Preise und Gebühren Musterklauseln

Preise und Gebühren. Alle Preise sind auf dem Verwaltungsportal oder im entsprechenden Bestellformular in Schweizer Franken angegeben, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Weitere Kosten können anfallen, wenn der Kunde zusätzliche Funktionen aktiviert, Nutzungsgrenzen überschreitet oder zusätzliche Dienste oder Equipment erwirbt. Der Kunde haftet für alle Kosten, die aufgrund der Nutzung der Dienste über sein Konto anfallen. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, bleiben wiederkehrende Gebühren für die Dienste ab dem Startdatum, das im Verwaltungsportal oder im entsprechenden Bestellformular angegeben ist, für die Dauer der gesamten Laufzeit in Kraft. Wiederkehrende Gebühren (wie z.B. Gebühren für Digitale Leitungen, Produktlizenzen, Minutenpakete und Gerätemietgebühren) bleiben, nachdem sie einmal angefallen sind und sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, für die Dauer der Anfangslaufzeit (gemäß Bestellformular) oder der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Verlängerung in Kraft. RingCentral wird jede Erhöhung dieser Gebühren spätestens sechzig (60) Tage vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder der dann aktuellen Verlängerung ankündigen und Erhöhungen treten dann am ersten Tag der nächsten Verlängerung in Kraft. Die Gebühren für ausgehende Anrufe richten sich nach den zum Zeitpunkt der Nutzung geltenden Tarife. Der Kunde kann die jeweils gültigen Tarife im Verwaltungsportal abrufen.
Preise und Gebühren. Alle Preise sind auf dem Verwaltungsportal oder im entsprechenden Bestellformular in Euro angegeben, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Weitere Kosten können anfallen, wenn der Kunde zusätzliche Funktionen aktiviert, Nutzungsgrenzen überschreitet oder zusätzliche Dienste oder Equipment erwirbt. Der Kunde haftet für alle Kosten, die aufgrund der Nutzung der Dienste über sein Konto anfallen. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, bleiben wiederkehrende Gebühren für die Dienste ab dem Startdatum, das im Verwaltungsportal oder im entsprechenden Bestellformular angegeben ist, für die Dauer der gesamten Laufzeit in Kraft. Wiederkehrende Gebühren (wie z.B. Gebühren für Digitale Leitungen, Produktlizenzen, Minutenpakete und Gerätemietgebühren) bleiben, nachdem sie einmal angefallen sind und sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, für die Dauer der Anfangslaufzeit (gemäß Bestellformular) oder der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Verlängerung in Kraft. RingCentral wird jede Erhöhung dieser Gebühren spätestens sechzig (60) Tage vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit ankündigen. Wenn der Kunde nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung von RingCentral über eine vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren dieser Erhöhung der Gebühren widerspricht, gelten die geänderten Gebühren mit Wirkung zum ersten Tag der nächsten Verlängerung als vom Kunden akzeptiert; RingCentral wird den Kunden über die Frist von dreißig (30) Tagen und die Folgen eines nicht fristgerechten Widerspruchs gemäß diesem Abschnitt 3.A im Rahmen der Mitteilung über eine vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren informieren. Das Kündigungsrecht jeder Partei gemäß Abschnitt 2.D (Laufzeit einzelner Dienste und Kündigung) bleibt unberührt. Der geränderte Preis für die jeweilige Verlängerung darf in keinem Fall den niedrigeren der folgenden Beträge übersteigen: (a) den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Listenpreis oder (b) den Preis der unmittelbar vorhergehenden Anfangslaufzeit oder Verlängerung, erhöht um den Prozentsatz, welcher dem Anstieg des Deutschen Verbraucherpreisindex des zu diesem Zeitpunkt vorangegangenen 12-Monatszeitraums plus 3 % (VPI+3 %) entspricht. Die Gebühren für ausgehende Anrufe richten sich nach den zum Zeitpunkt der Nutzung geltenden Tarife. Der Kunde kann die jeweils gültigen Tarife im Verwaltungsportal abrufen.
Preise und Gebühren. 5.1. Für Kraftstoffe und Fahrstrom gelten die an der Zapf- säule angegebenen für sonstige Leistungen die vor Ort ersichtlichen Preise. 5.2. Für die Bereitstellung der AVIACARD haben Sie eine monatliche Gebühr pro Karte zu entrichten. Diese beträgt derzeit € 5,00. Bei halbmonatlicher Abrechnung wird jeweils eine halbe Monatsgebühr berechnet. Die Gebühr wird pro Karte jeweils nur dann erhoben, wenn die Karte im Abrechnungszeitraum auch benutzt wurde. 5.3. Bei Zusendung der Abrechnung mit der Post tragen Sie die Portokosten nach dem Tarif der Deutschen Post AG. Das Porto ist abhängig von der Anzahl der Seiten bzw. Gewicht. Wir sind berechtigt, die Gebühr fürs Porto dem Regelfall entsprechend zu pauschalieren. 5.4. Für eine vom Karteninhaber zu vertretende Rück- lastschrift wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühr beträgt derzeit € 7,50.
Preise und Gebühren. Xxxxxx und Gebühren verstehen sich netto in Schweizer Franken, exklusiv Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Frachtspesen. Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreisen bzw. nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen berechnet.
