Bergung Musterklauseln

Bergung. Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen, sorgen wir für seine Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 0.000 €. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernehmen wir die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Bergung. Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen, sorgt XXXXXX für seine Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 EURO. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, über- nimmt ROLAND die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Bergung. Ist das versicherte Xxxxxxx nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Radweg abgekommen, sorgt der helden.de-Schutzbrief für die Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 Euro. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernimmt der helden.de-Schutzbrief die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Bergung. Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen, sorgt Bikmo für seine Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 0.000 €. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernimmt Bikmo die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Bergung. Nach einem Unfall übernehmen wir je Versicherungsfall die Kosten für die Bergung des Rads und/oder den Abtransport einschließlich Gepäck bis 2.000 EUR. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, über- nehmen wir die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Bergung. Für Mopeds, Motorräder, Pkws, Kleintransporter und Packwagen mit einem zulässigen Höchstgewicht von bis zu 3.500 kg werden von der Versicherungsgesellschaft die Kosten für die Bergung des Fahrzeugs übernommen, das durch Umkippen oder Bodenun- gleichheiten liegen geblieben ist, vorausgesetzt, dass mit ihm normale Straßen befahren wurden. Die Deckung erfolgt bis maximal 450 €. Für alle sonstigen Fahrzeuge (mit einem zulässigen Höchstgewicht von über 3.500 kg) wird Deckung bis maximal 900 € geleistet.
Bergung. Ist das assistanceberechtigte Fahrzeug aufgrund eines Unfalls von der Straße abgekommen und muss zum Ab- schleppen bereitgestellt werden, wird die Bergung des Fahrzeuges bis zu einem Maximalbetrag von Euro 2000 pro Leistungsfall organisiert. Mitgeführte Anhänger sind bei einem Schaden am assistanceberechtigten Zugfahrzeug nicht geschützt.
Bergung. Ist das versicherte Xxxxxxx nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg ab- gekommen, sorgen wir für seine Bergung und/oder Ab- transport einschließlich Gepäck und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 EUR. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, über- nehmen wir die entstehenden Kosten in voller Höhe. Die nachfolgend beschriebenen Leistungen erbringen wir auch, wenn Ihnen auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und Sie diesen Diebstahl polizeilich gemeldet haben.
Bergung. Versichert sind Organisation und Kosten der Bergung eines von einer Strasse abgekomme- nen, versicherten Fahrzeugs.
Bergung. Vorausgesetzt, dass sie von einem gedeckten Schadensfall verursacht wurden, werden von der Versicherungsgesellschaft die Kosten für die Bergung der versicherten Gegen- stände und die Verluste übernommen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, ein- schließlich besteht Deckung für die Schäden in Zusammenhang mit den von Behörden oder dem Versicherten ergriffenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Von der Versicherungsgesellschaft werden ebenfalls die Kosten für die Bergung der ver- sicherten Gegenstände des Hausrats übernommen, wenn diese sichtlich von einem außerhalb der versicherten Wohnung eingetretenen Schadensfall bedroht sind und die Bergung erforderlich ist, um zu vermeiden, dass an ihnen Schaden verursacht wird. Versicherungssumme: Bis zu 100% der Versicherungssummen für Gebäude oder Umbauarbeiten und/oder Hausrat.