Common use of Beschränkungen und Vertragsstrafen Clause in Contracts

Beschränkungen und Vertragsstrafen. 1.9.1. Der Vertragspartner muss giropay, eps und/oder iDEAL verantwortungsbewusst nutzen. Es ist dem Vertragspartner verboten, iDEAL auf eine Weise zu nutzen, durch die: a. Schäden an der Infrastruktur entstehen kön- nen, b. Störungen bei der Nutzung auftreten kön- nen. 1.9.2. Dem Vertragspartner ist es verboten, giropay, eps und/oder iDEAL für illegale Zwecke zu nutzen und/oder vertragswidrig und/oder die erforderli- che Sicherheit für Kunden oder S-Public verlet- zend zu nutzen. Hierunter fallen insbesondere folgende Handlungen und Verhaltensweisen: a. Verletzung der Rechte Dritter oder Ermögli- chung der Verletzung der Rechten Dritter, wie insbesondere geistige Eigentumsrechte und die Privatsphäre; b. Verstoß gegen geltende Gesetze und andere anwendbare Regelungen; c. Versendung oder Ermöglichung der Versen- dung von Spam (unerwünschte Werbung und andere Mitteilungen) d. sexuelle Belästigung, Diskriminierung und/oder Belästigung anderer Personen jeg- licher Art; e. Verteilung bzw. Bereitstellung von beleidi- gendem, obszönem und verletzendem Mate- rial und/oder ähnlichem Material; f. Drohungen x. Xxxxxxxxxxx und Verteilung von Viren, Wür- mern und/oder andere destruktive Aktivitä- ten; h. Das unerlaubte Eindringen (Hacken) in Ac- counts, Systeme und/oder Netzwerke von Dritten und/oder S-Public und/oder das Aus- führen und/oder Unterlassen irgendeiner anderen Handlung, die das Eindringen (Ha- cken) ermöglicht. 1.9.3. Dem Vertragspartner ist es untersagt, giropay, eps und/oder iDEAL für die Bezahlung der fol- genden Waren und Dienstleistungen anzubieten bzw. zu nutzen (Negativliste): a. Drogen, Betäubungsmittel und bewusst- seinsverändernde Stoffe; b. Jegliche Waren und Dienstleistungen, die zu den "Unzulässigen Angeboten" im Sinne von § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zäh- len (die u.a. Propagandamittel oder Kennzei- chen verfassungswidriger Organisationen darstellen, den Krieg verherrlichen, die Men- schenwürde verletzen, Kinder oder Jugendli- che in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen oder pornographi- scher Natur sind); c. Jegliche Art von Waffen d. Potenzmittel sowie Potenz-steigernde Mittel e. Jegliche Art von gefälschten Waren Für jeden Verstoß gegen die vorstehenden Ver- bote, sollte der Vertragspartner also insbeson- dere unter Vortäuschung falscher Tatsachen die o.g. Produkte der Negativliste vertreiben und seine Kunden über giropay, eps oder iDEAL be- zahlen lassen, so ist der Vertragspartner ver- pflichtet, an S-Public eine Vertragsstrafe zu zah- len, deren Höhe von S-Public gem. § 315 BGB nach billigem Ermessen bestimmt wird und wel- che im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Weitere Ansprüche von S-Public bleiben hiervon unberührt. Zudem ist S-Public berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kün- digen.

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Beschränkungen und Vertragsstrafen. 1.9.1. 1.9.1 Der Vertragspartner Händler muss giropay, eps und/oder iDEAL verantwortungsbewusst nutzen. Es ist dem Vertragspartner Händler verboten, iDEAL auf eine Weise zu nutzen, durch die: a. a) Schäden an der Infrastruktur entstehen kön- nenkönnen, b. b) Störungen bei der Nutzung auftreten kön- nenkönnen. 1.9.2. 1.9.2 Dem Vertragspartner Händler ist es verboten, giropay, eps und/oder iDEAL für illegale Zwecke zu nutzen und/oder vertragswidrig und/oder die erforderli- che erforderliche Sicherheit für Kunden oder S-Public verlet- zend GiroSolution verletzend zu nutzen. Hierunter fallen insbesondere folgende Handlungen und Verhaltensweisen: a. a) Verletzung der Rechte Dritter oder Ermögli- chung Ermöglichung der Verletzung der Rechten Dritter, wie insbesondere geistige Eigentumsrechte und die Privatsphäre; b. b) Verstoß gegen geltende Gesetze und andere anwendbare Regelungen; c. c) Versendung oder Ermöglichung der Versen- dung Versendung von Spam (unerwünschte Werbung und andere Mitteilungen) d. d) sexuelle Belästigung, Diskriminierung und/oder Belästigung anderer Personen jeg- licher jeglicher Art; e. e) Verteilung bzw. Bereitstellung von beleidi- gendembeleidigendem, obszönem und verletzendem Mate- rial Material und/oder ähnlichem Material; f. f) Drohungen x. Xxxxxxxxxxx g) Speicherung und Verteilung von Viren, Wür- mern Würmern und/oder andere destruktive Aktivitä- tenAktivitäten; h. h) Das unerlaubte Eindringen (Hacken) in Ac- countsAccounts, Systeme und/oder Netzwerke von Dritten und/oder S-Public GiroSolution und/oder das Aus- führen Ausführen und/oder Unterlassen irgendeiner anderen Handlung, die das Eindringen (Ha- ckenHacken) ermöglicht. 1.9.3. 1.9.3 Dem Vertragspartner Händler ist es untersagt, giropay, eps und/oder iDEAL für die Bezahlung der fol- genden folgenden Waren und Dienstleistungen anzubieten bzw. zu nutzen (Negativliste): a. a) Drogen, Betäubungsmittel und bewusst- seinsverändernde bewusstseinsverändernde Stoffe; b. b) Jegliche Waren und Dienstleistungen, die zu den "Unzulässigen Angeboten" im Sinne von § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zäh- len zählen (die u.a. Propagandamittel oder Kennzei- chen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen darstellen, den Krieg verherrlichen, die Men- schenwürde Menschenwürde verletzen, Kinder oder Jugendli- che Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen oder pornographi- scher pornographischer Natur sind); c. c) Jegliche Art von Waffen d. d) Potenzmittel sowie Potenz-steigernde Mittel e. e) Jegliche Art von gefälschten Waren Für jeden Verstoß gegen die vorstehenden Ver- boteVerbote, sollte der Vertragspartner Händler also insbeson- dere insbesondere unter Vortäuschung falscher Tatsachen die o.g. Produkte der Negativliste vertreiben und seine Kunden über giropay, eps oder iDEAL be- zahlen bezahlen lassen, so ist der Vertragspartner ver- pflichtetHändler verpflichtet, an S-Public GiroSolution eine Vertragsstrafe zu zah- lenzahlen, deren Höhe von S-Public GiroSolution gem. § 315 BGB nach billigem Ermessen bestimmt wird und wel- che welche im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Weitere Ansprüche von S-Public GiroSolution bleiben hiervon unberührt. Zudem ist S-Public GiroSolution berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kün- digenkündigen.

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