BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN Musterklauseln

BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. Sie dürfen das Computerprogramm einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials nicht an Dritte veräußern, vermieten, verleasen oder verschenken. Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse‐Engineering) sind unzulässig. Die zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms erforderlichen Schnittstelleninformationen können gegen Erstattung eines Kostenbeitrags beim Hersteller angefordert werden. Die Entfernung eines Kopierschutzes ist unzulässig. Nur wenn der Kopierschutz die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt oder verhindert und der Lieferant trotz einer entsprechenden Mitteilung des Anwenders unter genauer Beschreibung der aufgetretenen Störung die Störung nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigen kann oder will, darf der Kopierschutz zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Programms entfernt werden. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Kopierschutz trägt der Anwender die Beweislast. Andere als die o.g. Programmänderungen, insbesondere zum Zwecke der sonstigen Fehlerbeseitigung oder der Erweiterung des Funktionsumfangs sind nur zulässig, wenn das geänderte Programm allein im Rahmen des eigenen Gebrauchs eingesetzt wird. Zum eigenen Gebrauch im Sinne dieser Regelung zählt insbesondere der private Gebrauch. Daneben zählt zum eigenen Gebrauch aber auch der beruflichen oder erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienende Gebrauch, sofern er sich auf die Verwendung durch Sie beschränkt und nicht nach außen hin irgendwie gewerblich verwertet werden soll. Die im vorstehenden Absatz angesprochenen Handlungen dürfen nur dann kommerziell arbeitenden Dritten überlassen werden, die in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis mit dem Programmhersteller stehen, wenn der Programmhersteller die gewünschten Programmänderungen nicht gegen ein angemessenes Entgelt vornehmen will. Dem Hersteller ist eine hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme einzuräumen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. Beschränkung im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und Disassemblierung. Sie sind nicht berechtigt, das Software-Produkt zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. Dem Lizenznehmer ist untersagt,
BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. Eingeschränkte Nutzung. Sie können nicht vermieten, verkaufen, vermieten, weiter lizenzieren, vertreiben, zuweisen, kopieren (andere als eine einzelne Kopie für Ihre eigenen Backup-Zwecke), oder in irgendeiner Weise übertragen oder Rechte gewähren den Appic Sterne Apps oder die Appic Sterne Apps verwenden für der Vorteil eines dritten. Sofern nicht ausdrücklich von Publisher oder erlaubt im Rahmen der anwendbaren mobilen Plattform Bedingungen zugelassen sind, werden Sie davon ab, die Appic Sterne Apps über ein Netzwerk zur Verfügung verboten, wenn sie von mehreren Nutzern heruntergeladen oder verwendet werden könnten. Sie sind damit einverstanden, dass Sie keine Roboter, Spider oder andere automatische oder manuelle Vorrichtung oder Verfahren mit dem ordnungsgemäßen Betrieb des Appic Stern Apps, zu stören, außer Appic Sterne Apps von einem mobilen Gerät zu entfernen, die Sie besitzen oder kontrollieren zu stören oder versuchen, verwenden . Sie können nicht die Sicherheit unserer Dienste zu verletzen verletzen oder versuchen. Sie können nicht ändern, Reverse-Engineering, dekompilieren, oder auf andere Weise mit jedem Appic Sterne Apps manipulieren oder versuchen, so aus irgendeinem Grunde oder mit irgendwelchen Mitteln zu tun. Sie können nicht darauf zugreifen, erstellen oder den Quellcode von Appic Sterne Apps in irgendeiner Weise verändern. Sie haben nicht das Recht auf und kann nicht davon abgeleitete Werke aller Appic Sterne Apps erstellen oder Teile davon. Alle Änderungen oder Verbesserungen an den Appic Sterne Apps bleiben das alleinige Eigentum von Publisher. Appic Sterne Apps Updates. Wir behalten uns das Recht Features oder Funktionen hinzuzufügen oder zu entfernen, um bestehende Appic Sterne Apps. Wenn auf Ihrem mobilen Gerät installiert ist, in regelmäßigen Abständen die Appic Sterne Apps mit unseren Servern kommunizieren. Wir können die Aktualisierung der Appic Sterne Apps auf Ihrem mobilen Gerät benötigen, wenn wir eine neue Version des Appic Sterne Apps freigeben, oder wenn wir neue Funktionen zur Verfügung zu stellen. Dieses Update kann automatisch oder nach vorheriger Mitteilung an Sie treten und auf einmal oder über mehrere Sitzungen hinweg auftreten können. Sie verstehen, dass wir einen Beitrag und die Akzeptanz unserer damals aktuellen Nutzungsbedingungen erfordern, bevor Sie alle nachfolgenden Versionen des Appic Sterne Apps zu verwenden, erlaubt wird. Sie bestätigen und stimmen zu, dass eine Verpflichtung haben wir zu früheren Versionen...
BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. Weder Zeichnungen, Software noch Daten dürfen vom Nutzer an Dritte vertrieben, vermietet oder in sonstiger Weise überlassen werden. Soweit nicht zwingende rechtliche Vorschriften etwas anderes erlauben, darf der Nutzer die Software nicht ändern, zurückentwickeln (Reverse-Engineering), dekompilieren oder entassemblieren. Eine kommerzielle Nutzung oder Verbreitung der Zeichnungen, Software und Daten - in jeder Form - bedarf der schriftlichen Zustimmung durch MUSS GMBH - AGRARTECHNIK -. Der Nutzer darf eine Sicherungskopie der Software erstellen, wenn diese Kopie für die Sicherung künftiger Benutzung auf der Grundlage dieser Benutzungsbedingungen erforderlich ist.
BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. Einschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und Disassemblierung: Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT Vquadrat Veterinär zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. es sei denn und nur insoweit die vorgenannten Beschränkungen nicht ausdrücklich durch das anwendbare Recht außer Kraft gesetzt werden. * Trennung von Komponenten: Das SOFTWAREPRODUKT Vquadrat Veterinär wird als einzelnes Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, seine Komponenten zu trennen, um sie an mehr als einem Computer zu benutzen. * Vermietung: Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT Vquadrat Veterinär mit Ihrem Registrierungschlüssel zu vermieten oder zu verleasen. * Softwareübertragung: Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem EULA dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien zurück, Sie übertragen das vollständige SOFTWAREPRODUKT Vquadrat Veterinär (einschließlich aller Komponenten, der Medien und des gedruckten Materials, aller Updates dieses EULAs), und der Empfänger stimmt den Bedingungen dieses EULAs zu. Sofern das SOFTWAREPRODUKT Vquadrat Veterinär ein Update ist, muß jede Übertragung auch alle vorhergehenden Versionen des SOFTWAREPRODUKT Vquadrat Veterinär umfassen. * Kündigung: Ungeachtet anderer Rechte ist BIZZSOFT berechtigt, dieses EULA zu kündigen, wenn Sie gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses EULAs verstoßen. In diesem Falle sind Sie verpflichtet, alle Kopien des SOFTWAREPRODUKT Vquadrat Veterinär und all seine Komponenten zu vernichten.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.