Berechnungsgrundlagen und Belastungen Musterklauseln

Berechnungsgrundlagen und Belastungen. Sofern nicht anders angegeben, werden die Tarife pro Transaktion oder auf Jahresbasis (360/360 Tage, «p.a.») berechnet. Die Gebühren für die Verwaltung und Verwahrung oder die Bewirtschaftung des 3 Wertpapierdepots («Depotgebühren») werden auf der Grundlage des Xxxxx des Vermögens am Ende eines jeden Monats berechnet und vierteljährlich belastet. Auch die Belastung anderer im Tarifverzeichnis ausgewiesener wiederkehrender Gebühren erfolgt in der Regel vierteljährlich nach dem gleichen Prinzip. Transaktionskosten hingegen werden zeitgleich mit den einzelnen Transaktio- nen belastet. Als Vermögen gelten: — Der Wert der hinterlegten Wertpapiere — Die Geldmarktgeschäfte — Unter bestimmten Umständen die liquiden Mittel auf dem Konto Bestehen mehrere Tarifbänder, kann die Bank, je nach Art der angebotenen Dienstleistung, folgende Tarife anwenden: — Lineare Tarife — Gestaffelte Tarife Im ersten Fall bestimmt der Betrag der einzelnen Transaktion oder des Ver- mögens eindeutig den einzelnen Prozentsatz, der auf den gesamten Betrag anzuwenden ist, für den die Gebühr anfällt. Im zweiten Fall hingegen wird der Prozentsatz jedes einzelnen Bandes kombiniert mit den anderen ange- wendet, bis der Betrag des Vermögens oder der Transaktion erreicht ist, für den die Gebühr anfällt.