Termin. □Ja, ich bestelle die Seminarunterlage zu 40 % des Seminarbeitrages, da ich an der Teilnahme verhindert bin. Seminarunterlagen können nicht retourniert werden! ... und bin einverstanden, dass meine Daten elektronisch gespeichert werden und ich per Fax/ E-Mail über weitere Veranstaltungen informiert werde. Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.
Termin. Der nächste Termin der 120. Vollversammlung der BayRK wurde auf den 15./16. Februar 2005 in Freising festgelegt. Neuburg/Inn, den 13.12.2004 Seite drucken • Seite empfehlen • Die Vollversammlungen im Überblick • Startseite Seite drucken • Seite empfehlen • Die Vollversammlungen im Überblick • Startseite Auf der 118. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA wurden folgende Materien behandelt:
I. Beschlussmaterien: Zustimmung zu Zentral-KODA-Beschlüssen
Termin. Die 114. Vollversammlung der BayRK findet am 9./10.12.2003 in Freising statt. Neuburg/Inn, den 10.10.2003 Xx. Xxxxxxx Xxxx (Die Vollversammlungen im Überblick) Bericht von der 112. Vollversammlung der BayRK am 15./16.7.2003 im Kloster Ettal Auf der 112. Vollversammlung der BayRK am 15./16.7.2003 wurden folgende Themen behandelt.
Termin. (i) Die Jahresversammlung der Gesellschafter findet an einem durch die Komplementärin bestimmten Tag inner- halb von zweihundertsiebzig (270) Tagen nach dem Ende des jeweiligen Geschäftsjahres statt, zu dem Datum und der Uhrzeit und an dem Ort, die in der gemäß Art. 7.6 (b) ergangenen Mitteilung über diese Jahresversammlung angegeben sein müssen. Auf der Jahresversammlung kommen die Gesellschafter zusammen, um über die in Art. 7.5 aufgeführten Punkte abzustimmen, um die Geschäftstätigkeit und/oder den Jahresabschluss der Gesellschaft zu erörtern und alle sonstigen die Gesellschaft betreffenden Angelegenheiten zu behandeln, die für die Kommanditisten von Interesse sind. Ungeachtet der vorstehenden Regelung ist die Kom- plementärin nach ihrem Ermessen berechtigt, anstelle der jährlichen Gesellschafterversammlung sämtliche zu fas- senden Beschlüsse, die ansonsten in der Gesellschafter- versammlung zur Entscheidung vorgelegt würden oder alle anderen entsprechend Art. 7.5 innerhalb von zweihundert- vierzig (240) Tagen nach dem Ende des Geschäftsjahres den Kommanditisten schriftlich mitzuteilen und die Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren unter Beach- tung der Bestimmungen des Art. 7.6 (f) durchzuführen.
(ii) Die Komplementärin beruft eine Gesellschafterversamm- lung innerhalb von dreißig (30) Tagen ein, nachdem Kom- manditisten, die zusammen dreißig Prozent (30 %) oder mehr der umlaufenden Fondsanteile halten, eine solche Versammlung beantragt haben und die Tagesordnung für eine solche Versammlung schriftlich bei der Komplemen- tärin eingereicht haben. Beruft die Komplementärin die Versammlung nicht innerhalb dieser Frist ein, so sind die Kommanditisten, die die Versammlung beantragt haben, berechtigt, die Versammlung einzuberufen.
(iii) Sind die Komplementärin oder ihr Vertreter bei einer Gesellschafterversammlung anwesend, so führt sie bzw. er den Vorsitz.
Termin. Arbeitsbeginn: Nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung Fertigstellung: Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die bei uns anfallenden Abfälle ordnungsgemäß und sofort zu entsorgen. Zu diesem Zweck hat er die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Der Leistungserbringer sichert zu und führt auf unser Verlangen den Nachweis, dass er die behördliche Einsammlungs- oder Beförderungsgenehmigung nach dem Abfallgesetz hat. Das Erlöschen dieser Genehmigung ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Erklärung des Betreibers der Abfallentsorgungsanlage über die Übernähme der Abfälle ist vor der Beförderung vorzulegen. Mit Übernahme der Abfälle durch den Leistungserbringer gehen Eigentum, Gefahr, Verkehrssicherungs-pflicht und öffentlich-rechtliche Verantwortung auf diesen über. Die Beförderung hat auf direktem Fahrweg ohne Unterbrechung, Zwischenlagerung und Umla- dung auf andere Transportmittel zu erfolgen. Der Leistungserbringer hat die behördlich geforder- ten Begleitscheine mit sich zu fuhren und ihre Quittierung durch den Betreiber der Abfallentsor- gungsanlage herbeizuführen. Sind solche Begleitscheine nicht erforderlich, hat er uns eine Über- nahmebestätigung durch den Betreiber der Abfallentsorgungsanlage unverzüglich vorzulegen. Der Leistungserbringer hat uns jede Störung in der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung sofort zu melden. Die Behebung der Störung hat - abgesehen von unaufschiebbaren Eilfällen - im Benehmen mit uns zu erfolgen. Davon unberührt bleibt die volle Verant-wortlichkeit des Leistungserbringers für die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle. Wir können Prüfungen zur Feststellung durchführen, ob der Leistungserbringer seinen Pflichten nachgekommen ist. Hierzu können wir zum Beispiel Einsicht nehmen in die vom Leistungserbringer nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu führenden Nachweisbücher und in den Genehmigungsbescheid der angefahrenen Abfallentsorgungsanlage, dessen Vorlage der Leistungserbringer zu bewirken hat. Der Leistungserbringer'hat zur Abdeckung aller - sowohl seiner als auch unserer - sich aus der Abfallbeseitigung ergebenden Haftungsrisiken unter Einschluß des Gewässerschäden -Haftungsrisikos auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und uns den Abschluß auf Verlangen nachzuweisen. Diese Regelung läßt die Haftung des Leistungserbringers unberührt. Die in diesen Bedingungen f...
Termin. Datum Aufbau/Proben am Veranstaltung am Abbau am von xxx xxx bis bis bis Stadt Unterschleißheim Xxxxxxxxxxxx 0 · 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx E-Mail: xxxxx@xxx.xxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Servicezeiten: Mo., Di., Mi. und Fr. von 08.00 - 12.30 Uhr Do. von 14.00 - 18.00 Uhr Terminvereinbarung mögl. Konten: Oberbank AG Linz · Kto.-Nr. 154 110 567 0 · BLZ 701 207 00 Deutsche Postbank AG · Kto.-Nr. 606 29 807 · BLZ 700 100 80 Raiffeisenbank München-Nord eG · Kto.-Nr. 3511 111 · BLZ 701 694 65 UniCredit Bank HypoVereinsbank · Kto.-Nr. 44 701 002 52 · BLZ 700 202 70 Kreissparkasse München Starnberg · Kto.-Nr. 440 660 009 · BLZ 702 501 50
Termin. Datum Uhrzeit
Termin. Datum: Aufbau/Proben am: von: bis: Veranstaltung am: von: bis: Abbau am: von: bis:
Termin. Datum: ………………………………………………….. Zeit: ……………………………………………………………
Termin. Der Auftragnehmer bestätigt dem Auftraggeber nach vorheriger Absprache den genauen Termin für die in § 1 Abs. 3 genannten Arbeiten spätestens 8 Tage vorher schriftlich; der Auftraggeber unterrichtet den Organisten oder die Organistin bzw. die für die Orgel beauftragte Person. Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer mit dieser Person darüber zu sprechen, welche Mängel und Störungen an der Orgel aufgefallen sind.