Berechnung des Ausgleichs. a) Bei einem Ausgleichsangebot für einen Zahler gilt Folgendes: i) Die Aufwandspauschale beträgt in Bezug auf jeden einzelnen Zahlungsempfänger für den ersten nicht ausgeführten Zahlungsauftrag 50 €, für die nächsten vier nicht ausgeführten Zahlungsaufträge jeweils 25 € und für jeden weiteren nicht ausgeführten Zahlungsauftrag 12,50 €. ii) Die Zinsausgleichszahlung erfolgt auf der Basis des täglich neu festzulegenden Referenzzinssatzes. Dies ist entweder der EONIA (Euro Overnight Index Average) oder der Spitzenrefinanzierungssatz, je nachdem, welcher der beiden niedriger ist. Der Referenzzinssatz wird auf den Betrag des Zahlungsauftrags angewandt, der aufgrund der technischen Störung von TARGET2 nicht ausgeführt wurde, und zwar für jeden Tag zwischen dem Datum der tatsächlichen oder — bei Zahlungsaufträgen im Sinne von Abschnitt 2 Buchstabe b Ziffer ii — der beabsichtigten Einreichung des Zahlungsauftrags und dem Datum, an dem der Zahlungsauftrag erfolgreich abgewickelt wurde oder hätte abgewickelt werden können. Zinsen oder Gebühren, die sich aus nicht ausgeführten Zahlungsaufträgen in der Einlagefazilität des Eurosystems ergeben, werden vom Ausgleichsbetrag abgezogen bzw. diesem in Rechnung gestellt. iii) Eine Zinsausgleichszahlung erfolgt nicht, wenn und soweit Mittel aus nicht ausgeführten Zahlungsaufträgen am Geldmarkt angelegt oder zur Erfüllung des Mindestreserve-Solls verwendet wurden. b) Bei einem Ausgleichsangebot für einen Zahlungsempfänger gilt Folgendes: i) Die Aufwandspauschale beträgt in Bezug auf jeden einzelnen Zahler für den ersten nicht ausgeführten Zahlungsauftrag 50 €, für die nächsten vier nicht ausgeführten Zahlungsaufträge jeweils 25 € und für jeden weiteren nicht ausgeführten Zahlungsauftrag 12,50 €. ii) Die in Buchstabe a Ziffer ii dargelegte Methode zur Berechnung der Zinsausgleichszahlung findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Zinsausgleichszahlung auf der Differenz zwischen dem Spitzenrefinanzierungssatz und dem Referenzzinssatz beruht und anhand des Betrags berechnet wird, der sich aus der Inanspruchnahme der Spitzenrefinanzierungsfazilität aufgrund der technischen Störung von TARGET2 ergibt.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank, Besondere Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank (Target2 Bbk) Im Rahmen Des Internetbasierten Zugangs, Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank
Berechnung des Ausgleichs. a) Bei einem Ausgleichsangebot für einen Zahler gilt Folgendes:
i) Die Aufwandspauschale beträgt in Bezug auf jeden einzelnen Zahlungsempfänger für den ersten nicht ausgeführten Zahlungsauftrag 50 €, für die nächsten vier nicht ausgeführten Zahlungsaufträge jeweils 25 € und für jeden weiteren nicht ausgeführten Zahlungsauftrag 12,50 €.
ii) Die Zinsausgleichszahlung erfolgt auf der Basis des täglich neu festzulegenden ReferenzzinssatzesReferenz- zinssatzes. Dies ist entweder der EONIA (Euro Overnight Index Average) oder der SpitzenrefinanzierungssatzSpit- zenrefinanzierungssatz, je nachdem, welcher der beiden niedriger ist. Der Referenzzinssatz Referenzzins- satz wird auf den Betrag des Zahlungsauftrags angewandt, der aufgrund der technischen Störung von TARGET2 nicht ausgeführt wurde, und zwar für jeden Tag zwischen dem Datum der tatsächlichen oder — bei Zahlungsaufträgen im Sinne von Abschnitt 2 Buchstabe Buch- stabe b Ziffer ii — der beabsichtigten Einreichung des Zahlungsauftrags und dem Datum, an dem der Zahlungsauftrag erfolgreich abgewickelt wurde oder hätte abgewickelt werden können. Zinsen oder Gebühren, die sich aus nicht ausgeführten Zahlungsaufträgen in der Einlagefazilität des Eurosystems ergeben, werden vom Ausgleichsbetrag abgezogen bzw. diesem in Rechnung gestellt...
