Common use of Berechnungsfehler Clause in Contracts

Berechnungsfehler. 7.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung eine Überschreitung der Ver- kehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rech- nungsbetrages festgestellt, so wird PFALZWERKE die Überzahlung zu- rückerstatten bzw. hat der Letztverbraucher den Fehlbetrag nachzu- entrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt PFALZWERKE den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjäh- rigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse wer- den angemessen berücksichtigt. Bei Berechnungsfehlern aufgrund ei- ner nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Letztverbraucher mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen.

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Samples: www.pfalzwerke.de, aldi-gruene-energie.de

Berechnungsfehler. 7.1 6.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung Messeinrichtungen eine Überschreitung der Ver- kehrsfehlergrenzen Verkehrsfehlergren- zen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rech- nungsbetrages Rechnungsbetrages festgestellt, so wird PFALZWERKE ist die Überzahlung zu- rückerstatten bzw. hat Über- zahlung vom Versorger zurückzuzahlen oder der Letztverbraucher den Fehlbetrag nachzu- entrichtenvom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt PFALZWERKE der Versorger den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers Feh- lers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjäh- rigen vorjährigen Verbrauchs durch SchätzungSchät- zung; die tatsächlichen Verhältnisse wer- den sind angemessen berücksichtigtzu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern Berechnungs- fehlern aufgrund ei- ner einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Letztverbraucher Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde Nach- berechnung zugrunde zu legen.

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Samples: www.stadtwerke-forchheim.de

Berechnungsfehler. 7.1 14.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung Messeinrichtungen eine Überschreitung der Ver- kehrsfehlergrenzen Verkehrs- fehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rech- nungsbetrages Rechnungsbetrages festgestellt, so wird PFALZWERKE ist die Überzahlung zu- rückerstatten bzw. hat vom Lieferant zu zahlen oder der Letztverbraucher den Fehlbetrag nachzu- entrichtenFehlbe- trag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt PFALZWERKE der Lieferant den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch Durch- schnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers Feh- lers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjäh- rigen vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse wer- den sind angemessen berücksichtigtzu berück- sichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund ei- ner einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Letztverbraucher Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zugrunde zu legen.

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Samples: gasuf.de

Berechnungsfehler. 7.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung eine Überschreitung der Ver- kehrsfehlergrenzen Verkehrsfehlergren- zen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rech- nungsbetrages Rechnungsbetrages festgestellt, so wird PFALZWERKE die ist eine Überzahlung zu- rückerstatten bzw. hat vom Grundversorger zurückzuzahlen oder der Letztverbraucher Fehlbetrag vom Kun- den Fehlbetrag nachzu- entrichtennachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt PFALZWERKE der Grundversorger den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums Zeitraums oder aufgrund des vorjäh- rigen vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; , wobei die tatsächlichen Verhältnisse wer- den Ver- hältnisse angemessen berücksichtigtzu berücksichtigten sind. Bei Berechnungsfehlern aufgrund ei- ner nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber Messstellen- betreiber ermittelte und dem Letztverbraucher Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung Nachbe- rechnung zu Grunde zu legen.

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Samples: Grundversorgungsvertrag – Gas Zwischen Der

Berechnungsfehler. 7.1 18.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung Messeinrichtungen eine Überschreitung der Ver- kehrsfehlergrenzen oder Verkehrsfehlergrenzen o- der werden Fehler in der Ermittlung Ermitlung des Rech- nungsbetrages festgestellt, so wird PFALZWERKE ist die Überzahlung zu- rückerstatten bzw. hat durch rhenag zurückzuzahlen oder der Letztverbraucher den Fehlbetrag nachzu- entrichtenvom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt PFALZWERKE rhenag den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien fehler- freien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des vorhergehenden ihr vorangehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund auf Grund des vorjäh- rigen vorjährigen Verbrauchs durch SchätzungSchät- zung; die tatsächlichen Verhältnisse wer- den angemessen berücksichtigtsind angemes- sen zu berück-sichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund ei- ner auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber Messstellenbe- treiber ermittelte und dem Letztverbraucher Kunden mitgeteilte korrigierte kor- rigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen.