Preise und Gebühren. 8.1 Die Preise und Gebühren für Produktpakete, Zusätzliche Service- Leistungen und sonstige zusätzlichen Funktionen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste von EasyPark, die auf der Webseite abrufbar ist. Sämtliche Preise und Gebühren verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer. Etwaige Parkgebühren und Ladegebühren entstehen zusätzlich zu den Preisen und Gebühren von EasyPark und sind nicht in diesen enthalten. 8.2 Das Preismodell von EasyPark für die Produktpakete beinhaltet derzeit eine einmalige Gebühr bei der Bestätigung der Registrierung und/oder, in Abhängigkeit von dem vom Kunden ausgewählten Produktpaket (das sich an seinen Bedürfnisse bei Parkvorgängen orientiert), (i) lediglich eine feste monatliche Gebühr, (ii) einen prozentualen Aufschlag auf die betreffenden Park-/Ladegebühren und eine Gebühr für jede Inanspruchnahme von Zusätzlichen Service-Leistungen, also keine feste monatliche Gebühr, oder (iii) eine Kombination aus einem prozentualen Aufschlag auf die betreffenden Park-/Ladegebühren, einer Gebühr für jede Inanspruchnahme von Zusätzlichen Service-Leistungen und einer festen monatlichen Gebühr. Für Zusätzliche Service-Leistungen (wie beispielsweise den Parkleit-Service) sowie andere zusätzliche Mitteilungen und Funktionen werden gesonderte Gebühren berechnet, die nicht in dem betreffenden Produktpaket enthalten sind. 8.3 Für Zusätzliche Service-Leistungen, die derzeit im Produktpaket enthalten sind, oder für etwaige neue Service-Leistungen können in Zukunft gesonderte Gebühren berechnet werden. 8.4 EasyPark behält sich das Recht einer Änderung ihrer Preise und Gebühren vor. Solche Änderungen treten frühestens 30 Tage nach Mitteilung der Änderung an den Kunden in Kraft.
Preise und Gebühren. Es gelten die folgenden Standardgebühren, die jederzeit von SPF* geändert werden können: Freie Ferkel* Verkauf / Kauf: DKK 299,00 pro Ladung beim Verkäufer* und Käufer* Exportverkauf: DKK 299,00 pro Ladung beim Verkäufer* Exportkauf: EUR 0,25 pro Schwein beim Käufer* SPF* kann ohne Vorankündigung Preise und Gebühren ändern, z.B. Transportpreise, Umschlaggebühren usw., unabhängig vom Grund. SPF* kann einen besonderen Aufpreis für einen Transport erheben, wenn Umstände, die vom Verkäufer* oder Käufer* verursacht werden, außerordentliche Zeitaufwand oder Kosten bedeuten.
Preise und Gebühren a. Es gelten die im schriftlichen Angebot oder im Online-Bestellformular angeführten Preise in Euro. Diese verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. b. Wesentliche Änderungen der Verhältnisse, insbesondere der Löhne, Frachten, Versicherungskosten, Zölle, Wechselkurse und sonstiger Abgaben, berechtigen BARCOTEC, die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise zu berechnen und den Käufer über die Änderung schriftlich zu informieren. c. Die Kosten für Fahrtkosten und km-Gelder, Tag- und Nächtigungspauschalen werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als halbe Arbeitszeit.
Preise und Gebühren. Es gelten die Preise, die auf der Homepage (xxxxx://xxx.xxxxxx.xx), im abaton-Shop (xxxxx://xxxx.xxxxxx.xx), einer Preisliste oder in einem schriftlichen Angebot von abaton angeführt sind. Die genannten Preise sind in Euro und verstehen sich ab Geschäftssitz von abaton. Die Verrechnung erfolgt in Euro. Sofern bei Beträgen nicht extra dabei steht, ob diese inkl. oder exkl. USt. sind, sind diese immer exkl. 20 % USt. Preisirrtümer bleiben vorbehalten. Ist der richtige Preis höher, wird Kontakt mit dem Kunden aufgenommen und der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde mit dem tatsächlichen Preis einverstanden ist. Ist der richtige Preis niedriger, so wird automatisch dieser Preis verrechnet. Bei allen Dienstleistungen wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht von abaton zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt.
Preise und Gebühren. 9.1. Alle Preise sind Nettopreise in EUR zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 9.2. Für Gerätelieferungen gelten die Preise ab WEGRO Lager. Nebenkosten für Verpackung, Fracht, Versicherung, Porto und sonstige Versandkosten sind nicht ein- geschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. 9.3. Die Miet- und Wartungspreise können den Marktveränderungen angepasst werden. 9.4. Preis- und Gebührenanpassungen, die auf einer Veränderung der preisbilden- Geräte besteht für WEGRO zu Beginn der Vertragsverlängerung ein einseitiges Preis- bestimmungsrecht für die anschließende Vertragsperiode. Dies ist an das billige Ermessen gemäß § 315 BGB gebunden. Preisänderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.
Preise und Gebühren. Die derzeit gültigen Preise/Gebühren ergeben sich aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag und den ihm beigefügten Anlagen.