Pannenhilfe Musterklauseln

Pannenhilfe. Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgen wir für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Kosten für Ersatzteile übernehmen wir nicht. Organisiert sich die versicherte Person diese Hilfeleistung selbst, übernehmen wir Kosten bis 50,00 €.
Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden.
Pannenhilfe. Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zu- mutbarer Zeit nach der Schadenmeldung angeboten werden kann, übernimmt der Versicherer je Versicherungsfall die hierdurch entstehenden Kosten bis 150 EUR. Voraussetzung für die Übernahme ist, dass die Entfernung zwischen ständigem Wohnort und Schadenort mehr als 5 km beträgt.
Pannenhilfe. Im Falle von mechanischen Problemen, muss der Mieter Wendekreisen sofort unter der Gratisnummer 0508 109328 (Option 3) benachrichtigen. Unser Wendekreisen Help Desk unterstützt Sie und leitet Sie an das nächstgelegene Service Centre weiter. Rückwirkende Ansprüche auf Rückerstattung können nicht berücksichtigt werden, wenn der Mieter nicht so bald wie möglich Kontakt mit der Wendekreisen Pannenhilfe aufgenommen hat, telefonisch unter 0508 109328 (Option 3) oder 09-2560136 und spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Bekanntwerden des Mangels oder des mechanischen Ausfalls des Fahrzeugs. Ohne eine sofortige telefonische Benachrichtigung von Wendekreisen haftet der Mieter für entstandene Schäden und es entfallen alle rückwirkenden Ansprüche auf Erstattung.
Pannenhilfe. Wenn das Fahrzeug infolge einer Panne, eines Unfalles, eines Diebstahlversuchs oder von Vandalismus nicht mehr fahrbereit oder nicht mehr verkehrssicher ist, organisiert die Notrufzentrale die Pannenhilfe vor Ort des gedeckten Fahrzeugs (einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile) und trägt die hierbei entstehenden Kosten bis zu 1.000 EUR (inkl. MwSt.) vorausgesetzt einer Mindestentfernung von 50 km vom Schaden- zum Wohnort.
Pannenhilfe. Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgt der Versicherer für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten. Kosten für Ersatzteile übernimmt der Versicherer nicht. Organisiert sich die versicherte Person diese Hilfeleistung selbst, übernimmt er Kosten bis 50 EUR. Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pan- nenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden.
Pannenhilfe. Im Falle eines Ausfalls des versicherten Objektes (Abschnitt B2-5.) und sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgt der helden.de-Schutzbrief für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten. Kosten für Ersatzteile übernimmt der helden.de-Schutzbrief nicht. Organisiert sich die versicherte Person diese Hilfeleistung selbst, übernimmt der helden.de-Schutzbrief Kosten bis 50 Euro.
Pannenhilfe. Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizier- te mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leis- tung in zumutbarer Zeit nach Schadenmeldung an- geboten werden kann, sorgt XXXXXX für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten. Kos- ten für Ersatzteile übernimmt XXXXXX nicht. Organisiert sich die versicherte Person diese Hilfeleis- tung selbst, übernimmt XXXXXX Xxxxxx bis 50 EURO.
Pannenhilfe. Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mo- bile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumut- barer Zeit nach Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgen wir für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Kosten für Ersatzteile übernehmen wir nicht. Organi- siert sich die versicherte Person diese Hilfeleistung selbst, übernehmen wir Kosten bis 50,00 Euro.
Pannenhilfe. Bleibt das Fahrzeug wegen Panne oder Unfalls liegen und kann nicht selbsttätig fortbewegt werden, muss der Versicherungsnehmer telefonisch Kontakt zur Organisationsstruktur aufnehmen und die Pannenhilfe anfordern, die das Fahrzeug abschleppt: - zum nächstgelegenen autorisierten Zentrum von Europ Assistance; oder - zum nächstgelegenen Servicepunkt des Fahrzeugsherstellers oder zur nächstgelegenen Werkstatt; oder - zu einer vom Versicherungsnehmer benannten Stelle, die sich in einer Entfernung von höchstens 50 km (Hin- und Rückfahrt) befindet. Europ Assistance übernimmt die Kosten für die Pannenhilfe und Transport zu einem der vorstehend benannten Punkte. - Ersatzteile und weitere Reparaturkosten; - Kosten für Eingriffe mit Spezialfahrzeugen, wenn diese zur Bergung des Fahrzeugs unerlässlich sind; - Abschleppkosten, wenn das Fahrzeug den Unfall oder die Panne außerhalb des öffentlichen Straßennetzes oder ähnlichen Netzen hatte (zum Beispiel Geländewege).