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Samples: www.rhenag.de

Berechnungsfehler. 7.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung Messeinrichtungen eine Überschreitung der Ver- kehrsfehlergrenzen Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rech- nungsbetrages Rechnungsbetrages festgestellt, so wird PFALZWERKE ist die Überzahlung zu- rückerstatten bzw. hat von der Letztverbraucher den SVS zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzu- entrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen festzustel- len oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt PFALZWERKE die SVS den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund auf Grund des vorjäh- rigen vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen tat- sächlichen Verhältnisse wer- den sind angemessen berücksichtigtzu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund ei- ner auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Letztverbraucher Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen.

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Samples: www.svs-energie.de

Berechnungsfehler. 7.1 14.1. Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung Messeinrichtungen eine Überschreitung der Ver- Ver‐ kehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rech- nungsbetrages Rechnungs‐ betrages festgestellt, so wird PFALZWERKE ist die Überzahlung zu- rückerstatten bzw. hat durch die MAINGAU zurückzu‐ zahlen oder der Letztverbraucher den Fehlbetrag nachzu- entrichtenvom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung Messeinrich‐ tung nicht an, so ermittelt PFALZWERKE die MAINGAU den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des vorhergehenden ihr vorangehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums Ab‐ lesezeitraums oder aufgrund auf Grund des vorjäh- rigen vorjährigen Verbrauchs durch SchätzungSchät‐ zung; die tatsächlichen Verhältnisse wer- den sind angemessen berücksichtigtzu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund ei- ner auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Letztverbraucher Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen.

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Samples: cdn0.scrvt.com

Berechnungsfehler. 7.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung eine Überschreitung der Ver- kehrsfehlergrenzen Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung Ermitt- lung des Rech- nungsbetrages Rechnungsbetrags festgestellt, so wird PFALZWERKE ist die Überzahlung zu- rückerstatten bzw. hat von Krimphoff & Schulte zurückzuzahlen oder der Letztverbraucher den Fehlbetrag nachzu- entrichtenvom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt PFALZWERKE Krimphoff & Schulte den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch Durch- schnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund auf- grund des vorjäh- rigen vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse wer- den sind angemessen berücksichtigtzu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund ei- ner einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber Messstellen- betreiber ermittelte und dem Letztverbraucher Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zugrunde zu legen.

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Samples: www.krimphoff-schulte.de

Berechnungsfehler. 7.1 13.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung Messeinrichtungen eine Überschreitung der Ver- kehrsfehlergrenzen Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rech- nungsbetrages Rechnungsbetrages festgestellt, so wird PFALZWERKE ist die Überzahlung zu- rückerstatten bzw. hat Über- zahlung vom Versorger zurückzuzahlen oder der Letztverbraucher den Fehlbetrag nachzu- entrichtenvom Kunden nachzuentrich- ten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung Messeinrich- tung nicht an, so ermittelt PFALZWERKE der Versorger den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien fehler- freien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund auf Grund des vorjäh- rigen vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse wer- den sind angemessen berücksichtigtzu berück- sichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund ei- ner auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Letztverbraucher Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen.

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Samples: www.ehinger-energie.de

Berechnungsfehler. 7.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung eine Überschreitung der Ver- kehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rech- nungsbetrages festgestellt, so wird PFALZWERKE die Überzahlung zu- rückerstatten bzw. hat der Letztverbraucher den Fehlbetrag nachzu- entrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt PFALZWERKE den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjäh- rigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse wer- den angemessen berücksichtigt. Bei Berechnungsfehlern Berechnungsfehlern, aufgrund ei- ner nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung Messeinrichtung, ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Letztverbraucher mitgeteilte mitge- teilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen.

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Samples: www.123energie.de