Besondere Bestimmungen für Vermittler Musterklauseln

Besondere Bestimmungen für Vermittler. (i) Überprüfung von Betreuerprofilen Um den Arbeitgebern die Wahrhaftigkeit der von den Betreuern hochgeladenen Informationen zu garantieren Pflegepersonen hochgeladenen Informationen zu gewährleisten, bietet Yoopies ein System zur Überprüfung der Profile (im Folgenden "verifizierte Pflegepersonen") an. Die Profilüberprüfung besteht darin, die Identität, die Kontaktdaten und eventuelle Diplome der Betreuungspersonen zu überprüfen, wobei Yoopies nicht für die Richtigkeit der von den Betreuungspersonen angegebenen persönlichen Daten garantieren kann, und zwar nach folgenden Modalitäten - Zur Identität: Der Betreuer übermittelt elektronisch eine Kopie seines Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung und gültige Aufenthaltserlaubnis für Personen mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union). Yoopies prüft, ob der Name, der Vorname und das Alter, die bei der Registrierung auf der Plattform übermittelt wurden, übereinstimmen; - Bezüglich der Diplome: Wenn ein Betreuer angibt, dass er ein Diplom irgendeiner Art besitzt, übermittelt er elektronisch eine Kopie davon. Yoopies prüft, ob das Diplom auf den bei der Registrierung der Betreuungsperson angegebenen Vor- und Nachnamen ausgestellt wurde. Die Überprüfung des Profils erfolgt nicht automatisch, sondern kann nur von der Betreuungsperson beantragt werden. Betreuungspersonen, die das System der Profilüberprüfung in Anspruch nehmen möchten, müssen je nach Wohnsitzland die folgende Gebühr entrichten, um die mit dieser Überprüfung verbundenen Kosten zu decken: Spanien 4€ Italien 4€ Portugal 3€ Schweden Kostenlos Finnland Kostenlos Dänemark Kostenlos Deutschland Kostenlos Österreich Kostenlos Norwegen Kostenlos Frankreich 4€ Litauen 5€ Polen Kostenlos Niederlande Kostenlos Belgien 4€ Luxemburg 4€ Großbritannien £4 Schweiz CHF 8 Dieser Betrag enthält die Mehrwertsteuer. Ein einwöchiges Premium-Abonnement, das sich ohne Kündigung durch den Betreuer automatisch verlängert, wird Betreuern mit einer Verifizierung angeboten, wie in Artikel 5.1 angegeben. Ausnahmsweise ist die Verifizierung kostenlos und automatisch für : - Betreuungspersonen mit dem Status eines selbständigen Unternehmers (nur in Frankreich); - Betreuungspersonen mit dem Status einer Tagesmutter. In diesem Fall überprüft Yoopies zusätzlich zu den oben genannten Informationen die Akkreditierung des Kinderbetreuers. (Ausgeschlossen sind Dänemark, Österreich, Niederlande, Litauen, Polen und Spanien) Der Hinweis "Verifiziertes Profil" ist f...

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  • Besondere Bestimmungen 56 Werkdienstwohnungen (1) 1Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, eine ihr zugewiesene Werkdienstwohnung zu beziehen, wenn die dienstlichen Verhältnis- se es erfordern. 2Im Übrigen gelten für das Werkdienstwohnungs- verhältnis vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 die bei der Arbeitgebe- rin jeweils maßgebenden Bestimmungen über Werkdienstwohnun- gen. (2) Bezieht die Arbeitnehmerin als Inhaberin einer Werkdienst- wohnung von der Dienststelle Energie oder Brennstoffe, hat sie die anteiligen Gestehungskosten zu tragen, wenn nicht der allgemeine Tarifpreis in Rechnung gestellt wird. (3) 1Beim Tod der Arbeitnehmerin verbleiben die als Werkdienst- wohnung zugewiesene Wohnung sowie Beleuchtung und Heizung für eine Übergangszeit bis zu sechs Monaten der Ehefrau beziehungs- weise dem Ehemann, der eingetragene Lebenspartnerin bezie- hungsweise dem eingetragenen Lebenspartner oder den Kindern der Arbeitnehmerin, für die der Kinderzuschlag bezogen worden ist, nach Maßgabe der im Bereich der Arbeitgeberin jeweils geltenden Bestimmungen über Werkdienstwohnungen. 2Die Arbeitgeberin ist verpflichtet, sich um eine anderweitige Unterbringung der Hinter- bliebenen mit zu bemühen. 1Soweit das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben oder von der Arbeitgeberin angeordnet ist, wird sie unentgeltlich zur Verfügung gestellt und bleibt Eigentum der Dienststelle. 2Als Schutzkleidung sind die Kleidungsstücke anzusehen, die bei bestimmten Tätigkeiten an bestimmten Arbeitsplätzen anstelle oder über der sonstigen Kleidung zum Schutz gegen Witterungsun- bilden und andere gesundheitliche Gefahren oder außergewöhnli- che Beschmutzung getragen werden müssen. 3Die Schutzkleidung muss geeignet und ausreichend sein. 1Als Dienstkleidung gelten Kleidungsstücke, die zur besonderen Kenntlichmachung im dienstlichen Interesse anstelle anderer Klei- dung während der Arbeit getragen werden müssen. 2Auch sie wird von der Arbeitgeberin unentgeltlich gestellt.

  • Ergänzende Bestimmungen Soweit die Bestellbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  • Gemeinsame Bestimmungen Keine Verzichtserklärung

  • Weitere Bestimmungen Jede in diesem Kapitel erwähnte Frist kann durch die beteiligten Vertragsparteien einvernehmlich verlängert werden.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Besondere Vereinbarungen Special Terms

  • Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestimmungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 12 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Bestimmungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.