Bergung Musterklauseln

Bergung. Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen, sorgen wir für seine Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 0.000 €. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernehmen wir die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Bergung. Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen, sorgt XXXXXX für seine Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 EURO. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, über- nimmt ROLAND die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Bergung. Ist das versicherte Xxxxxxx nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Radweg abgekommen, sorgt der helden.de-Schutzbrief für die Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 Euro. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernimmt der helden.de-Schutzbrief die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Bergung. Bergungskosten gelten Aufwendungen, um versicherte Sachen an denjenigen Ort zurückzuversetzen, an dem sie sich vor dem Schadenereignis befanden.
Bergung. Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für seine Bergung einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe.
Bergung. Transport von Kadavern zum nächsten mit einem Fahrzeug oder anderen Trans- portmittel erreichbaren Ort. C Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses übernimmt die ERV die Kosten bis maximal CHF 2000.–. D Kumulierte Rettungen • Bei Rettung von mehreren Tieren wird ab dem dritten Tier der Tarif um jeweils min- destens 20% reduziert. Wenn mehrere versicherte Tiere durch ein und dasselbe Schadenereignis verunfallen, sind die von der ERV zu bezahlenden Entschädigun- gen auf den Maximalanspruch von CHF 15 000.– beschränkt. Übersteigen die Ansprüche diesen Betrag, so wird diese Summe proportional aufgeteilt.
Bergung. Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Radweg abgekommen, sorgt der NV-Schutzbrief für die Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 Euro. Sofern die Bergung behördlich angewie- sen ist, übernimmt der NV-Schutzbrief die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Bergung. Ist das assistanceberechtigte Fahrzeug aufgrund eines Unfalls von der Straße abgekommen und muss zum Ab- schleppen bereitgestellt werden, wird die Bergung des Fahrzeuges bis zu einem Maximalbetrag von Euro 2000 pro Leistungsfall organisiert. Mitgeführte Anhänger sind bei einem Schaden am assistanceberechtigten Zugfahrzeug nicht geschützt.
Bergung. Ist das versicherte Xxxxxxx nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg ab- gekommen, sorgen wir für seine Bergung und/oder Ab- transport einschließlich Gepäck und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 EUR. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, über- nehmen wir die entstehenden Kosten in voller Höhe. Die nachfolgend beschriebenen Leistungen erbringen wir auch, wenn Ihnen auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und Sie diesen Diebstahl polizeilich gemeldet haben.
Bergung. Nach einem Unfall übernehmen wir je Versicherungsfall die Kosten für die Bergung des Rads und/oder den Abtransport einschließlich Gepäck bis 2.000 EUR. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, über- nehmen wir die entstehenden Kosten in voller Höhe.