Preise und Gebühren. Alle Preise sind auf dem Verwaltungsportal oder im entsprechenden Bestellformular in Schweizer Franken angegeben, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Weitere Kosten können anfallen, wenn der Kunde zusätzliche Funktionen aktiviert, Nutzungsgrenzen überschreitet oder zusätzliche Dienste oder Equipment erwirbt. Der Kunde haftet für alle Kosten, die aufgrund der Nutzung der Dienste über sein Konto anfallen. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, bleiben wiederkehrende Gebühren für die Dienste ab dem Startdatum, das im Verwaltungsportal oder im entsprechenden Bestellformular angegeben ist, für die Dauer der gesamten Laufzeit in Kraft. Wiederkehrende Gebühren (wie z.B. Gebühren für Digitale Leitungen, Produktlizenzen, Minutenpakete und Gerätemietgebühren) bleiben, nachdem sie einmal angefallen sind und sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, für die Dauer der Anfangslaufzeit (gemäß Bestellformular) oder der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Verlängerung in Kraft. RingCentral wird jede Erhöhung dieser Gebühren spätestens sechzig (60) Tage vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder der dann aktuellen Verlängerung ankündigen und Erhöhungen treten dann am ersten Tag der nächsten Verlängerung in Kraft. Die Gebühren für ausgehende Anrufe richten sich nach den zum Zeitpunkt der Nutzung geltenden Tarife. Der Kunde kann die jeweils gültigen Tarife im Verwaltungsportal abrufen.
Preise und Gebühren. 5.1. Für Kraftstoffe und Fahrstrom gelten die an der Zapf- säule angegebenen für sonstige Leistungen die vor Ort ersichtlichen Preise.
Preise und Gebühren. Alle Preise sind auf dem Verwaltungsportal oder im entsprechenden Bestellformular in Euro angegeben, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Weitere Kosten können anfallen, wenn der Kunde zusätzliche Funktionen aktiviert, Nutzungsgrenzen überschreitet oder zusätzliche Dienste oder Equipment erwirbt. Der Kunde haftet für alle Kosten, die aufgrund der Nutzung der Dienste über sein Konto anfallen. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, bleiben wiederkehrende Gebühren für die Dienste ab dem Startdatum, das im Verwaltungsportal oder im entsprechenden Bestellformular angegeben ist, für die Dauer der gesamten Laufzeit in Kraft. Wiederkehrende Gebühren (wie z.B. Gebühren für Digitale Leitungen, Produktlizenzen, Minutenpakete und Gerätemietgebühren) bleiben, nachdem sie einmal angefallen sind und sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, für die Dauer der Anfangslaufzeit (gemäß Bestellformular) oder der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Verlängerung in Kraft. RingCentral wird jede Erhöhung dieser Gebühren spätestens sechzig (60) Tage vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit ankündigen. Wenn der Kunde nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung von RingCentral über eine vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren dieser Erhöhung der Gebühren widerspricht, gelten die geänderten Gebühren mit Wirkung zum ersten Tag der nächsten Verlängerung als vom Kunden akzeptiert; RingCentral wird den Kunden über die Frist von dreißig (30) Tagen und die Folgen eines nicht fristgerechten Widerspruchs gemäß diesem Abschnitt 3.A im Rahmen der Mitteilung über eine vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren informieren. Das Kündigungsrecht jeder Partei gemäß Abschnitt 2.D (Laufzeit einzelner Dienste und Kündigung) bleibt unberührt. Der geränderte Preis für die jeweilige Verlängerung darf in keinem Fall den niedrigeren der folgenden Beträge übersteigen: (a) den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Listenpreis oder (b) den Preis der unmittelbar vorhergehenden Anfangslaufzeit oder Verlängerung, erhöht um den Prozentsatz, welcher dem Anstieg des Deutschen Verbraucherpreisindex des zu diesem Zeitpunkt vorangegangenen 12-Monatszeitraums plus 3 % (VPI+3 %) entspricht. Die Gebühren für ausgehende Anrufe richten sich nach den zum Zeitpunkt der Nutzung geltenden Tarife. Der Kunde kann die jeweils gültigen Tarife im Verwaltungsportal abrufen.
Preise und Gebühren. 26. Preise und Gebühren verstehen sich netto in Schweizer Franken, exklusiv Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Frachtspesen. Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreisen bzw. nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen berechnet.
Preise und Gebühren. 2.1. Die Ausführung der Aufträge erfolgt durch das uns angeschlossenen Handelssystem mit unseren Lieferanten zu den in diesem Handelssystem gestellten An- bzw. Verkaufskursen. Bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden sind die gestellten Kurse freibleibend und unverbindlich.
Preise und Gebühren. 8.1 Die Preise und Gebühren für Produktpakete, Zusätzliche Service- Leistungen und sonstige zusätzlichen Funktionen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste von EasyPark, die auf der Webseite abrufbar ist. Sämtliche Preise und Gebühren verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer. Etwaige Parkgebühren und Ladegebühren entstehen zusätzlich zu den Preisen und Gebühren von EasyPark und sind nicht in diesen enthalten.
Preise und Gebühren. 8.1 Einige Informationen zu Preisen für die Service-Leistungen, Produktpakete, Zusätzliche Service- Leistungen und sonstige zusätzlichen Funktionen finden Sie auf der Website. Die fälligen Preise werden in der (Auto-)App angezeigt. Sämtliche Preise und Gebühren verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer. Parkgebühren, Ladegebühren und Kurtaxen entstehen zusätzlich zu den Preisen und Gebühren von EasyPark und sind nicht in diesen enthalten.
Preise und Gebühren. 9.1. Alle Preise sind Nettopreise in EUR zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Preise und Gebühren. Bei den angegebenen Preisen und Gebühren (auch Stor- nogebühren) handelt es sich um Nettoangaben. Zuzüglich wird jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer fällig. Ob und welcher Mehrwertsteuersatz anfällt richtet sich nach dem jeweils anzuwendenden Recht.
Preise und Gebühren. Die Preise sowie die Zahlungs-, Annullierungs- und Änderungsbedingungen für die Drittleistungen sind Gegenstand des Vertrags des Kunden mit den Leistungs- erbringern. Für ihre T&C-Leistungen kann die Herausgeberin dem Kunden zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen. Die jeweils anwendbaren Gebühren der Herausgeberin können der entsprechenden Gebührentabelle für Travel & Concierge Services unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xxx/ bonviva/concierge entnommen oder bei der Herausge- berin angefordert werden. Falls und soweit die Herausgeberin aus ihrem Vertrags- verhältnis mit dem Leistungserbringer Anspruch auf handelsübliche (Reisebüro-) Provisionen, Rückvergütun- gen, Superprovisionen und dergleichen (nachfolgend gemeinsam: «Rückvergütungen») hat, stehen diese Rückvergütungen der Herausgeberin ausschliesslich zu. Diese Rückvergütungen können bis zu 10 % des Preises der Drittleistung betragen und der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich auf die Herausgabe bzw. Weiterlei- tung solcher Rückvergütungen an sich selbst.