Übereignung Musterklauseln

Übereignung. 2.1 Die DLM wird die gemäß § 1 gekauften Deutsche Lichtmiete-­‐ LED-­‐Produkte spätestens 90 Tage nach vollständiger Zahlung des Gesamtkaufpreises an den Käufer übereignen. Die Einigung über den Eigentumsübergang wird dokumentiert, indem die DLM dem Käufer einen schriftlichen Eigentumsnachweis übermittelt. Auf den Zugang der Annahmeerklärung des Käufers als Bedingung für den Erwerb des Eigentums an den Deutsche Lichtmiete-­‐LED-­‐ Produkten verzichten die Parteien. An die Stelle einer Übergabe der Deutsche Lichtmiete-­‐LED-­‐Produkte an den Käufer tritt die Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses zwischen der DLM und dem Käufer, nämlich der in § 3 vereinbarte Mietvertrag.
Übereignung. Der betreffende Verkäufer verpflichtet sich, nach vollständiger Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag durch den Händler diesem Eigentum an dem Fahrzeug – ggf. samt Zubehör – zu verschaffen sowie die zum Fahrzeug gehörigen Zulassungsdokumente zu übergeben. Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag sowie der vollständigen Zahlung der Auction Fee und der Gebühren durch den Händler verbleiben das Eigentum am verkauften Fahrzeug sowie sämtliche damit verbundene Rechte bei dem betreffenden Verkäufer.
Übereignung. In Verbindung mit dem Verkauf oder einer anderen Übereigung aller oder wesentlicher Tranchen von one.coms Leistungen oder Aktiva, ist xxx.xxx dazu berechtigt, das Abonnement des Kunden sowie one.coms Rechte und Pflichten gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Einverständnis des Kunden vollständig oder teilweise an einen Dritten zu übereignen.
Übereignung. Mit der Übergabe wird die Lieferung Eigentum des Auftraggebers. Beste- hende Rechte Dritter an den Liefergegenständen sind dem Auftraggeber unaufgefordert offen zu legen.
Übereignung. Bei der Präsentation von Inhalten für Beratungsaufträge, Trainings, Events o.a. Aktionen wie z.B. Vorschlägen, Ideen, Konzepten, Strategien, Mediaplanungen, Texten oder Gestaltungen sowie bei der Mitteilung von Informationen, die zur späteren Realisierung solcher Vorschläge dienen, behält sich die Gesellschaft sämtliche Rechte an diesen Inhalten solange vor, bis mit dem Kunden/der Kundin Einigkeit in vertraglich geregelter Form über Realisation und Nutzung erzielt wurde; die Inhalte sind bis dahin als geheim zu betrachten, und der Kunde/die Kundin ist nicht berechtigt, diese zu verwenden. Der Schutz erstreckt sich auch auf Inhalte, die nicht durch das Urheberrecht geschützt werden. Die Gesellschaft gewährleistet, dass die an den Auftraggeber in diesem Umfang weiterzugebenden Nutzungsrechte von ihr ordnungsgemäß erworben sind. Der Kunde/die Kundin gewährleistet, dass zur Bearbeitung durch die Gesellschaft zugänglich gemachte Materialien in auftragsgemäßem Umfang frei von Rechten Dritter sind. Verletzt eine solche Bearbeitung die Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter, wird der Kunde/ die Kundin die Gesellschaft von Ansprüchen solcher berechtigter Dritter in vollem Umfang freistellen. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Gesellschaft aus einer Vertragsbeziehung gegenüber XxxxXxxxx zustehen, behält sich die Gesellschaft das Eigentum an den gelieferten Sachen vor. Bei Dauervertragsbeziehungen gilt dies bezüglich jedes selbständig abgrenzbaren Teilauftrages. Dies betrifft ebenso die Übereignung von Nutzungsrechten. Bei Verstößen des Kunden/der Kundin gegen die Geschäftsbedingungen - insbesondere Zahlungsverzug - ist die Gesellschaft berechtigt, die Vorbehaltsachen zurückzunehmen, sofern das Eigentum auf den Dritten bereits übergegangen ist. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssachen durch die Gesellschaft liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
Übereignung. Mit der Übergabe wird die Lieferung unser Eigentum. Bestehende Rechte Dritter an den Liefergegenständen sind uns unaufgefordert offenzulegen.
Übereignung. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass das Eigentum an den sich in dem zu räumenden Objekt be<ndlichen Gegenständen zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung auf den Unternehmer übergeht, es sei denn, es wurde anderes vereinbart. § 6 Kosten Für Umzuge in der EU gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Preisangebote des Unternehmers beziehen sich auf das Gut normalen Umfanges, normalen Gewichts und normaler Beschaffenheit; sie setzen normale unveränderte Beförderungsverhältnisse voraus, sowie ungehinderte Verbindungswege und die Möglichkeit der Räumung und des Transports durch Treppenhaus mit sofortigem Auf- und Abladen. Alle Angebote des Unternehmers gelten nur bei Annahme nach spätestens 2 Werktagen und nur, wenn bei Erteilung des Auftrages auf das Angebot Bezug genommen wird. Der Unternehmer kann im Einzelfall längere Annahmefristen setzen. Wenn nichts anders vereinbart ist, sind die angegebenen Preise Bruttopreise und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. § 7 Zusatzleistungen, Mehraufwand
Übereignung. 2.1 Die DLM wird die gemäß § 1 gekauften Deutsche Lichtmiete LED-Industrieprodukte spätestens 90 Tage nach vollständiger Zah- lung des Kaufpreises an den Käufer übereignen. Die Einigung über den Eigentumsübergang erfolgt dergestalt, dass die DLM dem Käu- fer ein Eigentumszertifikat übermittelt, in dem die Deutsche Licht- miete LED-Industrieprodukte mit ihren jeweiligen Seriennummern bezeichnet sind. Auf den Zugang der Annahmeerklärung des Käu- fers als Bedingung für den Erwerb des Eigentums an den Deutsche Lichtmiete LED-Industrieprodukten verzichten die Parteien. An die Stelle einer Übergabe der Deutsche Lichtmiete LED-Industriepro- dukte an den Käufer tritt die Vereinbarung eines Besitzmittlungs- verhältnisses zwischen der DLM und dem Käufer, nämlich der in § 3 vereinbarte Mietvertrag.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.