Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 ergebende Leis- tungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegen- über auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt. Satz 1 gilt entspre- chend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von der Leistungspflicht befreit sind. D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z.B. durch Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 D.3.1 ergebende Leis- tungsfreiheit Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegen- über gegenüber auf den Betrag von höchstens 5.000,– EUR je 5.000 EUR beschränktSchadenereignis be- schränkt. Satz 1 gilt entspre- chendentsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen vorgenomme- nen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von der Leistungspflicht befreit Versicherungsvertragsgesetz leistungsfrei sind. D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z.B. durch Diebstahl)erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.. E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer Pflichtverletzung
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Samples: Autoversicherung
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 D.3.1 ergebende Leis- tungsfreiheit Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegen- über gegenüber auf den Betrag von höchstens 5.000,– EUR je 5.000 EUR beschränktSchadenereignis be- schränkt. Satz 1 gilt entspre- chendentsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (vorgenom- menen Gefahrerhöhung, §§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von der Leistungspflicht befreit , leistungsfrei sind. D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z.B. durch Diebstahl)erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.. E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer Pflichtverletzung
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Samples: Classic Car Versicherung
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 D.3.1 ergebende Leis- tungsfreiheit Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegen- über gegenüber auf den Betrag von höchstens 5.000,− EUR je 5.000 EUR Schadenereignis beschränkt. Satz 1 gilt entspre- chendentsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen vorgenom- menen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von der Leistungspflicht befreit Versicherungsvertragsgesetz leistungsfrei sind. D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z.B. durch Diebstahl)Straf- tat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.. E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer Pflichtverletzung
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Samples: Autoversicherung