Übereignung Musterklauseln

Übereignung. Die DLM wird die gemäß § 1 gekauften Deutsche Lichtmiete-­‐ LED-­‐Produkte spätestens 90 Tage nach vollständiger Zahlung des Gesamtkaufpreises an den Käufer übereignen. Die Einigung über den Eigentumsübergang wird dokumentiert, indem die DLM dem Käufer einen schriftlichen Eigentumsnachweis übermittelt. Auf den Zugang der Annahmeerklärung des Käufers als Bedingung für den Erwerb des Eigentums an den Deutsche Lichtmiete-­‐LED-­‐ Produkten verzichten die Parteien. An die Stelle einer Übergabe der Deutsche Lichtmiete-­‐LED-­‐Produkte an den Käufer tritt die Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses zwischen der DLM und dem Käufer, nämlich der in § 3 vereinbarte Mietvertrag.
Übereignung. Mit der Übergabe wird die Lieferung Eigentum des Auftraggebers. Beste- hende Rechte Dritter an den Liefergegenständen sind dem Auftraggeber unaufgefordert offen zu legen.
Übereignung. Mit der Übergabe wird die Lieferung unser Eigentum. Bestehende Rechte Dritter an den Liefergegenständen sind uns unaufgefordert offenzulegen.
Übereignung. Die DLM wird die gemäß § 1 gekauften Deutsche Lichtmiete LED-Industrieprodukte spätestens 90 Tage nach vollständiger Zah- lung des Kaufpreises an den Käufer übereignen. Die Einigung über den Eigentumsübergang erfolgt dergestalt, dass die DLM dem Käu- fer ein Eigentumszertifikat übermittelt, in dem die Deutsche Licht- miete LED-Industrieprodukte mit ihren jeweiligen Seriennummern bezeichnet sind. Auf den Zugang der Annahmeerklärung des Käu- fers als Bedingung für den Erwerb des Eigentums an den Deutsche Lichtmiete LED-Industrieprodukten verzichten die Parteien. An die Stelle einer Übergabe der Deutsche Lichtmiete LED-Industriepro- dukte an den Käufer tritt die Vereinbarung eines Besitzmittlungs- verhältnisses zwischen der DLM und dem Käufer, nämlich der in § 3 vereinbarte Mietvertrag.
Übereignung. In Verbindung mit dem Verkauf oder einer anderen Übereigung aller oder wesentlicher Tranchen von one.coms Leistungen oder Aktiva, ist xxx.xxx dazu berechtigt, das Abonnement des Kunden sowie one.coms Rechte und Pflichten gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Einverständnis des Kunden vollständig oder teilweise an einen Dritten zu übereignen.
Übereignung. Bei der Präsentation von Inhalten für Beratungsaufträge, Trainings, Events o.a. Aktionen wie z.B. Vorschlägen, Ideen, Konzepten, Strategien, Mediaplanungen, Texten oder Gestaltungen sowie bei der Mitteilung von Informationen, die zur späteren Realisierung solcher Vorschläge dienen, behält sich die Gesellschaft sämtliche Rechte an diesen Inhalten solange vor, bis mit dem Kunden/der Kundin Einigkeit in vertraglich geregelter Form über Realisation und Nutzung erzielt wurde; die Inhalte sind bis dahin als geheim zu betrachten, und der Kunde/die Kundin ist nicht berechtigt, diese zu verwenden. Der Schutz erstreckt sich auch auf Inhalte, die nicht durch das Urheberrecht geschützt werden. Die Gesellschaft gewährleistet, dass die an den Auftraggeber in diesem Umfang weiterzugebenden Nutzungsrechte von ihr ordnungsgemäß erworben sind. Der Kunde/die Kundin gewährleistet, dass zur Bearbeitung durch die Gesellschaft zugänglich gemachte Materialien in auftragsgemäßem Umfang frei von Rechten Dritter sind. Verletzt eine solche Bearbeitung die Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter, wird der Kunde/ die Kundin die Gesellschaft von Ansprüchen solcher berechtigter Dritter in vollem Umfang freistellen. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Gesellschaft aus einer Vertragsbeziehung gegenüber XxxxXxxxx zustehen, behält sich die Gesellschaft das Eigentum an den gelieferten Sachen vor. Bei Dauervertragsbeziehungen gilt dies bezüglich jedes selbständig abgrenzbaren Teilauftrages. Dies betrifft ebenso die Übereignung von Nutzungsrechten. Bei Verstößen des Kunden/der Kundin gegen die Geschäftsbedingungen - insbesondere Zahlungsverzug - ist die Gesellschaft berechtigt, die Vorbehaltsachen zurückzunehmen, sofern das Eigentum auf den Dritten bereits übergegangen ist. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssachen durch die Gesellschaft liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
Übereignung. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass das Eigentum an den sich in dem zu räumenden Objekt be<ndlichen Gegenständen zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung auf den Unternehmer übergeht, es sei denn, es wurde anderes vereinbart. § 6 Kosten Für Umzuge in der EU gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Preisangebote des Unternehmers beziehen sich auf das Gut normalen Umfanges, normalen Gewichts und normaler Beschaffenheit; sie setzen normale unveränderte Beförderungsverhältnisse voraus, sowie ungehinderte Verbindungswege und die Möglichkeit der Räumung und des Transports durch Treppenhaus mit sofortigem Auf- und Abladen. Alle Angebote des Unternehmers gelten nur bei Annahme nach spätestens 2 Werktagen und nur, wenn bei Erteilung des Auftrages auf das Angebot Bezug genommen wird. Der Unternehmer kann im Einzelfall längere Annahmefristen setzen. Wenn nichts anders vereinbart ist, sind die angegebenen Preise Bruttopreise und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. § 7 Zusatzleistungen, Mehraufwand
Übereignung. Der betreffende Verkäufer verpflichtet sich, nach vollständiger Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag durch den Händler diesem Eigentum an dem Fahrzeug – ggf. samt Zubehör – zu verschaffen sowie die zum Fahrzeug gehörigen Zulassungsdokumente zu übergeben. Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag sowie der vollständigen Zahlung der Auction Fee und der Gebühren durch den Händler verbleiben das Eigentum am verkauften Fahrzeug sowie sämtliche damit verbundene Rechte bei dem betreffenden Verkäufer.

