Berechnung und Zahlung. Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin können die Preise vom Verkäufer geändert werden. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung von dem noch nicht ausgeführten Teil des Vertrages zurück- zutreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Preiserhöhungen, die auf einer Erhöhung der Frachttarife beruhen. Für die Berechnung ist das Abgangsgewicht maßgebend. Neben- spesen, wie z.B. die bei der Überweisung des Rechnungswertes anfallenden Bankspesen sowie die Spesen bei Einlösung der Verschiffungsdokumente, gehen zu Lasten des Käufers. Gegenüber Forderungen des Verkäufers kann der Käufer nur aufrechnen oder ein Zurück- behaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers ist der Verkäufer- unbeschadet seiner sonstigen Rechte– befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug des Käufers (Kunden) sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Primerate zu beanspruchen. Der säumige Käufer (Kunde) ist verpflichtet, alle zur Eintreibung der Forderung notwendigen und angemessen Mahn- und Inkasso-, Erhebungs- und Aus- kunftskosten zu ersetzen. Die angeführten Preise sind Nettopreise und gelten ab Lager. Die durch Versand entstehenden Kosten und Spesen so wie Transportkostensind ausschließ- lichvomKäuferzutragen. FürdenFall,dass zwischen Käufer und Verkäufer mehrere Verträge abgeschlossen wurden oder ein Vertrag mehrere Lieferungen vorsieht, berechtigen Streitig- keiten aus einem Vertrag oder aus einer einzelnen Lieferung den Käufer nicht, Zahlungen hinsichtlich bereits gelieferter Waren auszusetzen und/oder zurück zu behalten. Im Falle von mehreren Verträgen ist der Verkäufer berechtigt, die in Gang befindlichen Lieferungen auszusetzen bzw die Erfüllung von Verträgen zu ver-weigern, sofern der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen auch nur hinsichtlich einer Lieferung nicht nachkommt; dadurch wird das Recht des Verkäufers auf Schadenersatz nicht berührt. Schecks und andere Zahlungsmittel werden unter dem üblichen Vorbehalt akzeptiert.
Berechnung und Zahlung. Sind fixe Leistungs-/Fahrtpauschalen vereinbart, kommen diese auch dann zur Verrechnung, wenn der tatsächliche Aufwand für BWT geringer ausfällt. Wird BWT im Vertragszeitraum die Durchführung der Vertragsarbeiten teilweise oder zur Gänze unmöglich gemacht (z.B. durch Stilllegen der An- lage), sind wir berechtigt, 50% der Auftragssumme als Stornogebühr in Rechnung zu stellen.
Berechnung und Zahlung. 6.1 Die Kosten für Werkleistungen werden zu im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Zeitpunkten, gegebenenfalls – sofern vereinbart – in mehreren Teil- abschnitten, in Rechnung gestellt. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zahlbar in- nerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich OFF LIMITS vor, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basis- zinssatz p.a. geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatz- ansprüche bleibt hiervon unberührt.
6.2 OFF LIMITS ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Xxxxxxxxx. 0-0, 00000 Xxxx, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zah- lungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. De- ren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt.
Berechnung und Zahlung. Sofern nicht anders in einem Einzelvertrag angegeben, werden die Kosten für erbrachte Dienstleistungen von OFF LIMITS monatlich rückwirkend in Rechnung gestellt. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich OFF LIMITS vor, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
Berechnung und Zahlung. 11.1 Die vereinbarte Vergütung für die Nutzung des neo42 Service Management Depot nebst Umsatzsteuer ist pro Kalenderjahr jeweils im Voraus zur Zahlung an neo42 fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich neo42 vor, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen und den Kunden vom weiteren Zugang zu den neo42 Services nach vorheriger schriftlicher Androhung auszuschließen. Der Kunde bleibt in einem solchen Fall ver- pflichtet, die Nutzungsgebühren weiterhin zu entrichten.
Berechnung und Zahlung. 1. Die Berechnung erfolgt am Liefertag zu den an diesem Tage gültigen Listenpreisen zzgl. Umsatzsteuer. Im Falle einer Preiserhöhung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Zur Aufrechnung sowie zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen ist der Käufer nicht berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
2. Rechnungsbeträge bis 750 Euro können per Nachnahme erhoben werden. Im Übrigen sind die Rechnungsbeträge der Verkäuferin innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlung nach Fälligkeit und Mahnung werden Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet, sofern der Käufer keinen niedrigeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Bis zu einem Nettowarenwert i.H.v. 250,00 Euro pro Auftrag erhebt die Verkäuferin einen ein- maligen Mindermengenzuschlag i.H.v. 25,00 Euro.
4. Diskont- und Bankspesen sowie Kosten für Eil- und Expressgutsendungen gehen zu Lasten des Käufers.
5. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zzgl. der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
6. Skontoabzüge sind unzulässig, es sei denn, die Vertragsparteien haben eine hiervon abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen.
7. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist die Verkäuferin zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann die Verkäuferin für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlungen vor Ablieferung der Ware verlangen oder die Waren ohne Einhaltung von Rechnungsbetragshöchstgrenzen per Nachnahme ausliefern.
8. Die Zahlung erfolgt in barem Geld, Scheck, Banküberweisung. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
9. Handelt es sich um Exportlieferungen, erfolgen die Auslieferungen an Exporteure nur gegen Vorauskasse und an ausländische Importeure nur gegen Vorauskasse oder unwiderruflich bestätigtes Akkreditiv.
10. Die Verkäuferin ist berechtigt, ihre Leistungen auf elektronischem Weg abzurechnen. Der Käufer stimmt dem elektronischen Rechnungsversand, insbesondere per email zu.
Berechnung und Zahlung. Bei Überschreitung der vereinbarten Fälligkeitstermine ist der Ver- käufer mindestens berechtigt, vom Käufer Fälligkeitszinsen bzw. Verzugszinsen in Höhe von 3% über den Lombardsätzen der Deut- schen Bundesbank, die jeweils gültig sind, zu verlangen. Der Ver- käufer ist berechtigt, für alle Beträge, die er dem Käufer berechnen kann, die jeweils gültige Mehrwertsteuer zu verlangen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel anzunehmen. Im Fall der Annahme gehen die Spesen zu Lasten des Käufers. Die Zahlung gilt erst als erfüllt, wenn bei Wechseln die Einlösung erfolgt ist bzw. die Bank des Käufers den Scheck auch effektiv bezahlt hat. Eine Aufrechnung des Käufers ist nur zulässig mit einer rechtskräftig festgestellten oder vom Verkäufer unbestrittenen Gegenforderung des Käufers. Nur vom Verkäufer anerkannte Gegenansprüche - auch aus Mängelrügen - berechtigen den Käufer zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Für den Fall, dass berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, kann der Verkäufer die weitere Belieferung von Sicherheiten abhängig machen.
Berechnung und Zahlung. Die Kosten für Werkleistungen werden zu im jeweiligen Einzelvertrag vereinbar- ten Zeitpunkten, gegebenenfalls – sofern vereinbart – in mehreren Teilabschnit- ten, in Rechnung gestellt. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich OFF LIMITS vor, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprü- che bleibt hiervon unberührt.
Berechnung und Zahlung. 3.1 Mangels abweichender Vereinbarung ist das Nutzungsentgelt für den Zugang zum Onlinedienst nebst Umsatzsteuer pro Monat im Voraus zur Zahlung an OFF LIMITS fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich OFF LIMITS vor, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen und den Kunden vom weiteren Zugang zum Onlinedienst nach vorheriger Androhung auszuschließen. Der Kunde bleibt in einem solchen Fall verpflichtet, die wiederkehrenden Nut- zungsgebühren weiterhin zu entrichten. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche durch OFF LIMITS bleibt hiervon unberührt.
3.2 Beginnt oder endet der Vertrag für einen kostenpflichtigen Onlinedienst im laufenden Abrechnungszeitraum, so erfolgt die Berechnung der Entgelte für diesen Zeitraum zeitanteilig. Für die Berechnung zeitanteiliger Entgelte wird für jeden Tag ein monatliches Nutzungsentgelt in Höhe von 1/30 des monatlichen Nutzungsentgeltes in Ansatz gebracht.
3.3 Die Höhe des Nutzungsentgeltes kann von OFF LIMITS zum Ende des Abrechnungszeitraums, bei Abonnements jedoch nicht vor Ablauf der Mindest- laufzeit mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen durch schriftliche Mitteilung um den Betrag angepasst werden, um den der Hersteller den Preis für den jeweiligen Onlinedienst erhöht, im Übrigen um nicht mehr als 5% p.a. In diesen Fall steht dem Kunden ein Kündigungsrecht nach Ziffer 6.3 dieser Bedingungen zu.
Berechnung und Zahlung. 9.1 Die Vergütung für das Application Package Depot bezieht sich auf die von der neo42 erbrachte Paketierungs- leistung und Programmierleistung, nicht auf die paketierten Anwendungen und deren Inhalte selbst. Diese sind vom Kunden gesondert beim jeweiligen Rechteinhaber bzw. Hersteller zu erwerben und zu lizenzieren.
9.2 Die Vergütung für das Application Package Depot nebst Umsatzsteuer ist pro Kalenderjahr jeweils im Voraus zur Zahlung an neo42 fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich neo42 vor, die gesetzlichen Verzugs- zinsen geltend zu machen und den Kunden vom weiteren Zugang zum Application Package Depot nach vorhe- riger schriftlicher Androhung auszuschließen. Der Kunde bleibt in einem solchen Fall verpflichtet, die Nut- zungsgebühren weiterhin zu entrichten.
9.3 Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche durch neo42 bleibt hiervon unberührt.