Besondere Bestimmungen für den Hausanschluss. (1) Der Netzbenutzer hat alle baulichen Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er hat für die Hauptabsperrvorrichtung einen geeigneten Platz – in Übereinstimmung mit den (auch den Regeln der Technik entsprechenden) sicherheitstechnischen Richtlinien und landesgesetzlichen Bestimmungen, mangels einer solchen Regelung an der Grundstücksgrenze – kostenlos zur Verfügung zu stellen.
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Samples: www.e-control.at
Besondere Bestimmungen für den Hausanschluss. (1) Der Netzbenutzer hat alle baulichen Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er hat für die Hauptabsperrvorrichtung Hauptabsperreinrichtung einen geeigneten Platz – in Übereinstimmung mit den (auch den Regeln der Technik entsprechendenent- sprechenden) sicherheitstechnischen Richtlinien und landesgesetzlichen landesge- setzlichen Bestimmungen, mangels einer solchen Regelung an der Grundstücksgrenze – kostenlos zur Verfügung zu stellen.
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Besondere Bestimmungen für den Hausanschluss. (1) Der Netzbenutzer hat alle baulichen Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er hat für die Hauptabsperrvorrichtung Hauptabsperrein- richtung einen geeigneten Platz – in Übereinstimmung mit den (auch den Regeln der Technik auch entsprechenden) , sicherheitstechnischen Richtlinien und landesgesetzlichen Bestimmungen, mangels einer solchen Regelung an der Grundstücksgrenze Bestimmungen – kostenlos zur Verfügung zu stellen.
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Besondere Bestimmungen für den Hausanschluss. (1) . Der Netzbenutzer hat alle baulichen Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige vorschriftsmäßi- ge Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er hat für die Hauptabsperrvorrichtung Hauptabsperrein- richtung einen geeigneten Platz – in Übereinstimmung mit den (auch den Regeln der Technik entsprechenden) sicherheitstechnischen Richtlinien und landesgesetzlichen landesge- setzlichen Bestimmungen, mangels einer solchen Regelung an der Grundstücksgrenze Grundstücks- grenze – kostenlos zur Verfügung zu stellen.
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Besondere Bestimmungen für den Hausanschluss. (1) Der Netzbenutzer hat alle baulichen Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er hat für die Hauptabsperrvorrichtung Hauptabsperreinrichtung einen geeigneten Platz – in Übereinstimmung mit den (auch den, den Regeln der Technik auch entsprechenden) , sicherheitstechnischen Richtlinien und landesgesetzlichen Bestimmungen, mangels einer solchen Regelung an der Grundstücksgrenze – kostenlos zur Verfügung zu stellen.
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Samples: Netzausbauvertrag
Besondere Bestimmungen für den Hausanschluss. (1) Der Netzbenutzer hat alle baulichen Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige vor- schriftsmäßige Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er hat für die Hauptabsperrvorrichtung Hauptabsperreinrichtung einen geeigneten Platz – in Übereinstimmung mit den (auch den Regeln der Technik entsprechenden) sicherheitstechnischen Richtlinien und landesgesetzlichen Bestimmungen, mangels einer solchen Regelung an der Grundstücksgrenze – kostenlos zur Verfügung zu stellen.
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