Common use of Beschädigung der Güter Clause in Contracts

Beschädigung der Güter. 17.3.1 Werden die Güter oder Teile der Güter beschädigt, so ist der gemeine Handelswert und in dessen Ermange- lung der gemeine Wert zu ermitteln, den die Güter im un- beschädigten Zustand am Ablieferungsort haben würden (Gesundwert), sowie der Wert, den sie dort im beschä- digten Zustand haben. Ein dem Verhältnis des Wertunter- schiedes zum Gesundwert entsprechender Bruchteil des Versicherungswertes gilt als Betrag des Schadens. 17.3.2 Der Wert beschädigter Güter kann auch durch frei- händigen Verkauf oder durch öffentliche Versteigerung festgestellt werden, wenn der Versicherer dies unver- züglich nach Kenntnis der für die Schadenhöhe erheblichen Umstände verlangt; in diesem Fall tritt der Bruttoerlös an die Stelle des Wertes der beschädigten Güter. Hat nach den Verkaufsbedingungen der Verkäufer vorzuleisten, so steht der Versicherer für die Zahlung des Kaufpreises ein, falls er den Verkaufsbedingungen zugestimmt hat.

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Samples: Güterversicherungsbedingungen 2000, Güterversicherungsbedingungen 2000

Beschädigung der Güter. 17.3.1 Werden die Güter oder Teile der Güter beschädigt, so ist der gemeine Handelswert und in dessen Ermange- lung Ermangelung der gemeine gemei- ne Wert zu ermitteln, den die Güter im un- beschädigten unbeschädigten Zustand am Ablieferungsort haben würden (Gesundwert), sowie der Wert, den sie dort im beschä- digten beschädigten Zustand haben. Ein dem Verhältnis des Wertunter- schiedes Wertunterschiedes zum Gesundwert entsprechender Bruchteil des Versicherungswertes gilt als Betrag des Schadens. 17.3.2 Der Wert beschädigter Güter kann auch durch frei- händigen freihändigen Verkauf oder durch öffentliche Versteigerung festgestellt werden, wenn der Versicherer dies unver- züglich unverzüglich nach Kenntnis der für die Schadenhöhe erheblichen Umstände verlangt; in diesem Fall tritt der Bruttoerlös an die Stelle des Wertes der beschädigten Güter. Hat nach den Verkaufsbedingungen der Verkäufer vorzuleisten, so steht der Versicherer für die Zahlung des Kaufpreises ein, falls er den Verkaufsbedingungen zugestimmt hat.

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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008, DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008

Beschädigung der Güter. 17.3.1 17.3.1. Werden die Güter oder Teile der Güter beschädigtbeschä- digt, so ist der gemeine Handelswert und in dessen Ermange- lung Ermangelung der gemeine Wert zu ermittelner- mitteln, den die Güter im un- beschädigten Zustand unbeschädigten Zu- stand am Ablieferungsort haben würden (GesundwertGe- sundwert), sowie der Wert, den sie dort im beschä- digten be- schädigten Zustand haben. Ein dem Verhältnis des Wertunter- schiedes Wertunterschiedes zum Gesundwert entsprechender ent- sprechender Bruchteil des Versicherungswertes Versicherungswer- tes gilt als Betrag des Schadens. 17.3.2 17.3.2. Der Wert beschädigter Güter kann auch durch frei- händigen freihändigen Verkauf oder durch öffentliche Versteigerung festgestellt werden, wenn der Versicherer dies unver- züglich unverzüglich nach Kenntnis der für die Schadenhöhe erheblichen Umstände Um- stände verlangt; in diesem Fall tritt der Bruttoerlös Brutto- erlös an die Stelle des Wertes der beschädigten beschädig- ten Güter. Hat nach den Verkaufsbedingungen der Verkäufer vorzuleisten, so steht der Versicherer Versi- cherer für die Zahlung des Kaufpreises ein, falls er den Verkaufsbedingungen zugestimmt hat.

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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011, DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011

Beschädigung der Güter. 17.3.1 7.3.1 Werden die Güter oder Teile der Güter beschädigt, so ist der gemeine Handelswert und in dessen Ermange- lung Ermangelung der gemeine Wert zu ermitteln, den die Güter im un- beschädigten unbeschädigten Zustand am Ablieferungsort Ablieferungsorte haben würden (Gesundwert), sowie der Wert, den sie dort im beschä- digten beschädigten Zustand haben. Ein dem Verhältnis Verhältnisse des Wertunter- schiedes Wertunterschiedes zum Gesundwert entsprechender Bruchteil des Versicherungswertes gilt als Betrag des Schadens. 17.3.2 7.3.2 Der Wert beschädigter Güter kann auch durch frei- händigen Verkauf oder durch öffentliche Versteigerung festgestellt werden, wenn der Versicherer dies unver- züglich unverzüglich nach Kenntnis der für die Schadenhöhe erheblichen Umstände verlangt; in diesem Fall tritt der Bruttoerlös an die Stelle des Wertes der beschädigten Güter. Hat nach den Verkaufsbedingungen der Verkäufer vorzuleisten, so steht der Versicherer für die Zahlung des Kaufpreises ein, falls er den Verkaufsbedingungen zugestimmt hat.

