Common use of Beschädigung von beförderten Xxxxxx Clause in Contracts

Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- den, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt wer- den.

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Samples: www.bbbank.de, wohnwagenversicherungen.de, www.xxv24.de

Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen Schadenersatz- ansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug Pkw befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs Pkw zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt wer- den.Sie

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Samples: tffdiscourseupload.s3.dualstack.eu-central-1.amazonaws.com, www.vbed.de

Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen Schadenersatzansprü- chen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- den, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch für PersonenschädenSachen, wenn Sie die Mitfahrer (Mitinsassen) eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt wer- den.VWK 844 (09.14)

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Samples: www.vbed.de

Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. A.1.5.6 Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die beförderte Personen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter beförderter Personen. A.1.5.6. Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt wer- denwerden.

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Samples: www.diebayerische.de

Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen Schadenersatz- ansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens Ab- handenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die be- förderte Personen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Kein Ver- sicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter be- förderter Personen. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermö- gensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch für PersonenschädenPersonenschä- den, wenn Sie z. z.B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt wer- denwerden.

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Samples: www.wgv.de

Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen wegen Beschädigung, Zerstörung Zer- störung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert beför- dert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Beifahrer eines Kraftfahrzeuges üblicher- weise mit sich führen (z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte mitversicher- te Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügtFahrzeuges zu- fügt. Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. z.B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs Fahrzeuges verletzt wer- denwerden.

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Samples: www.oevb.de

Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we- gen Schadenersatz- ansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten versicher- ten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Kein Versi- cherungsschutz besteht für Sachen unberechtigt beför- derter Personen. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVer- mögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt wer- denwerden.

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Samples: www.sv-sachsen.de