Planung Musterklauseln

Planung. (1) Freigabe- und Genehmigungsver- merke des AG auf Ausführungsunter- lagen, Werkstatt- und Montagezeich- nungen usw. des AN führen nicht zu einer Mitverantwortung des AG und schränken die uneingeschränkte Ver- antwortung des AN bezüglich seiner Leistungen nicht ein. (2) Der AG ist berechtigt, dem AN geän- derte Planvorgaben zu machen. In diesem Fall ist der AN verpflichtet, ei- genständig zu prüfen, welche weite- ren Pläne (z.B. TGA) entsprechend an- zupassen sind, und die erforderlichen planerischen Anpassungen vorzuneh- men.
Planung. ✓ Sie werden individuell von unseren Architekten und Ingenieuren beraten, wir erstellen eine Bedarfsanalyse zur Ermittlung Ihrer persönlichen Wohnwünsche. ✓ Wir erstellen Ihnen den kompletten Bauantrag inklusive der Entwurfszeichnungen entsprechend der geltenden Bauvorschriften. ✓ Für den gesamten Gebäudekomplex werden statische Berechnungen aufgestellt. ✓ Die Berechnung des Wärmebedarfs erfolgt nach der aktuellen Energieeinsparverordnung. Unsere Häuser erreichen grundsätzlich einen besseren Wärmeschutz als gesetzlich gefordert. Das erspart Ihnen Heizkosten bei gleichzeitig wohligem Wohnraumklima. ✓ Sie erhalten einen Energieausweis für Ihr Wohngebäude. ✓ Für die beauftragten Gewerke und Leistungen übernehmen wir die Bauleitung während der Ausführungsphase.
Planung. Erarbeiten einer Jahresplanung bezüglich Prämien, Kosten, Personalkapazitäten, Verkaufsförderungs- budgets und Provisionen unter Beachtung der Unter- nehmensstrategie bzw Zielvorgaben des Vorstands. Abstimmen der Planung mit dem Vorstand und Vertre- tern der Planung gegenüber den Landesdirektoren.
Planung. Planung, Projektmanagement und Change Request bestimmen sich ausschließlich aus der kon- kreten vertraglichen Vereinbarung sowie deren Anlagen.
Planung. Planung, die die erste Funktion des Managements darstellt, kann als die Feststellung der Geschäftsziele und die Bestimmung der notwendigen Wege und Mittel zur Erreichung dieser Ziele definiert werden. Ohne die Festlegung von Zielen und im Unwissen wie und was erreicht werden soll, ist die Gründung eines Unternehmens oder einer Organisation nicht möglich. Daher ist die Zielsetzung des Unternehmens, die Bestimmung der Mittel zur Erreichung dieser Ziele sowie diesbezüglicher Zeitraum und Termin, sowie die nachfolgende Wahl unter zahlreichen Planungs- und Mittel-Optionen, die für das Erreichen des Unternehmenszieles richtigste zu bestimmen, wichtige Anhaltspunkte dieser Managementfunktion3.
Planung. Die Qualitätsanforderungen an die zu liefern- den Produkte bzw. Leistungen werden von SUSPA in den Bestelldokumenten bzw. im Rah- men der Auftragsausführung verbindlich fest- gelegt. Im Rahmen der präventiven Qualitätsplanung müssen vom Lieferanten zur frühzeitigen Si- cherstellung einer fehlerfreien Lieferung / Leis- tung alle notwendigen Schritte beim Lieferan- ten eingeleitet werden.
Planung. A1 Telekom Austria Planungstool
Planung. Entwicklung von Ideen, Konzepten und Projektvor- schlägen.
Planung. Mitwirken bei der Erarbeitung und Überwachen von Plandaten im jeweiligen Spezialgebiet gemäß den Vor- standsvorgaben, Koordinieren der Teilpläne sowie Mit- wirken bei der Weiterentwicklung eines Kennzahlen- Systems.
Planung. Erarbeiten von Vorschlägen für die Gestaltung der Pla- nung für das zu betreuende Fachgebiet unter Berück- sichtigung der Planungsvorgaben des Vorgesetzten. Mitwirken bei der Abstimmung der Planung mit den Landesdirektionen in Zusammenarbeit mit dem Vor- gesetzten.