Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. a) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus Abs. 1 ergebende Leis- tungsfreiheit bzw. Leistungskürzung dem Versicherungsnehmer gegenüber auf den Betrag von höchstens je 2 500 Euro beschränkt. b) Hat der Versicherungsnehmer seine Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht vorsätzlich verletzt und ist diese Pflichtverletzung besonders schwerwiegend (insbe- sondere bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, unterlassener Hilfeleistung, bewusst wahrheitswidrigen Angaben gegenüber dem Versicherer) erweitert sich die Leistungs- freiheit auf einen Betrag von höchstens je 5 000 Euro.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Carsharing Agreement, Carsharing Business Customer Contract
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. a) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus Abs. 1 ergebende Leis- tungsfreiheit Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung dem Versicherungsnehmer gegenüber auf den Betrag von höchstens je 2 500 Euro 2.500,-- EUR beschränkt.
b) Hat der Versicherungsnehmer seine Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht vorsätzlich verletzt und ist diese Pflichtverletzung besonders schwerwiegend (insbe- sondere insbesondere bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, unterlassener Hilfeleistung, bewusst wahrheitswidrigen Angaben gegenüber dem Versicherer) erweitert sich die Leistungs- freiheit Leistungsfreiheit auf einen Betrag von höchstens je 5 000 Euro5.000,-- EUR.
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Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. a) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus Abs. Absatz 1 ergebende Leis- tungsfreiheit Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung dem Versicherungsnehmer gegenüber auf den Betrag von höchstens je 2 500 Euro 2.500 EUR beschränkt.
b) Hat der Versicherungsnehmer seine Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht vorsätzlich verletzt und ist diese Pflichtverletzung besonders schwerwiegend (insbe- sondere insbesondere bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, unterlassener Hilfeleistung, bewusst wahrheitswidrigen Angaben gegenüber dem Versicherer) erweitert sich die Leistungs- freiheit Leistungsfreiheit auf einen Betrag von höchstens je 5 000 Euro5.000 EUR.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. a) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus Abs. 1 ergebende Leis- tungsfreiheit bzw. Leistungskürzung dem Versicherungsnehmer gegenüber auf den Betrag von höchstens je 2 500 2.500,– Euro beschränkt.
b) Hat der Versicherungsnehmer seine Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht vorsätzlich verletzt und ist diese Pflichtverletzung besonders schwerwiegend (insbe- sondere ins- besondere bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, unterlassener Hilfeleistung, bewusst wahrheitswidrigen Angaben gegenüber dem Versicherer) erweitert sich die Leistungs- freiheit Leistungsfreiheit auf einen Betrag von höchstens je 5 000 5.000,– Euro.
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Samples: Kraftfahrtversicherung