Common use of Besondere Bedingungen der Wertpapiere Clause in Contracts

Besondere Bedingungen der Wertpapiere. (die "Besonderen Bedingungen") "Abschlussprüfer" bezeichnet den Abschlussprüfer, wie in den Fondsdokumenten festgelegt. Sofern der Fonds bzw. die Verwaltungsgesellschaft eine andere Person, Gesellschaft oder Institution als Abschlussprüfer des Fonds bestimmt, bezieht sich jede Bezugnahme in diesen Wertpapierbedingungen je nach Kontext auf den neuen Abschlussprüfer.

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