Related to Übereignung

  • Beitragsberechnung 9.1 Die Versicherung wird nach Art der Schadenversicherung betrieben; eine Alterungsrückstellung wird nicht gebildet. 9.2 Die Berechnung der Beiträge ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt. 9.3 Der Beitrag richtet sich nach der Beitragsgruppe, der die versicherte Person angehört. Die Beitragsgruppen ergeben sich aus der Beitragsübersicht, die Bestandteil der Vertragsunterlagen ist (Anhang zu den Tarifbedingungen). Als erreichtes Alter (Eintrittsalter) gilt die Zahl der vollendeten Lebensjahre am Tag des Versicherungsbeginns. Erreicht die versicherte Person innerhalb des laufenden Versicherungsjahres das erste Alter der jeweils folgenden Beitragsgruppe, ist ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres der für diese Beitragsgruppe geltende Beitrag zu zahlen. Bei einer Beitragserhöhung gilt diese jedoch frühestens zu Beginn des 3. Versicherungsjahres. Beitragsänderungen wegen Erreichens einer anderen Beitragsgruppe gelten nicht als Beitragsanpassung im Sinne von Ziffer 10. Im Falle einer Beitragserhöhung weisen wir auf das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers nach Ziffer 15.3 hin. 9.4 Bei Beitragsänderungen, auch durch Erreichen einer anderen Beitragsgruppe, kann der Versicherer besonders vereinbarte Risikozuschläge im Verhältnis der Veränderung anpassen. 9.5 Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht dem Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes zusätzlich zum Beitrag ein angemessener Zuschlag zu. Dieser bemisst sich nach den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers zum Ausgleich erhöhter Risiken maßgeblichen Grundsätzen.

  • Mahnung Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweist.

