Termin. Die 131. Vollversammlung der BayRK findet am 12./13.12.2006 in Augsburg statt. Freising, den 22.10.2006 Xx. Xxxxxxx Xxxx (Sprecher der Mitarbeiterseite) Seite drucken • Seite empfehlen • Die Vollversammlungen im Überblick • Startseite Seite drucken • Seite empfehlen • Die Vollversammlungen im Überblick • Startseite Auf der 129. Vollversammlung der BayRK konnten vorwiegend weitere die kirchengemäße TVöD- Fasssung des ABD betreffende Beschlüsse gefasst werden.
Termin. Der nächste Termin der 121. Vollversammlung der BayRK wurde auf den 3./4. Mai 2005 in Augsburg festgelegt. Neuburg/Inn, den 18.2.2005 Xx. Xxxxxxx Xxxx Seite drucken • Seite empfehlen • Die Vollversammlungen im Überblick • Startseite Seite drucken • Seite empfehlen • Die Vollversammlungen im Überblick • Startseite Auf der 119. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA wurden folgende Materien behandelt:
Termin. Die 111. Vollversammlung der BayRK findet am 6./7.5.2003 in Freising statt. Neuburg/Inn, den 7.2.2003 Xx. Xxxxxxx Xxxx (Die Vollversammlungen im Überblick) Bericht von der 109. Vollversammlung der BayRK am 10./11.12.2002 in Freising Auf der 109. Vollversammlung der BayRK am 10./11.12.2002 wurden folgende Themen behandelt.
Termin. 1. Die Schlichtungsverhandlung ist mündlich und nicht öffentlich. Die Parteien müs- sen persönlich erscheinen oder sich durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwäl- tin, Rechtsbeistand oder Vertreter i. S. v. § 3 Abs. 3 S. 1 dieser Schlichtungs- u. Kostenordnung vertreten zu lassen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, Tatsachen und Rechtsansichten vorzubringen und sich zu dem Vortrag der jeweils anderen Partei zu äußern
Termin. 15. November für Auslandsvorhaben im Folgejahr
Termin. Datum: ………………………………………………….. Zeit: …………………………………………………………… TCG Gläubiger-Identifikationsnummer: DE29TCG00000085001 Die Überlassungspauschale beträgt € Die Kaution beträgt € 200,00. Der Nutzer erteilt hierfür und für die Verrechnung ev. Xxxxxxx eine Abbuchungserlaubnis von nachstehenden Konto: Name, Vorname …………………………………………………………………… IBAN …………………………………………………………………... BIC ……………………………………………………………………
Termin. Die vollständige Abrechnung ist der förderungsvergebenden Stelle spätestens bis zu dem in der Förderungszusage (Förderungsvertrag) gesetzten Abrechnungstermin vorzulegen. Sollte die Einhaltung des Termins nicht möglich sein, so ist vor Fristablauf ein schriftliches Ansuchen um Fristerstreckung unter Angabe der Gründe vorzulegen.
Termin. Zwecks Terminabsprache setzt EUROIMMUN sich rechtzeitig vor der Leistungserbringung mit dem Auftraggeber in Verbindung. Die Leistungen werden zu den üblichen Geschäftszeiten von EUROIMMUN (montags bis freitags 07:00 bis 18:00 Uhr) erbracht.
Termin. 8.0FO41 Version 3 30.04.2019 Die Anmeldung soll schriftlich mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Seminarbeginn bei uns eingehen. Kurzfristige Anmeldungen sind auf Anfrage möglich. E-Mail xxxxxxxx@xx-xxxxxxx.xx Online xxx.xx-xxxxxxx.xx Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Termin. Datum Uhrzeit