Common use of Besondere Bestimmungen für Verbrauchsmaterialien Clause in Contracts

Besondere Bestimmungen für Verbrauchsmaterialien. 8.1. Sofern die Parteien die laufende Versorgung des Vertragspartners mit Verbrauchsmaterialien für eine bestimmte Hardware vereinbart haben, schuldet Canon ausschließlich die Versorgung von solchen Verbrauchsmaterialien, die im jeweiligen Vertragsschein benannt sind. Der geschuldete Umfang der Versorgung bestimmt sich nach dem üblichen, durchschnittlichen Verbrauch eines Systems des vereinbarten Typs bei Einsatz zum vertraglich vereinbarten Zweck (üblicher Durchschnittsverbrauch). Bei der Versorgung mit tonerbasierten Verbrauchsmaterialien wird der übliche Durchschnittsverbrauch nach der Methode zur Bestimmung des Tonerverbrauchs nach den ISO-Normen ISO/IEC 19752, ISO/IEC 19798, ISO/IEC 24711 sowie ISO/IEC 24712 ermittelt. Jedenfalls gelten die Herstellerangaben zur Reichweite (entspricht dem Durchschnittsverbrauch) als vereinbart, siehe xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxx.

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Besondere Bestimmungen für Verbrauchsmaterialien. 8.19.1. Sofern die Parteien im Rahmen des Mietverhältnisses die laufende Versorgung des Vertragspartners mit Verbrauchsmaterialien für eine bestimmte Hardware Mietsache vereinbart haben, schuldet Canon ausschließlich die Versorgung von solchen Verbrauchsmaterialien, die im jeweiligen Vertragsschein benannt sind. Der geschuldete Umfang der Versorgung bestimmt sich nach dem üblichen, durchschnittlichen Verbrauch eines Systems des vereinbarten Typs bei Einsatz zum vertraglich vereinbarten Zweck (üblicher Durchschnittsverbrauch). Bei der Versorgung mit tonerbasierten Verbrauchsmaterialien wird der übliche Durchschnittsverbrauch nach der Methode zur Bestimmung des Tonerverbrauchs nach den ISO-Normen ISO/IEC 19752, ISO/IEC 19798, ISO/IEC 24711 sowie ISO/IEC 24712 ermittelt. Jedenfalls gelten die Herstellerangaben zur Reichweite (entspricht dem Durchschnittsverbrauch) als vereinbart, siehe xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxx.

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Besondere Bestimmungen für Verbrauchsmaterialien. 8.19.1. Sofern die Parteien im Rahmen des Mietverhältnisses die laufende Versorgung des Vertragspartners mit Verbrauchsmaterialien für eine bestimmte Hardware Mietsache vereinbart haben, schuldet Canon ausschließlich die Versorgung von solchen Verbrauchsmaterialien, die im jeweiligen Vertragsschein benannt sind. Der geschuldete Umfang der Versorgung bestimmt sich nach dem üblichen, durchschnittlichen Verbrauch eines Systems des vereinbarten Typs bei Einsatz zum vertraglich vereinbarten Zweck (üblicher Durchschnittsverbrauch). Bei der Versorgung mit tonerbasierten Verbrauchsmaterialien wird der übliche Durchschnittsverbrauch nach der Methode zur Bestimmung des Tonerverbrauchs nach den ISO-Normen ISO/IEC 19752, ISO/IEC 19798, ISO/IEC 24711 sowie ISO/IEC 24712 ermittelt. Jedenfalls gelten die Herstellerangaben zur Reichweite (entspricht dem Durchschnittsverbrauch) als vereinbart, siehe xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxww x.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxx.

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Besondere Bestimmungen für Verbrauchsmaterialien. 8.19.1. Sofern die Parteien im Rahmen des Mietverhältnisses die laufende Versorgung des Vertragspartners mit Verbrauchsmaterialien für eine bestimmte Hardware Mietsache vereinbart haben, schuldet Canon TDG ausschließlich die Versorgung von solchen Verbrauchsmaterialien, die im jeweiligen Vertragsschein benannt sind. Der geschuldete Umfang der Versorgung bestimmt sich nach dem üblichen, durchschnittlichen Verbrauch eines Systems des vereinbarten Typs bei Einsatz zum vertraglich vereinbarten Zweck (üblicher Durchschnittsverbrauch). Bei der Versorgung mit tonerbasierten Verbrauchsmaterialien wird der übliche Durchschnittsverbrauch nach der Methode zur Bestimmung des Tonerverbrauchs nach den ISO-Normen ISO/IEC 19752, ISO/IEC 19798, ISO/IEC 24711 sowie ISO/IEC 24712 ermittelt. Jedenfalls gelten die Herstellerangaben zur Reichweite (entspricht dem Durchschnittsverbrauch) als vereinbart, siehe xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxx.

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Besondere Bestimmungen für Verbrauchsmaterialien. 8.1. Sofern die Parteien die laufende Versorgung des Vertragspartners mit Verbrauchsmaterialien für eine bestimmte Hardware vereinbart haben, schuldet Canon TDG ausschließlich die Versorgung von solchen Verbrauchsmaterialien, die im jeweiligen Vertragsschein benannt sind. Der geschuldete Umfang der Versorgung bestimmt sich nach dem üblichen, durchschnittlichen Verbrauch eines Systems des vereinbarten Typs bei Einsatz zum vertraglich vereinbarten Zweck (üblicher Durchschnittsverbrauch). Bei der Versorgung mit tonerbasierten Verbrauchsmaterialien wird der übliche Durchschnittsverbrauch nach der Methode zur Bestimmung des Tonerverbrauchs nach den ISO-Normen ISO/IEC 19752, ISO/IEC 19798, ISO/IEC 24711 sowie ISO/IEC 24712 ermittelt. Jedenfalls gelten die Herstellerangaben zur Reichweite (entspricht dem Durchschnittsverbrauch) als vereinbart, siehe xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxx.

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