  • Teilnahmeerklärung Der koordinierende Vertragsarzt erklärt sich unter Xxxxxx seiner Funktion und entsprechend der Voraussetzungen als koordinierender Vertragsarzt nach § 3 gegenüber der KVH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 5 zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Wird die Teilnahme des Arztes am DMP durch die Qualifikation eines angestellten Arztes ermöglicht, so muss die Teilnahmeerklärung des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden zugelassenen MVZ neben den administrativen Daten des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden MVZ auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname, Arztnummer) aufführen. Die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes ist entsprechend mit dem in der Anlage 5a beigefügten Formular (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) unverzüglich nachzuweisen. Durch die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes nach erneuter Genehmigung durch die KVH kann die Teilnahme am DMP ohne erneute Teilnahmeerklärung weitergeführt werden.

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren. 2. Für die Berechnung der Ferien ist die Arbeitsdauer im gleichen Betrieb oder beim gleichen Arbeitgeber massgebend.

  • Geltungsbereich des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach § 1 Absatz 4 Teil I AVB/KK 2013 auf Europa. Für vorübergehende Aufenthalte außerhalb Europas besteht nach § 1 Nr. 3 Teil II AVB/KK 2013 Versicherungsschutz für die Dauer von jeweils bis zu sechs Monaten; in Erweiterung hierzu verlängert er sich, sofern ein Versicherungsfall eingetreten ist und die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann. Dies setzt voraus, dass sich der gewöhnliche Aufenthaltsort der versicherten Person in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befindet.

  • Arbeitsbefreiung 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:

  • Eingruppierung Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerk- malen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA). Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist.

  • Finanzierung 4.1 Jede Xxxxx regelt ihre Finanzierung selbst. Zusätzlicher Finanzbedarf über die tatsächliche Umlage des Jahres 2001 hinaus (Stichtag 1.11.2001) – mindestens jedoch ab Umlagesatz von 4 v.H. – wird durch steuerfreie, pauschale Sanierungsgelder gedeckt. Im Tarifgebiet West verbleibt es bei den von den Arbeitnehmern bei Zusatzversor- gungskassen geleisteten Beiträgen. 4.2 Für die VBL-West gilt: Ab 2002 betragen die Belastungen der Arbeitgeber 8,45 v.H. Dies teilt sich auf in eine steuerpflichtige, mit 180 DM/Monat pauschal versteuerte Umlage von 6,45 v.H. und steuerfreie pauschale Sanierungsgelder von 2,0 v.H., die zur Deckung eines Fehlbetrages im Zeitpunkt der Schließung dienen sollen. Ab 2002 beträgt der aus versteuertem Einkommen zu entrichtende Umlagebeitrag der Arbeitnehmer 1,41 v.H. 4.3 Die Verteilung der Sanierungsgelder auf Arbeitgeberseite bestimmt sich nach dem Verhältnis der Entgeltsumme aller Pflichtversicherten zuzüglich der neunfachen Rentensumme aller Renten zu den entsprechenden Werten, die einem Arbeitgeber- verband bzw. bei Verbandsfreien, dem einzelnen Arbeitgeber zuzurechnen sind; ist ein verbandsfreier Arbeitgeber einer Gebietskörperschaft mittelbar oder haushalts- mäßig im Wesentlichen zuzuordnen, wird dieser bei der Gebietskörperschaft einbe- zogen. Arbeitgebern, die seit dem 1. November 2001 durch Ausgliederung entstanden sind, sind zur Feststellung der Verteilung der Sanierungszuschüsse Renten in dem Ver- hältnis zuzurechnen, das dem Verhältnis der Zahl der Pflichtversicherten des Aus- gegliederten zu der Zahl der Pflichtversicherten des Ausgliedernden zum 01.11.2001 entspricht. 4.4 Bei abnehmendem Finanzierungsbedarf für die laufenden Ausgaben werden die übersteigenden Einnahmen – getrennt und individualisierbar – zum Aufbau einer Kapitaldeckung eingesetzt.

  • Ausführungsunterlagen Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.