Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen Musterklauseln

Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen. Abweichend von Ziffer 2.3.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden gem. Anlage Nr. für die dort genannten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart.
Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen. Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden gem. Anlage Nr. für die dort genann- ten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart. Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehen- den Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt. Anstelle von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB gelten die Regelungen der Nummer 17.8.1 i.V.m. Num- mer 4.5.3.1.
Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen. Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden gemäß Nummer 4.4.2 i.V.m. Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung), dort Kapitel 4.12 Lizenzmodell, und Anlage Nr. 3 (Sonstige Vereinba- rungen), dort Nummer 6, die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart. Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehen- den Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt.