Common use of Besondere Bestimmungen für den Hausanschluss Clause in Contracts

Besondere Bestimmungen für den Hausanschluss. (1) Der Netzbenutzer hat alle baulichen Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er hat für die Hauptabsperrvorrichtung einen geeigneten Platz – in Übereinstimmung mit den (auch den Regeln der Technik entsprechenden) sicherheitstechnischen Richtlinien und landesgesetzlichen Bestimmungen, mangels einer solchen Regelung an der Grundstücksgrenze – kostenlos zur Verfügung zu stellen.

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Samples: www.e-control.at

Besondere Bestimmungen für den Hausanschluss. (1) Der Netzbenutzer hat alle baulichen Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er hat für die Hauptabsperrvorrichtung Hauptabsperreinrichtung einen geeigneten Platz – in Übereinstimmung mit den (auch den Regeln der Technik entsprechendenent- sprechenden) sicherheitstechnischen Richtlinien und landesgesetzlichen landesge- setzlichen Bestimmungen, mangels einer solchen Regelung an der Grundstücksgrenze – kostenlos zur Verfügung zu stellen.

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Samples: www.stadtwerke-bregenz.at

Besondere Bestimmungen für den Hausanschluss. (1) Der Netzbenutzer hat alle baulichen Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er hat für die Hauptabsperrvorrichtung Hauptabsperrein- richtung einen geeigneten Platz – in Übereinstimmung mit den (auch den Regeln der Technik auch entsprechenden) , sicherheitstechnischen Richtlinien und landesgesetzlichen Bestimmungen, mangels einer solchen Regelung an der Grundstücksgrenze Bestimmungen – kostenlos zur Verfügung zu stellen.

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Samples: www.e-control.at

Besondere Bestimmungen für den Hausanschluss. (1) . Der Netzbenutzer hat alle baulichen Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige vorschriftsmäßi- ge Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er hat für die Hauptabsperrvorrichtung Hauptabsperrein- richtung einen geeigneten Platz – in Übereinstimmung mit den (auch den Regeln der Technik entsprechenden) sicherheitstechnischen Richtlinien und landesgesetzlichen landesge- setzlichen Bestimmungen, mangels einer solchen Regelung an der Grundstücksgrenze Grundstücks- grenze – kostenlos zur Verfügung zu stellen.

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Samples: www.energieklagenfurt.at

Besondere Bestimmungen für den Hausanschluss. (1) Der Netzbenutzer hat alle baulichen Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er hat für die Hauptabsperrvorrichtung Hauptabsperreinrichtung einen geeigneten Platz – in Übereinstimmung mit den (auch den, den Regeln der Technik auch entsprechenden) , sicherheitstechnischen Richtlinien und landesgesetzlichen Bestimmungen, mangels einer solchen Regelung an der Grundstücksgrenze – kostenlos zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Netzausbauvertrag

Besondere Bestimmungen für den Hausanschluss. (1) Der Netzbenutzer hat alle baulichen Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige vor- schriftsmäßige Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er hat für die Hauptabsperrvorrichtung Hauptabsperreinrichtung einen geeigneten Platz – in Übereinstimmung mit den (auch den Regeln der Technik entsprechenden) sicherheitstechnischen Richtlinien und landesgesetzlichen Bestimmungen, mangels einer solchen Regelung an der Grundstücksgrenze – kostenlos zur Verfügung zu stellen.

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Samples: www.tigas.at