BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN Musterklauseln

BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. Sie dürfen das Computerprogramm einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials nicht an Dritte veräußern, vermieten, verleasen oder verschenken. Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse‐Engineering) sind unzulässig. Die zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms erforderlichen Schnittstelleninformationen können gegen Erstattung eines Kostenbeitrags beim Hersteller angefordert werden. Die Entfernung eines Kopierschutzes ist unzulässig. Nur wenn der Kopierschutz die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt oder verhindert und der Lieferant trotz einer entsprechenden Mitteilung des Anwenders unter genauer Beschreibung der aufgetretenen Störung die Störung nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigen kann oder will, darf der Kopierschutz zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Programms entfernt werden. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Kopierschutz trägt der Anwender die Beweislast. Andere als die o.g. Programmänderungen, insbesondere zum Zwecke der sonstigen Fehlerbeseitigung oder der Erweiterung des Funktionsumfangs sind nur zulässig, wenn das geänderte Programm allein im Rahmen des eigenen Gebrauchs eingesetzt wird. Zum eigenen Gebrauch im Sinne dieser Regelung zählt insbesondere der private Gebrauch. Daneben zählt zum eigenen Gebrauch aber auch der beruflichen oder erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienende Gebrauch, sofern er sich auf die Verwendung durch Sie beschränkt und nicht nach außen hin irgendwie gewerblich verwertet werden soll. Die im vorstehenden Absatz angesprochenen Handlungen dürfen nur dann kommerziell arbeitenden Dritten überlassen werden, die in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis mit dem Programmhersteller stehen, wenn der Programmhersteller die gewünschten Programmänderungen nicht gegen ein angemessenes Entgelt vornehmen will. Dem Hersteller ist eine hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme einzuräumen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. Einschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und Disassemblierung: Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT Vquadrat Veterinär zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. es sei denn und nur insoweit die vorgenannten Beschränkungen nicht ausdrücklich durch das anwendbare Recht außer Kraft gesetzt werden. * Trennung von Komponenten: Das SOFTWAREPRODUKT Vquadrat Veterinär wird als einzelnes Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, seine Komponenten zu trennen, um sie an mehr als einem Computer zu benutzen. * Vermietung: Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT Vquadrat Veterinär mit Ihrem Registrierungschlüssel zu vermieten oder zu verleasen. * Softwareübertragung: Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem EULA dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien zurück, Sie übertragen das vollständige SOFTWAREPRODUKT Vquadrat Veterinär (einschließlich aller Komponenten, der Medien und des gedruckten Materials, aller Updates dieses EULAs), und der Empfänger stimmt den Bedingungen dieses EULAs zu. Sofern das SOFTWAREPRODUKT Vquadrat Veterinär ein Update ist, muß jede Übertragung auch alle vorhergehenden Versionen des SOFTWAREPRODUKT Vquadrat Veterinär umfassen. * Kündigung: Ungeachtet anderer Rechte ist BIZZSOFT berechtigt, dieses EULA zu kündigen, wenn Sie gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses EULAs verstoßen. In diesem Falle sind Sie verpflichtet, alle Kopien des SOFTWAREPRODUKT Vquadrat Veterinär und all seine Komponenten zu vernichten.
BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. Dem Lizenznehmer ist untersagt, (a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von O&O die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. (b) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen. (c) Kopien der Software an Dritte weiter zu vertreiben. (d) die Copyright-Vermerke auf den Kopien der Software zu entfernen oder zu ändern. (e) die Software zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. Dem Lizenznehmer ist erlaubt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag auf Dauer zu übertragen, vorausgesetzt, der Empfänger stimmt allen Bestimmungen dieses Lizenzvertrags zu. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Software nur in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen zu verwenden.
BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. Beschränkung im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und Disassemblierung. Sie sind nicht berechtigt, das Software-Produkt zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. Eingeschränkte Nutzung. Sie können nicht vermieten, verkaufen, vermieten, weiter lizenzieren, vertreiben, zuweisen, kopieren (andere als eine einzelne Kopie für Ihre eigenen Backup-Zwecke), oder in irgendeiner Weise übertragen oder Rechte gewähren den Appic Sterne Apps oder die Appic Sterne Apps verwenden für der Vorteil eines dritten. Sofern nicht ausdrücklich von Publisher oder erlaubt im Rahmen der anwendbaren mobilen Plattform Bedingungen zugelassen sind, werden Sie davon ab, die Appic Sterne Apps über ein Netzwerk zur Verfügung verboten, wenn sie von mehreren Nutzern heruntergeladen oder verwendet werden könnten. Sie sind damit einverstanden, dass Sie keine Roboter, Spider oder andere automatische oder manuelle Vorrichtung oder Verfahren mit dem ordnungsgemäßen Betrieb des Appic Stern Apps, zu stören, außer Appic Sterne Apps von einem mobilen Gerät zu entfernen, die Sie besitzen oder kontrollieren zu stören oder versuchen, verwenden . Sie können nicht die Sicherheit unserer Dienste zu verletzen verletzen oder versuchen. Sie können nicht ändern, Reverse-Engineering, dekompilieren, oder auf andere Weise mit jedem Appic Sterne Apps manipulieren oder versuchen, so aus irgendeinem Grunde oder mit irgendwelchen Mitteln zu tun. Sie können nicht darauf zugreifen, erstellen oder den Quellcode von Appic Sterne Apps in irgendeiner Weise verändern. Sie haben nicht das Recht auf und kann nicht davon abgeleitete Werke aller Appic Sterne Apps erstellen oder Teile davon. Alle Änderungen oder Verbesserungen an den Appic Sterne Apps bleiben das alleinige Eigentum von Publisher. Appic Sterne Apps Updates. Wir behalten uns das Recht Features oder Funktionen hinzuzufügen oder zu entfernen, um bestehende Appic Sterne Apps. Wenn auf Ihrem mobilen Gerät installiert ist, in regelmäßigen Abständen die Appic Sterne Apps mit unseren Servern kommunizieren. Wir können die Aktualisierung der Appic Sterne Apps auf Ihrem mobilen Gerät benötigen, wenn wir eine neue Version des Appic Sterne Apps freigeben, oder wenn wir neue Funktionen zur Verfügung zu stellen. Dieses Update kann automatisch oder nach vorheriger Mitteilung an Sie treten und auf einmal oder über mehrere Sitzungen hinweg auftreten können. Sie verstehen, dass wir einen Beitrag und die Akzeptanz unserer damals aktuellen Nutzungsbedingungen erfordern, bevor Sie alle nachfolgenden Versionen des Appic Sterne Apps zu verwenden, erlaubt wird. Sie bestätigen und stimmen zu, dass eine Verpflichtung haben wir zu früheren Versionen...
BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. Weder Zeichnungen, Software noch Daten dürfen vom Nutzer an Dritte vertrieben, vermietet oder in sonstiger Weise überlassen werden. Soweit nicht zwingende rechtliche Vorschriften etwas anderes erlauben, darf der Nutzer die Software nicht ändern, zurückentwickeln (Reverse-Engineering), dekompilieren oder entassemblieren. Eine kommerzielle Nutzung oder Verbreitung der Zeichnungen, Software und Daten - in jeder Form - bedarf der schriftlichen Zustimmung durch MUSS GMBH - AGRARTECHNIK -. Der Nutzer darf eine Sicherungskopie der Software erstellen, wenn diese Kopie für die Sicherung künftiger Benutzung auf der Grundlage dieser Benutzungsbedingungen erforderlich ist.

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  • Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Monatsfrist noch nicht verstrichen ist. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.

  • Beschreibung Mit dem Dienst „Voice Pilot“ können verschiedene Funktionen des PCM und andere Dienste per Spracheingabe bedient werden. Mittels Online- Spracherkennung wird die natürliche Sprache unterstützt.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer abgeschlossen hat.