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Samples: Güterversicherung

Beschädigung der Güter. 17.3.1 11.3.1. Werden die Güter oder Teile der Güter beschädigt, so ist der gemeine Handelswert und in dessen Ermange- lung Ermangelung der gemeine Wert zu ermitteln, den die Güter im un- beschädigten unbeschädigten Zustand am Ablieferungsort haben würden (Gesundwert), sowie der Wert, den sie dort im beschä- digten be- schädigten Zustand haben. Ein dem Verhältnis des Wertunter- schiedes Wertunterschiedes zum Gesundwert entsprechender Bruchteil des Versicherungswertes Versicherungswer- tes gilt als Betrag des Schadens. 17.3.2 11.3.2. Der Wert beschädigter Güter kann auch durch frei- händigen freihändigen Verkauf oder durch öffentliche Versteigerung festgestellt werden, wenn der Versicherer dies unver- züglich unverzüglich nach Kenntnis der für die Schadenhöhe erheblichen Umstände verlangt; in diesem Fall tritt der Bruttoerlös an die Stelle des Wertes der beschädigten Güter. Hat nach den Verkaufsbedingungen der Verkäufer vorzuleisten, so steht der Versicherer für die Zahlung des Kaufpreises ein, falls er den Verkaufsbedingungen zugestimmt hat.

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Samples: Insurance Policy

Beschädigung der Güter. 17.3.1 Werden die Güter oder Teile der Güter beschädigt, so ist der gemeine Handelswert und in dessen Ermange- lung Ermangelung der gemeine Wert zu ermitteln, den die Güter im un- beschädigten unbeschädigten Zustand am Ablieferungsort haben würden (Gesundwert), sowie der Wert, den sie dort im beschä- digten beschädigten Zustand haben. Ein dem Verhältnis des Wertunter- schiedes Wertunterschiedes zum Gesundwert entsprechender Bruchteil des Versicherungswertes gilt als Betrag des Schadens. 17.3.2 Der Wert beschädigter Güter kann auch durch frei- händigen Verkauf freihändigen Ver- kauf oder durch öffentliche Versteigerung festgestellt werden, wenn der Versicherer dies unver- züglich unverzüglich nach Kenntnis der für die Schadenhöhe erheblichen Umstände verlangt; in diesem Fall tritt der Bruttoerlös an die Stelle des Wertes der beschädigten Güter. Hat nach den Verkaufsbedingungen der Verkäufer vorzuleisten, so steht der Versicherer für die Zahlung des Kaufpreises ein, falls er den Verkaufsbedingungen zugestimmt hat.

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Samples: Güterversicherung

Beschädigung der Güter. 17.3.1 Werden die Güter oder Teile der Güter beschädigt, so ist der gemeine Handelswert und in dessen Ermange- lung Ermangelung der gemeine Wert zu ermitteln, den die Güter im un- beschädigten unbeschädigten Zustand am Ablieferungsort haben würden (Gesundwert), sowie der Wert, den sie dort im beschä- digten Zustand haben. Ein dem Verhältnis des Wertunter- schiedes zum Gesundwert entsprechender Bruchteil des Versicherungswertes gilt als Betrag des Schadens.Gesund- 17.3.2 Der Wert beschädigter Güter kann auch durch frei- händigen freihändigen Verkauf oder durch öffentliche Versteigerung festgestellt werden, wenn der Versicherer dies unver- züglich nach Kenntnis der für die Schadenhöhe Schaden- höhe erheblichen Umstände verlangt; in diesem Fall tritt der Bruttoerlös an die Stelle des Wertes der beschädigten Güter. Hat nach den Verkaufsbedingungen der Verkäufer vorzuleisten, so steht der Versicherer Versi- cherer für die Zahlung des Kaufpreises ein, falls er den Verkaufsbedingungen zugestimmt zuge- stimmt hat.

