Common use of Berechnungsart der Akkordsätze Clause in Contracts

Berechnungsart der Akkordsätze. Die Akkordsätze sind in schriftlicher Vereinbarung mit dem Betriebsrat so zu regeln, dass Ar- beitnehmer bei normaler Leistung unter den betrieblichen Arbeitsbedingungen den Akkord- richtsatz erreichen. Als Normalleistung gilt jene menschliche Leistung, die von einem geeigneten, eingearbeiteten und geübten Arbeitnehmer auf die Dauer erreicht werden kann, ohne dass Gesundheitsschäden eintreten. Bei der Festsetzung der Akkorde sind die betrieblich notwendigen Zuschläge für sachliche und persönliche Verteilzeiten und für Erho- lungszeiten nach arbeitswissenschaftlichen Grundsätzen zu berücksichtigen und zukünftig auszuweisen. Falls Erholungszeiten ausgewiesen werden, können bezahlte Wartezeiten hierauf angerech- net werden, soweit sie erholungswirksam sind. Die Mindestzuschläge betragen für persönliche Verteilzeit 5 Prozent. Zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat soll vereinbart werden, dass zur teilweisen Abgel- tung der in den Akkordvorgaben enthaltenen Erholungszeiten Kurzpausen eingeführt wer- den. Beim Akkordlohn ändert sich der Verdienst proportional linear zum Mengen- oder Zeitergeb- nis im Verhältnis 1 : 1. Der Akkordrichtsatz (Zeitlohn) ist Mindestlohn. Auf Verlangen sind dem Betriebsrat alle Akkordberechnungsunterlagen einschließlich der Arbeitsbeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Diese Zurverfügungstellung darf keine au- ßerbetriebliche Verwendung finden. Eine außerbetriebliche Verwendung liegt nicht vor, wenn die Gewerkschaft zur Beratung des Betriebsrates im Betrieb Einsicht in die Akkordunterlagen nimmt.

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Samples: Tarifvertrag Über Arbeitsplatz Und Verdienstsicherung, Tarifvertrag Über Arbeitsplatz Und Verdienstsicherung

Berechnungsart der Akkordsätze. Die Akkordsätze sind in schriftlicher Vereinbarung mit dem Betriebsrat so zu regeln, dass Ar- beitnehmer Arbeitnehmer bei normaler Leistung unter den betrieblichen Arbeitsbedingungen den Akkord- richtsatz Akkordrichtsatz erreichen. Als Normalleistung gilt jene menschliche Leistung, die von einem geeigneten, eingearbeiteten und geübten Arbeitnehmer auf die Dauer erreicht werden kann, ohne dass Gesundheitsschäden eintreten. Bei der Festsetzung der Akkorde sind die betrieblich notwendigen Zuschläge für sachliche und persönliche Verteilzeiten und für Erho- lungszeiten Erholungszeiten nach arbeitswissenschaftlichen Grundsätzen zu berücksichtigen und zukünftig auszuweisen. Falls Erholungszeiten ausgewiesen werden, können bezahlte Wartezeiten hierauf angerech- net angerechnet werden, soweit sie erholungswirksam sind. Die Mindestzuschläge betragen für persönliche Verteilzeit 5 Prozent. Zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat soll vereinbart werden, dass zur teilweisen Abgel- tung Abgeltung der in den Akkordvorgaben enthaltenen Erholungszeiten Kurzpausen eingeführt wer- denwerden. Beim Akkordlohn ändert sich der Verdienst proportional linear zum Mengen- oder Zeitergeb- nis Zeitergebnis im Verhältnis 1 : 1. Der Akkordrichtsatz (Zeitlohn) ist Mindestlohn. Auf Verlangen sind dem Betriebsrat alle Akkordberechnungsunterlagen einschließlich der Arbeitsbeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Diese Zurverfügungstellung darf keine au- ßerbetriebliche außerbetriebliche Verwendung finden. Eine außerbetriebliche Verwendung liegt nicht vor, wenn die Gewerkschaft zur Beratung des Betriebsrates im Betrieb Einsicht in die Akkordunterlagen nimmt.

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Samples: Tarifvertrag Über Vermögenswirksame Leistungen 163

Berechnungsart der Akkordsätze. Die Akkordsätze sind in schriftlicher Vereinbarung mit dem Betriebsrat so zu regeln, dass Ar- beitnehmer Arbeit- nehmer*innen bei normaler Leistung unter den betrieblichen Arbeitsbedingungen den Akkord- richtsatz erreichen. Als Normalleistung gilt jene menschliche Leistung, die von einem einem*einer geeigneten, eingearbeiteten und geübten Arbeitnehmer Arbeitnehmer*in auf die Dauer erreicht werden kann, ohne dass Gesundheitsschäden eintreten. Bei der Festsetzung der Akkorde sind die betrieblich notwendigen Zuschläge für sachliche und persönliche Verteilzeiten und für Erho- lungszeiten Erholungs- zeiten nach arbeitswissenschaftlichen Grundsätzen zu berücksichtigen und zukünftig auszuweisen. Falls Erholungszeiten ausgewiesen werden, können bezahlte Wartezeiten hierauf angerech- net angerechnet werden, soweit sie erholungswirksam sind. Die Mindestzuschläge betragen für persönliche Verteilzeit 5 Prozent. Zwischen Betriebsleitung Arbeitgeber und Betriebsrat soll vereinbart werden, dass zur teilweisen Abgel- tung Abgeltung der in den Akkordvorgaben enthaltenen Erholungszeiten Kurzpausen eingeführt wer- denwerden. Beim Akkordlohn ändert sich der Verdienst proportional linear zum Mengen- oder Zeitergeb- nis Zeitergebnis im Verhältnis 1 : 1. Der Akkordrichtsatz (Zeitlohn) ist Mindestlohn. Auf Verlangen sind dem Betriebsrat alle Akkordberechnungsunterlagen einschließlich der Arbeitsbeschreibungen Arbeits- beschreibungen zur Verfügung zu stellen. Diese Zurverfügungstellung darf keine au- ßerbetriebliche außerbetriebliche Verwendung finden. Eine außerbetriebliche Verwendung liegt nicht vor, wenn die Gewerkschaft zur Beratung des Betriebsrates Be- triebsrates im Betrieb Einsicht in die Akkordunterlagen nimmt.

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Samples: Manteltarifvertrag