Beschlussmaterien. 4. Aufhebung der Regelung über die Arbeitsbedingungen von Mitarbeitern an Bildschirmgeräten
Beschlussmaterien. 1. Kirchlicher Rechtscharakter der Niederschriftserklärung der Tarifvertragsparteien anlässlich der Unterzeichnung des TVÖD innerhalb des ABD
Beschlussmaterien. In einer längeren Diskussion wurde festgehalten, dass die Mitarbeiterseite hinsichtlich der Sparbeschlüsse das Ende der Fahnenstange erreicht sieht. Die Dienstgeberseite konnte und wollte keine weiteren Anträge in den kommenden Vollversammlungen ausschließen, da noch nicht erkennbar sei, wie sich die finanzielle Situation weiter entwickle. Die Mitarbeiterseite erklärte sich aber bereit, im Jahr 2005 die Beschlusslage des Jahres 2004 für Urlaubs- und Weihnachtsgeld herzustellen. Allerdings müsse die Auszahlung der Einmalzahlung für das Jahr 2005 geklärt und gesichert sein. Die Vollversammlung einigte sich in einem Beschluss auf folgendes Verfahren: ⚫ die Auszahlung der Einmalzahlung erfolgt für alle MitarbeiterInnen ⚫ die Auszahlung wird in 2 Schritten vollzogen ⭘ 200.- € zum Monat Juli mit Bezugsmonat Juli ⭘ 100.- € zum Monat Oktober mit Bezugsmonat Oktober ⚫ für den Fall, dass ein möglicher TVÖD im Jahre 2005 in der Fassung des Landes Bayern die Einmalzahlung nicht oder zu anderen Konditionen vorsehe, erfolgt eine Verrechnung für die Mitarbeiter mit der Vergütung nach dem B/L-Tarif (also alle MitarbeiterInnen, die nicht dem Kindertagesstättenbereich zuzuordnen sind) zum Oktober, spätestens aber mit der Weihnachtsgeldzahlung im November. Die Dienstgebervertreter der Diözese Eichstätt legten einen Antrag vor, die Urlaubsgeldregelung des Jahres 2004 und die Urlaubsgeldregelung 2004 auch für das Jahr 2005 anzuwenden. Die Mitarbeiterseite legte dar, dass sie diese Regelungen sehr bewusst als Beitrag der Mitarbeiterseite zu einem Konsolidierungskurs der Diözesen verstanden habe und auch noch in diesem Jahr zu diesem Opfer bereit sei. Sie wisse, was sie den MitarbeiterInnen draußen abverlange, stehe auch zu diesem Beschluss. Es wurde aber deutlich gemacht, dass mit dem Jahr 2006 die Diözesen wieder auf den tariflichen Kurs im Öffentlichen Dienst einsteigen müssen. Damit gilt für das Jahr 2005 in den bayerischen Diözesen folgende Regelung: ⚫ MitarbeiterInnen zwischen XXX X – ABD V c und alle Arbeiter erhalten wie bisher 332,34 € ; ⚫ MitarbeiterInnen zwischen XXX X b – ABD III erhalten 100.-- € anstelle von 255,65 €; ⚫ MitarbeiterInnen zwischen XXX XX a – XXX X erhalten kein Urlaubsgeld anstelle von 255,65 €; ⚫ Es gibt einen Kindergeldzuschlag für MitarbeiterInnen zwischen ABD V b – I a in Höhe von 25.- € pro Kind ⚫ Bei Teilzeitbeschäftigung besteht Anspruch auf das Urlaubsgeld anteilig gemäß dem jeweiligen Beschäftigungsumfang Im Jahre 2005 erhalten: ⚫ Alle Anges...
Beschlussmaterien. 1. Befristete Erhöhung des Pflichtstundenmaßes für Religionslehrer an Grund-, Haupt- und Förderschulen auf 26 Wochenstunden ab Schuljahr 2005/2006
Beschlussmaterien. 1. Übernahme der Regelungen des Tarifabschlusses des Öffentlichen Dienstes: Übernahmebeschluss v. 5.5.2004
Beschlussmaterien. 1. § 40 a Beihilfe
Beschlussmaterien. 1. § 29 ABD Teil A, 1. Ortszuschlag
Beschlussmaterien. 1. Weihnachtszuwendung 2004: Sozialkomponente
Beschlussmaterien. 1. Umsetzung der Änderungen des Altersvorsorgetarifvertrages in die Versorgungsordnung A
Beschlussmaterien. 1. Übernahme der Regelungen des Tarifabschlusses des Öffentlichen Dienstes vom 9.1.2003