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Samples: Transportversicherung

Beschädigung der Güter. 17.3.1 Werden die Güter oder Teile der Güter beschädigt, so ist der gemeine Handelswert und in dessen Ermange- lung Ermangelung der gemeine Wert zu ermitteln, den die Güter im un- beschädigten unbeschädigten Zustand am Ablieferungsort haben würden (Gesundwert), sowie der Wert, den sie dort im beschä- digten beschädigten Zustand haben. Ein dem Verhältnis des Wertunter- schiedes Wertunterschiedes zum Gesundwert entsprechender Bruchteil des Versicherungswertes gilt als Betrag des Schadens. 17.3.2 Der Wert beschädigter Güter kann auch durch frei- händigen Verkauf oder durch öffentliche Versteigerung festgestellt werden, wenn der Versicherer dies unver- züglich unverzüglich nach Kenntnis der für die Schadenhöhe erheblichen Umstände verlangt; in diesem Fall tritt der Bruttoerlös an die Stelle des Wertes der beschädigten Güter. Hat nach den Verkaufsbedingungen der Verkäufer vorzuleisten, so steht der Versicherer für die Zahlung des Kaufpreises ein, falls er den Verkaufsbedingungen zugestimmt hat.

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Samples: Gütertransportversicherung

Beschädigung der Güter. 17.3.1 20.3.1 Werden die Güter oder Teile der Güter beschädigt, so ist der gemeine Handelswert und in dessen Ermange- lung Ermangelung der gemeine Wert zu ermitteln, den die Güter im un- beschädigten unbeschädigten Zustand am Ablieferungsort haben würden (Gesundwert), sowie der Wert, den sie dort im beschä- digten beschädigten Zustand haben. Ein dem Verhältnis des Wertunter- schiedes Wertunterschieds zum Gesundwert entsprechender Bruchteil des Versicherungswertes Versicherungswerts gilt als Betrag des Schadens. 17.3.2 20.3.2 Der Wert beschädigter Güter kann auch durch frei- händigen freihändigen Verkauf oder durch öffentliche Versteigerung festgestellt werden, wenn der Versicherer dies unver- züglich unverzüglich nach Kenntnis der für die Schadenhöhe erheblichen Umstände verlangt; in diesem Fall tritt der Bruttoerlös an die Stelle des Wertes Xxxxx der beschädigten Güter. Hat nach den Verkaufsbedingungen der Verkäufer vorzuleisten, so steht der Versicherer für die Zahlung des Kaufpreises ein, falls er den Verkaufsbedingungen zugestimmt hat.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur R+v Agrarpolice

Beschädigung der Güter. 17.3.1 Werden die Güter oder Teile der Güter beschädigt, so ist der gemeine Handelswert und in dessen Ermange- lung Ermangelung der gemeine Wert zu ermitteln, den die Güter im un- beschädigten unbeschädigten Zustand am Ablieferungsort haben würden (Gesundwert), sowie der Wert, den sie dort im beschä- digten beschädigten Zustand haben. Ein dem Verhältnis des Wertunter- schiedes Wertunterschiedes zum Gesundwert entsprechender Bruchteil des Versicherungswertes gilt als Betrag des Schadens. 17.3.2 Der Wert beschädigter Güter kann auch durch frei- händigen freihändigen Verkauf oder durch öffentliche Versteigerung festgestellt werden, wenn der Versicherer dies unver- züglich unverzüglich nach Kenntnis der für die Schadenhöhe erheblichen Umstände verlangt; in diesem Fall tritt der Bruttoerlös an die Stelle des Wertes der beschädigten Güter. Hat nach den Verkaufsbedingungen der Verkäufer vorzuleisten, so steht der Versicherer für die Zahlung des Kaufpreises ein, falls er den Verkaufsbedingungen zugestimmt hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb)

Beschädigung der Güter. 17.3.1 Werden die Güter oder Teile der Güter beschädigt, so ist der gemeine ge- meine Handelswert und in dessen Ermange- lung Ermangelung der gemeine Wert zu ermitteln, den die Güter im un- beschädigten unbeschädigten Zustand am Ablieferungsort haben würden (Gesundwert), sowie der Wert, den sie dort im beschä- digten beschädigten Zustand haben. Ein dem Verhältnis des Wertunter- schiedes Wertunterschiedes zum Gesundwert entsprechender Bruchteil Bruch- teil des Versicherungswertes gilt als Betrag des Schadens. 17.3.2 Der Wert beschädigter Güter kann auch durch frei- händigen Verkauf freihändigen Ver- kauf oder durch öffentliche Versteigerung festgestellt werden, wenn der Versicherer dies unver- züglich unverzüglich nach Kenntnis der für die Schadenhöhe erheblichen Umstände verlangt; in diesem Fall tritt der Bruttoerlös an die Stelle des Wertes der beschädigten Güter. Hat nach den Verkaufsbedingungen der Verkäufer vorzuleisten, so steht der Versicherer für die Zahlung des Kaufpreises ein, falls er den Verkaufsbedingungen zugestimmt hat.

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Samples: Güterversicherungsbedingungen