Berechnung und Zahlung. 5.1 Zahlungen sind unmittelbar nach Erledigung der Arbeiten bzw. der Rechnungslegung fällig. Alle Zahlungen sind ohne Skonto oder sonstigen Nachlass zu leisten.
Berechnung und Zahlung. 6.1 Die Kosten für Werkleistungen werden zu im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Zeitpunkten, gegebenenfalls – sofern vereinbart – in mehreren Teil- abschnitten, in Rechnung gestellt. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zahlbar in- nerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich OFF LIMITS vor, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basis- zinssatz p.a. geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatz- ansprüche bleibt hiervon unberührt.
Berechnung und Zahlung. Sind fixe Leistungs-/Fahrtpauschalen vereinbart, kommen diese auch dann zur Verrechnung, wenn der tatsächliche Aufwand für BWT geringer ausfällt. Wird BWT im Vertragszeitraum die Durchführung der Vertragsarbeiten teil- weise oder zur Gänze unmöglich gemacht aus Gründen, die BWT nicht zu vertreten hat (z.B. durch Stilllegen der Anlage) und kündigt daher den Ver- trag, sind wir berechtigt, 50% der Auftragssumme als Stornogebühr in Rech- nung zu stellen.
Berechnung und Zahlung. 3.1 Sofern nicht anders in einem Einzelvertrag angegeben, werden die Kos- ten für erbrachte Dienstleistungen von OFF LIMITS monatlich rückwirkend in Rech- nung gestellt. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich OFF LIMITS vor, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
Berechnung und Zahlung. 11.1 Die vereinbarte Vergütung für die Nutzung des neo42 Service Management Depot nebst Umsatzsteuer ist pro Kalenderjahr jeweils im Voraus zur Zahlung an neo42 fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich neo42 vor, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen und den Kunden vom weiteren Zugang zu den neo42 Services nach vorheriger schriftlicher Androhung auszuschließen. Der Kunde bleibt in einem solchen Fall ver- pflichtet, die Nutzungsgebühren weiterhin zu entrichten.
Berechnung und Zahlung. 18. Rechnungen, auch über Teilmengen, werden mit dem Datum des Versandtages ausgestellt.
Berechnung und Zahlung. Bei Überschreitung der vereinbarten Fälligkeitstermine ist der Ver- käufer mindestens berechtigt, vom Käufer Fälligkeitszinsen bzw. Verzugszinsen in Höhe von 3% über den Lombardsätzen der Deut- schen Bundesbank, die jeweils gültig sind, zu verlangen. Der Ver- käufer ist berechtigt, für alle Beträge, die er dem Käufer berechnen kann, die jeweils gültige Mehrwertsteuer zu verlangen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel anzunehmen. Im Fall der Annahme gehen die Spesen zu Lasten des Käufers. Die Zahlung gilt erst als erfüllt, wenn bei Wechseln die Einlösung erfolgt ist bzw. die Bank des Käufers den Scheck auch effektiv bezahlt hat. Eine Aufrechnung des Käufers ist nur zulässig mit einer rechtskräftig festgestellten oder vom Verkäufer unbestrittenen Gegenforderung des Käufers. Nur vom Verkäufer anerkannte Gegenansprüche - auch aus Mängelrügen - berechtigen den Käufer zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Für den Fall, dass berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, kann der Verkäufer die weitere Belieferung von Sicherheiten abhängig machen.
Berechnung und Zahlung. Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin können die Preise vom Verkäufer geändert werden. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung von dem noch nicht ausgeführten Teil des Vertrages zurück- zutreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Preiserhöhungen, die auf einer Erhöhung der Frachttarife beruhen. Für die Berechnung ist das Abgangsgewicht maßgebend. Neben- spesen, wie z.B. die bei der Überweisung des Rechnungswertes anfallenden Bankspesen sowie die Spesen bei Einlösung der Verschiffungsdokumente, gehen zu Lasten des Käufers. Gegenüber Forderungen des Verkäufers kann der Käufer nur aufrechnen oder ein Zurück- behaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers ist der Verkäufer- unbeschadet seiner sonstigen Rechte– befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug des Käufers (Kunden) sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Primerate zu beanspruchen. Der säumige Käufer (Kunde) ist verpflichtet, alle zur Eintreibung der Forderung notwendigen und angemessen Mahn- und Inkasso-, Erhebungs- und Aus- kunftskosten zu ersetzen. Die angeführten Preise sind Nettopreise und gelten ab Lager. Die durch Versand entstehenden Kosten und Spesen so wie Transportkostensind ausschließ- lichvomKäuferzutragen. FürdenFall,dass zwischen Käufer und Verkäufer mehrere Verträge abgeschlossen wurden oder ein Vertrag mehrere Lieferungen vorsieht, berechtigen Streitig- keiten aus einem Vertrag oder aus einer einzelnen Lieferung den Käufer nicht, Zahlungen hinsichtlich bereits gelieferter Waren auszusetzen und/oder zurück zu behalten. Im Falle von mehreren Verträgen ist der Verkäufer berechtigt, die in Gang befindlichen Lieferungen auszusetzen bzw die Erfüllung von Verträgen zu ver-weigern, sofern der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen auch nur hinsichtlich einer Lieferung nicht nachkommt; dadurch wird das Recht des Verkäufers auf Schadenersatz nicht berührt. Schecks und andere Zahlungsmittel werden unter dem üblichen Vorbehalt akzeptiert.
Berechnung und Zahlung. Sofern nicht anders in einem Einzelvertrag angegeben, werden die Kosten für erbrachte Dienstleistungen von OFF LIMITS monatlich rückwirkend in Rechnung gestellt. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich OFF LIMITS vor, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
Berechnung und Zahlung. 17. Rechnungen – auch über Teillieferungen – werden mit dem Datum des Versandtages ausgestellt. Falls der Käufer die auf seine Bestellung hin fabrizierten Waren nicht binnen 2 Wochen nach der in der Bestellungsbestätigung angegeben Frist abnimmt, erhält er eine „Fertigstellungsmitteilung und Aufforderung zur Abnahme“, das heißt der Verkäufer übersendet eine Benachrichtigung darüber, dass er zur Erfüllung bereitsteht. Falls die Waren auch innerhalb der nächsten drei Arbeitstage nicht abgenommen werden, werden die Ziffern 15 und 16 der vorliegenden AVLB angewandt.