Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil. Der Nettoinventarwert (der „NAV“, Net Asset Value) pro Anteil der jeweiligen Anteilsklasse wird von der Verwaltungsgesellschaft am Ende des Rechnungsjahres sowie am jeweiligen Bewertungstag auf Basis der letztbekannten Kurse unter Berücksichtigung des Bewertungsintervalls berechnet. Der NAV eines Anteils an einer Anteilsklasse des OGAW ist in der Rechnungswährung des OGAW oder, falls abweichend, in der Referenzwährung der entsprechenden Anteilsklasse ausgedrückt und ergibt sich aus der der betreffenden Anteilsklasse zukommenden Quote des Vermögens des OGAW, vermindert um allfällige Schuldverpflichtungen desselben OGAW, die der betroffenen Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile der entsprechenden Anteilsklasse. Er wird bei der Ausgabe und bei der Rücknahme von Anteilen auf zwei Dezimalstellen wie folgt gerundet: • auf 0.05 CHF, wenn es sich um den Schweizer Franken handelt; • auf 0.01 EUR, wenn es sich um den Euro handelt; • auf 0.01 USD, wenn es sich um den US-Dollar handelt; und • auf 1 JPY, wenn es sich um den Yen handelt. Das jeweilige Netto-Fondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen bewertet:
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil. Der Nettoinventarwert (der „NAV“, Net Asset Value) pro Anteil der jeweiligen Anteilsklasse wird von der Verwaltungsgesellschaft am Ende des Rechnungsjahres sowie am jeweiligen Bewertungstag auf Basis der letztbekannten Kurse unter Berücksichtigung des Bewertungsintervalls berechnet. Der NAV eines Anteils an einer Anteilsklasse des OGAW ist in der Rechnungswährung des OGAW oder, falls abweichend, in der Referenzwährung der entsprechenden Anteilsklasse ausgedrückt und ergibt sich aus der der betreffenden Anteilsklasse zukommenden Quote des Vermögens des dieses OGAW, vermindert um allfällige Schuldverpflichtungen desselben OGAW, die der betroffenen Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile der entsprechenden Anteilsklasse. Er wird bei der Ausgabe und bei der Rücknahme von Anteilen auf zwei Dezimalstellen wie folgt gerundet: • auf 0.05 CHF, wenn es sich um den Schweizer Franken handelt; • auf 0.01 EUR, wenn es sich um den Euro handelt; • auf 0.01 USD, wenn es sich um den US-Dollar handelt; und • auf 1 JPY, wenn es sich um den Yen handelt. Das jeweilige Netto-Fondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen bewertet:
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil. Der Nettoinventarwert (der „«NAV“», Net Asset Value) pro Anteil der jeweiligen des OGAW/einer Anteilsklasse wird von der Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten am jeweiligen Bewertungstag, sowie für das Ende des Rechnungsjahres sowie am jeweiligen Bewertungstag auf Basis der letztbekannten Kurse unter Berücksichtigung des Bewertungsintervalls Rechnungsjah- res, berechnet. Der NAV eines Anteils an einer Anteilsklasse des OGAW ist in der Rechnungswährung des OGAW oder, falls abweichendabwei- chend, in der Referenzwährung der entsprechenden Anteilsklasse ausgedrückt und ergibt sich aus der der betreffenden Anteilsklasse zukommenden Quote des Vermögens des OGAW, vermindert um allfällige Schuldverpflichtungen desselben dessel- ben OGAW, die der betroffenen Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile der entsprechenden Anteilsklasse. Er wird bei der Ausgabe und bei der Rücknahme von Anteilen auf zwei Dezimalstellen wie folgt gerundet: • - auf 0.05 CHF, wenn es sich um den Schweizer Franken handelt; • - auf 0.01 EUR, wenn es sich um den Euro handelt; • - auf 0.01 USD, wenn es sich um den US-Dollar handelt; und • - auf 1 JPY, wenn es sich um den Yen handelt. Das jeweilige Netto-Fondsvermögen Nettofondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen bewertet:
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Samples: api.bwm.ch, solutions.vwdservices.com, solutions.vwdservices.com
Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil. Der Nettoinventarwert (der „«NAV“», Net Asset Value) pro Anteil der jeweiligen des OGAW/einer Anteilsklasse wird von der Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten am jeweiligen Bewertungstag, sowie für das Ende des Rechnungsjahres sowie am jeweiligen Bewertungstag auf Basis der letztbekannten Kurse unter Berücksichtigung des Bewertungsintervalls Rechnungsjah- res, berechnet. Der NAV eines Anteils an einer Anteilsklasse des OGAW ist in der Rechnungswährung des OGAW oder, falls abweichendabwei- chend, in der Referenzwährung der entsprechenden Anteilsklasse ausgedrückt und ergibt sich aus der der betreffenden Anteilsklasse zukommenden Quote des Vermögens des OGAW, vermindert um allfällige Schuldverpflichtungen desselben dessel- ben OGAW, die der betroffenen Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile der entsprechenden Anteilsklasse. Er wird bei der Ausgabe und bei der Rücknahme von Anteilen auf zwei Dezimalstellen wie folgt gerundet: • - auf 0.05 0.01 CHF, wenn es sich um den Schweizer Franken handelt; • - auf 0.01 EUR, wenn es sich um den Euro handelt; • - auf 0.01 USD, wenn es sich um den US-Dollar handelt; und • - auf 1 JPY, wenn es sich um den Yen handelt. Das jeweilige Netto-Fondsvermögen Nettofondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen bewertet:
