten (1) Anspruch der Bank auf Bestellung von Sicherheiten (2) Veränderung des Risikos (3) Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.