Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insas- sen zum persönlichen Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z. X. Xxxxxxxxxxx, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- den, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: www.leaseplan.com, www.athlon.com
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten ver- sicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz Versicherungs- schutz für Sachen, die Insas- sen Insassen zum persönlichen Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z. X. XxxxxxxxxxxB. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für PersonenschädenPerso- nenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: www.xxv24.de
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen Beschädigungwegen Beschä- digung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten versicher- ten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz Versicherungs- schutz für Sachen, die Insas- sen Insassen eines Kraftfahrzeugs zum persönlichen Gebrauch Zwecke des persön- lichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. X. Xxxxxxxxxxxz.B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch Ge- brauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für PersonenschädenPersonen- schäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: www.insurancestation.de
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen Schadenersatz- ansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten versi- cherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insas- sen Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauch Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. X. XxxxxxxxxxxB. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz Versicherungs- schutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: www.insurancestation.de
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen Beschädigungwegen Be- schädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs Kraft- fahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem au- ßerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insas- sen Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauch Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. X. XxxxxxxxxxxB. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen Sa- chen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für PersonenschädenPer- sonenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: www.kazenmaier.de
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung (z. B. mit Bus oder Taxi) dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insas- sen Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauch Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. X. XxxxxxxxxxxB. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: www.oeffentliche.de
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen Schadenersatzan- sprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens Abhan- denkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug Fahr- zeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen In- sassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend über- wiegend der Personenbeförderung dienengemäß § 13 Absatz 2 Fahrzeugzulassungsverordnung dienen (z.B. Personen- beförderung, besteht die dem Personenbeförderungsgesetz un- terliegt oder Beförderung von behinderten Menschen zu und von ihrer Betreuung dienenden Einrichtungen), be- steht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insas- sen In- sassen eines Kraftfahrzeugs zum persönlichen Gebrauch Zwecke des persönli- chen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. X. Xxxxxxxxxxxz.B. Rei- segepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter unberech- tigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermö- gensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. z.B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: www.daimler-fleetmanagement.de
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen Beschädigungwegen Beschädi- gung, Zerstörung oder Abhandenkommens Abhandenkommen von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug Fahr- zeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend über- wiegend der Personenbeförderung (z. B. mit Bus oder Taxi) dienen, besteht außerdem außer- dem Versicherungsschutz für Sachen, die Insas- sen Insassen eines Kraftfahrzeuges zum Zwe- cke des persönlichen Gebrauch Gebrauches üblicherweise mit sich führen (z. X. XxxxxxxxxxxB. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte mit- versicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs Fahrzeuges zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs Fahrzeuges verletzt werden.
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Samples: www.oevb.de
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werdenwer- den. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insas- sen Insassen eines Kraftfahrzeuges zum Zwecke des persönlichen Gebrauch Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. X. Xxxxxxxxxxx, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte mitversi- cherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer Eigentü- mer durch den Gebrauch des Fahrzeugs Fahrzeuges zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für PersonenschädenPersonen- schäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs Fahr- zeuges verletzt werden.
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Samples: ais-w.com
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insas- sen Insassen zum persönlichen Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z. X. XxxxxxxxxxxB. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 A.1.5.6. Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: www.diebayerische.de
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen Schadenersatzan- sprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens Abhandenkom- mens von SachenXxxxxx, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werdenwer- den. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienenPersonenbeförde- rung gemäß § 13 Absatz 2 Fahrzeugzulassungsverordnung dienen (z.B. Personenbeförderung, die dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt oder Beförderung von behinderten Menschen zu und von ihrer Betreuung dienenden Einrichtungen), besteht außerdem Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz für Sachen, die Insas- sen Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauch Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. X. Xxxxxxxxxxxz.B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermö- gensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. z.B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: www.fairmilienburg.de
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen Schadenersatzansprü- chen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insas- sen Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauch üblicherweise Gebrauchs übli- cherweise mit sich führen (z. X. XxxxxxxxxxxB. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögens- schäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer Ei- gentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungs- schutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: www.insurancestation.de
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 A.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. KleidungX. Xxxxxxxx, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insas- sen Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauch Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. X. XxxxxxxxxxxB. Reisegepäck, ReiseproviantReise-proviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 A.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Insasse Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: www.germanu.de
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen Schadenersatzan- sprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens Abhan- denkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug Fahr- zeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen Insas- sen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend über- wiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem außer- dem Versicherungsschutz für Sachen, die Insas- sen Insassen zum persönlichen Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z. X. XxxxxxxxxxxB. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermö- gensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Insasse Ihres Fahrzeugs Fahr- zeugs verletzt werden.
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Samples: www.horbach24.de
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens Abhan- denkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeu- ges üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz Versicherungs- schutz für Sachen, die Insas- sen Insassen eines Kraftfahrzeuges zum persönlichen Gebrauch Zwecke des persön- lichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. X. XxxxxxxxxxxB. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs Fahrzeuges zufügt. Versiche- rungsschutz Versi- cherungsschutz besteht jedoch für PersonenschädenPerso- nenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs Fahrzeuges verletzt werden.
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Samples: www.insurancestation.de
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen Schadenersatzan- sprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens Abhan- denkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug Fahr- zeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen Insas- sen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. KleidungX. Xxxxxxxx, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend überwie- gend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insas- sen Insassen eines Kraft- fahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauch üblicherweise Gebrauchs übli- cherweise mit sich führen (z. X. Xxxxxxxxxxxz.B. Reisegepäck, ReiseproviantReiseprovi- ant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter unbe- rechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermö- gensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Insasse Ihres Fahrzeugs Fahr- zeugs verletzt werden.
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Samples: www.helvetia.com
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 A.1.7.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen Schadenersatzan- sprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insas- sen Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauch Ge- brauchs üblicherweise mit sich führen (z. X. Xxxxxxxxxxxz.B. Reisegepäck, ReiseproviantReiseprovi- ant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 A.1.7.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermö- gensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versi- cherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: rauch-versicherungen.de
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen Schadenersatzan- sprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens Abhan- denkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug Fahr- zeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen füh- ren (z. z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insas- sen Insassen zum persönlichen Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z. X. Xxxxxxxxxxxz.B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz Versicherungs- schutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermö- gensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. z.B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs Fahr- zeugs verletzt werden.
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Samples: www.wgv.de
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen Schadenersatzan- sprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens Abhan- denkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug Fahr- zeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen Insas- sen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidungx. X. Xxxxxxxx, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend über- wiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem außer- dem Versicherungsschutz für Sachen, die Insas- sen Insassen eines Kraffahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauch Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. X. XxxxxxxxxxxB. Reisegepäck, ReiseproviantReisepro- viant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter unbe- rechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermö- gensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs Fahr- zeugs verletzt werden.
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Samples: www.innofima.de
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen Beschädigungwegen Beschädigungen, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs Kraft- fahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insas- sen Insassen eines Kraftfahr- zeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauch Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. X. Xxxxxxxxxxxz.B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht be- steht für Sachen unberechtigter Insassen; A.1.5.6. Ihr Kein Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 A.1.5.6.1. Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnendem Versicherungsnehmer, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: www.janitos.de