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Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil. Der Nettoinventarwert (der „«NAV“», Net Asset Value) pro Anteil der jeweiligen des OGAW/einer Anteilsklasse wird von der Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten am jeweiligen Bewertungstag, sowie für das Ende des Rechnungsjahres sowie am jeweiligen Bewertungstag auf Basis der letztbekannten Kurse unter Berücksichtigung des Bewertungsintervalls Rechnungsjah- res, berechnet. Der NAV eines Anteils an einer Anteilsklasse des OGAW ist in der Rechnungswährung des OGAW oder, falls abweichendabwei- chend, in der Referenzwährung der entsprechenden Anteilsklasse ausgedrückt und ergibt sich aus der der betreffenden Anteilsklasse zukommenden Quote des Vermögens des dieses OGAW, vermindert um allfällige Schuldverpflichtungen desselben des- selben OGAW, die der betroffenen Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile An- teile der entsprechenden Anteilsklasse. Er wird bei der Ausgabe und bei der Rücknahme von Anteilen auf zwei Dezimalstellen wie folgt gerundet: • - auf 0.05 0.01 CHF, wenn es sich um den Schweizer Franken handelt; • - auf 0.01 EUR, wenn es sich um den Euro handelt; • - auf 0.01 USD, wenn es sich um den US-Dollar handelt; und • - auf 1 JPY, wenn es sich um den Yen handelt. Das jeweilige Netto-Fondsvermögen Nettofondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen bewertet:
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Samples: dl.avl-investmentfonds.de, Treuhandvertrag Inklusive Fondsspezifischem Anhang Und Prospekt
Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil. Der Nettoinventarwert (der „«NAV“», Net Asset Value) pro Anteil der jeweiligen des OGAW/einer Anteilsklasse wird von der Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten am jeweiligen Bewertungstag, sowie für das Ende des Rechnungsjahres sowie am jeweiligen Bewertungstag auf Basis der letztbekannten Kurse unter Berücksichtigung des Bewertungsintervalls Rechnungsjah- res, berechnet. Der NAV eines Anteils an einer Anteilsklasse des OGAW ist in der Rechnungswährung des OGAW oder, falls abweichendabwei- chend, in der Referenzwährung der entsprechenden Anteilsklasse ausgedrückt und ergibt sich aus der der betreffenden Anteilsklasse zukommenden Quote des Vermögens des dieses OGAW, vermindert um allfällige Schuldverpflichtungen desselben des- selben OGAW, die der betroffenen Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile An- teile der entsprechenden Anteilsklasse. Er wird bei der Ausgabe und bei der Rücknahme von Anteilen auf zwei Dezimalstellen wie folgt gerundet: • - auf 0.05 CHF, wenn es sich um den Schweizer Franken handelt; • - auf 0.01 EUR, wenn es sich um den Euro handelt; • - auf 0.01 USD, wenn es sich um den US-Dollar handelt; und • - auf 1 JPY, wenn es sich um den Yen handelt. Das jeweilige Netto-Fondsvermögen Nettofondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen bewertet:
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Samples: api.bwm.ch
Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil. Der Nettoinventarwert (der „«NAV“», Net Asset Value) pro Anteil der jeweiligen des OGAW/einer Anteilsklasse wird von der Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten am jeweiligen Bewertungstag, sowie für das Ende des Rechnungsjahres sowie am jeweiligen Bewertungstag auf Basis der letztbekannten Kurse unter Berücksichtigung des Bewertungsintervalls Rechnungsjah- res, berechnet. Der NAV eines Anteils an einer Anteilsklasse des OGAW ist in der Rechnungswährung des OGAW oder, falls abweichendabwei- chend, in der Referenzwährung der entsprechenden Anteilsklasse ausgedrückt und ergibt sich aus der der betreffenden Anteilsklasse zukommenden Quote des Vermögens des dieses OGAW, vermindert um allfällige Schuldverpflichtungen desselben des- selben OGAW, die der betroffenen Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile der entsprechenden Anteilsklasse. Er wird bei der Ausgabe und bei der Rücknahme von Anteilen auf zwei Dezimalstellen wie folgt gerundetge- rundet: • - auf 0.05 0.01 CHF, wenn es sich um den Schweizer Franken handelt; • - auf 0.01 EUR, wenn es sich um den Euro handelt; • - auf 0.01 USD, wenn es sich um den US-Dollar handelt; und • - auf 1 JPY, wenn es sich um den Yen handelt. Das jeweilige Netto-Fondsvermögen Nettofondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen bewertet:
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Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil. Der Nettoinventarwert (der „«NAV“», Net Asset Value) pro Anteil der jeweiligen des OGAW/einer Anteilsklasse wird von der Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten am jeweiligen Bewertungstag, sowie für das Ende des Rechnungsjahres sowie am jeweiligen Bewertungstag auf Basis der letztbekannten Kurse unter Berücksichtigung des Bewertungsintervalls Rechnungsjah- res, berechnet. Der NAV eines Anteils an einer Anteilsklasse des OGAW ist in der Rechnungswährung des OGAW oder, falls abweichendabwei- chend, in der Referenzwährung der entsprechenden Anteilsklasse ausgedrückt und ergibt sich aus der der betreffenden Anteilsklasse zukommenden Quote des Vermögens des dieses OGAW, vermindert um allfällige Schuldverpflichtungen desselben des- selben OGAW, die der betroffenen Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile der entsprechenden Anteilsklasse. Er wird bei der Ausgabe und bei der Rücknahme von Anteilen auf zwei Dezimalstellen wie folgt gerundetge- rundet: • - auf 0.05 CHF, wenn es sich um den Schweizer Franken handelt; • - auf 0.01 EUR, wenn es sich um den Euro handelt; • - auf 0.01 USD, wenn es sich um den US-Dollar handelt; und • - auf 1 JPY, wenn es sich um den Yen handelt. Das jeweilige Netto-Fondsvermögen Nettofondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen bewertet:
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