Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.6.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens 2.500,– EUR je Schadenereignis beschränkt.
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Samples: Autoversicherung, Classic Car Versicherung
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.6.1 E.2.1 ergebende Leistungsfreiheit Leis- tungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber gegen- über auf den Betrag von höchstens 2.500,– je 2.500 EUR je Schadenereignis beschränkt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.6.1 ergebende Leistungsfreiheit Leis- tungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber gegen- über auf den Betrag von höchstens 2.500,– 2.500,− EUR je Schadenereignis beschränkt.
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Samples: Autoversicherung
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.6.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens 2.500,– EUR je Schadenereignis 2.500 EUR,-- beschränkt.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. E.6.2 (1) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.6.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens 2.500,– EUR je Schadenereignis 2.500 Euro beschränkt.
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Samples: Kraftfahrtversicherung