Besitzübertragung. Die Besitzübertragung an den Edelmetallprodukten erfolgt durch physische Umlagerung der gekauften Bestände innerhalb des Tre- sors der Verwahrstelle. Kauforder: Die Verwahrstelle sondert die vom Kunden erworbenen Edelmetallprodukte aus und lagert sie aus ihrem Eigenbestand um in das auf den Namen der Bank lau- tende Edelmetalldepot, ungetrennt von den Beständen anderer Kunden der Bank. Der Kunde erlangt über den Verwahrvertrag mit der Bank (Ziff. 1.4) mittelbaren Besitz an den Edelmetallprodukten, welche die Verwahrstelle wiederum im Auftrag der Bank verwahrt. Der Kunde erwirbt das von ihm gekaufte Produkt mittlerer Art und Güte (Gattungsschuld), gemäß den in den »Detailinformationen für den physischen Edelmetallhandel« beschriebenen Eigenschaften. Ein Anspruch auf bestimmte Jahrgänge, Prägungen oder andere Sondereigenschaften besteht nicht. Bei einer Verkaufsorder sondert die Verwahrstelle die vom Kun- den verkauften Edelmetallprodukte aus dem auf den Namen der Bank lautenden Edelmetalldepot aus.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Besitzübertragung. Die Besitzübertragung an den Edelmetallprodukten erfolgt durch physische phy- sische Umlagerung der gekauften Bestände innerhalb des Tre- sors Tresors der Verwahrstelle. Kauforder: Die Verwahrstelle sondert die vom Kunden erworbenen Edelmetallprodukte aus und lagert sie aus ihrem Eigenbestand Eigen- bestand um in das auf den Namen der Bank lau- tende lautende Edelmetalldepot, ungetrennt von den Beständen anderer Kunden der Bank. Der Kunde erlangt über den Verwahrvertrag mit der Bank (Ziff. 1.4) mittelbaren Besitz an den Edelmetallprodukten, welche die Verwahrstelle wiederum im Auftrag der Bank verwahrt. Der Kunde erwirbt das von ihm gekaufte Produkt mittlerer Art und Güte (Gattungsschuld), gemäß den in den »Detailinformationen für den physischen phy- sischen Edelmetallhandel« beschriebenen Eigenschaften. Ein Anspruch auf bestimmte Jahrgänge, Prägungen oder andere Sondereigenschaften besteht nicht. Bei einer Verkaufsorder sondert die Verwahrstelle die vom Kun- den verkauften Kunden ver- kauften Edelmetallprodukte aus dem auf den Namen der Bank lautenden Edelmetalldepot aus.
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Samples: Sonderbedingungen Für Den Physischen Edelmetallhandel, Sonderbedingungen Für Geschäfte in Physischen Edelmetallen, Sonderbedingungen Für Geschäfte in Physischen Edelmetallen