Common use of Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Clause in Contracts

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. a) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus Abs. 1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung dem Versicherungsnehmer und den mitversi- cherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5 000 Euro beschränkt. Außerdem gelten an Stelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. Dies gilt entsprechend bei Gefahrerhöhung.

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Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. a) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus AbsTeil I Ziff. 1 4.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung dem Versicherungsnehmer und den mitversi- cherten mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5 000 Euro 5.000,-- EUR beschränkt. Außerdem gelten an Stelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. Dies gilt entsprechend bei Gefahrerhöhung.

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Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. aD.3.2 (1) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus Abs. 1 D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung dem Versicherungsnehmer Ihnen und den mitversi- cherten mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5 000 5.000 Euro beschränkt. Außerdem gelten an Stelle anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden MindestversicherungssummenMindestversicherungssum- men. Dies gilt entsprechend bei GefahrerhöhungSatz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung leistungsfrei sind.

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Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. a) a. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus AbsZiffer 6.2.4 Nr. 1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung dem Versicherungsnehmer und den mitversi- cherten mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5 000 Euro 5.000 EUR beschränkt. Außerdem gelten an Stelle der vereinbarten Versicherungssummen die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. Dies gilt entsprechend bei Gefahrerhöhung.

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Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. a) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus Abs. 1 D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung dem Versicherungsnehmer Ihnen und den mitversi- cherten mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5 000 Euro 5.000,-- EUR beschränkt. Außerdem gelten an Stelle anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. Dies gilt entsprechend bei GefahrerhöhungSatz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei sind. Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.

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