Common use of Beschädigung der Güter Clause in Contracts

Beschädigung der Güter. 17.3.1. Werden die Güter oder Teile der Güter beschä- digt, so ist der gemeine Handelswert und in dessen Ermangelung der gemeine Wert zu er- mitteln, den die Güter im unbeschädigten Zu- stand am Ablieferungsort haben würden (Ge- sundwert), sowie der Wert, den sie dort im be- schädigten Zustand haben. Ein dem Verhältnis des Wertunterschiedes zum Gesundwert ent- sprechender Bruchteil des Versicherungswer- tes gilt als Betrag des Schadens.

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Beschädigung der Güter. 17.3.1. 17.3.1 Werden die Güter oder Teile der Güter beschä- digt, so ist der gemeine Handelswert und in dessen des- sen Ermangelung der gemeine Wert zu er- mittelnermit- teln, den die Güter im unbeschädigten Zu- stand Zustand am Ablieferungsort haben würden (Ge- sundwertGesund- wert), sowie der Wert, den sie dort im be- schädigten beschä- digten Zustand haben. Ein dem Verhältnis des Wertunterschiedes zum Gesundwert ent- sprechender entspre- chender Bruchteil des Versicherungswer- tes Versicherungswertes gilt als Betrag des Schadens.

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Beschädigung der Güter. 17.3.1. 17.3.1 Werden die Güter oder Teile der Güter beschä- digt, so ist der gemeine Handelswert und in dessen Ermangelung der gemeine Wert zu er- mitteln, den die Güter im unbeschädigten Zu- stand am Ablieferungsort haben würden (Ge- sundwert), sowie der Wert, den sie dort im be- schädigten Zustand haben. Ein dem Verhältnis des Wertunterschiedes zum Gesundwert ent- sprechender Bruchteil des Versicherungswer- tes Versicherungswertes gilt als Betrag des Schadens.

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