iii) Eine Zinsausgleichszahlung erfolgt nicht, wenn und soweit Mittel aus nicht ausgeführten Zahlungsaufträgen am Geldmarkt angelegt oder zur Erfüllung des Mindestreserve-Solls verwendet wurden.
b) Bei einem Ausgleichsangebot für einen Zahlungsempfänger gilt Folgendes:
i) Die Aufwandspauschale beträgt in Bezug auf jeden einzelnen Zahler für den ersten nicht ausgeführten Zahlungsauftrag 50 €, für die nächsten vier nicht ausgeführten Zahlungsaufträge Zahlungsauf- träge jeweils 25 € und für jeden weiteren nicht ausgeführten Zahlungsauftrag 12,50 €.
ii) Die in Buchstabe a Ziffer ii dargelegte Methode zur Berechnung der Zinsausgleichszahlung Zinsausgleichszah- lung findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Zinsausgleichszahlung auf der Differenz Diffe- renz zwischen dem Spitzenrefinanzierungssatz und dem Referenzzinssatz beruht und anhand an- hand des Betrags berechnet wird, der sich aus der Inanspruchnahme der Spitzenrefinanzierungsfazilität Spitzenrefinanzie- rungsfazilität aufgrund der technischen Störung von TARGET2 ergibt.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines T2s Geldkontos, Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines T2s Geldkontos, Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines T2s Geldkontos
Berechnung des Ausgleichs. a) Bei einem Ausgleichsangebot für einen Zahler gilt Folgendes:
i) Die Aufwandspauschale beträgt in Bezug auf jeden einzelnen Zahlungsempfänger für den ersten nicht ausgeführten Zahlungsauftrag 50 €€ 50,--, für die nächsten vier nicht ausgeführten Zahlungsaufträge jeweils 25 € 25,-- und für jeden weiteren nicht ausgeführten ausge- führten Zahlungsauftrag 12,50 €€ 12,50.
ii) Die Zinsausgleichszahlung erfolgt auf der Basis des täglich neu festzulegenden Referenzzinssatzes. Dies ist entweder der EONIA (Euro Overnight Index Average) oder der Spitzenrefinanzierungssatz, je nachdem, welcher der beiden niedriger ist. Der Referenzzinssatz wird auf den Betrag des Zahlungsauftrags Zahlungs- auftrags angewandt, der aufgrund der technischen Störung von TARGET2 nicht ausgeführt wurde, und zwar für jeden Tag zwischen dem Datum der tatsächlichen oder — – bei Zahlungsaufträgen im Sinne von Abschnitt 2 Buchstabe lit b Ziffer ii — – der beabsichtigten beabsich- tigten Einreichung des Zahlungsauftrags und dem Datum, an dem der Zahlungsauftrag erfolgreich abgewickelt wurde oder hätte abgewickelt werden können. Zinsen oder Gebühren, die sich aus nicht ausgeführten Zahlungsaufträgen in der Einlagefazilität Einlagefazi- lität des Eurosystems ergeben, werden vom Ausgleichsbetrag Aus- gleichsbetrag abgezogen bzw. diesem in Rechnung gestellt.; und
iii) Eine eine Zinsausgleichszahlung erfolgt nicht, wenn und soweit Mittel aus nicht ausgeführten Zahlungsaufträgen Zahlungsauf- trägen am Geldmarkt angelegt oder zur Erfüllung des Mindestreserve-Solls verwendet wurden.
b) Bei einem Ausgleichsangebot für einen Zahlungsempfänger Zahlungsemp- fänger gilt Folgendes:
i) Die Aufwandspauschale beträgt in Bezug auf jeden einzelnen Zahler für den ersten nicht ausgeführten Zahlungsauftrag 50 €€ 50,--, für die nächsten vier nicht ausgeführten Zahlungsaufträge jeweils 25 € 25,-- und für jeden weiteren nicht ausgeführten Zahlungsauftrag 12,50 €Zah- lungs-auftrag € 12,50.
ii) Die in Buchstabe lit a Ziffer ii dargelegte Methode zur Berechnung Berech- nung der Zinsausgleichszahlung findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Zinsausgleichszahlung Zinsausgleichszah- lung auf der Differenz zwischen dem Spitzenrefinanzierungssatz Spitzenrefi- nanzierungssatz und dem Referenzzinssatz beruht und anhand des Betrags berechnet wird, der sich aus der Inanspruchnahme der Spitzenrefinanzierungsfazilität Spitzenrefinanzie- rungsfazilität aufgrund der technischen Störung von TARGET2 ergibt.
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Samples: Geschäftsbestimmungen