Besondere Pflichten der Agentur Musterklauseln

Besondere Pflichten der Agentur. Die Agentur hat ihren Kunden bzw. den Leistungsberechtigten auf darauf hinzuweisen, dass dieser sowohl im Besitz eines gültigen Führerscheins als auch einer gültigen Fahrerlaubnis sein muss und dass er der Agentur bei Aufforderung des Mietwagenunternehmens seinen Führerschein in Kopie zu überlassen hat. Weiterhin hat die Agentur ihren Kunden auf die nationalen Bestimmungen bei grenzüberschreitendem Verkehr hinzuweisen.
Besondere Pflichten der Agentur. 9.1. Die Agentur verpflichtet sich, bei der Auftragserfüllung gegenüber ihren Kunden und gegenüber airtuerk mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu handeln. Folgende Verpflichtungen hat die Agentur einzuhalten: • die treuhänderisch vereinnahmten Zahlungen an den Berechtigten abzuführen bzw. zur Abbuchung bereit zu halten; • die Vorgaben für den Buchungs- und Zahlungsverkehr sowie diejenigen für die Abwicklung bei Störungen, Reklamationen und für Umbuchungen und Stornierungen zu beachten, Bestätigungen in der Buchungsabwicklung zu prüfen und die zur Verfügung gestellten Überprüfungsmöglichkeiten zu nutzen; • Nichtberechtigten, insbesondere anderen Agenturen, den Zugang zu dem Buchungsverfahren zu verwehren und Login-Daten zu schützen. • bei Unklarheiten im Buchungs- und Zahlungsverkehr unverzüglich Klärung über airtuerk herbeizuführen; • die in der Kreditkartenvereinbarung enthaltenen Vorgaben über Zahlungen mit Kreditkarte, insbesondere im Mail-Order-Verfahren einzuhalten und den Kunden auf die Weitergabe der Kreditkartendaten an den Leistungsträger bzw. an airtuerk zum Zwecke der Abbuchung der einzelnen Transaktionsrechnungsbeträge hinzuweisen und dessen Einwilligung zu dieser Verwendung einzuholen; • im Kreditkartenzahlungsverkehr die AGB der Institutionen zu beachten, deren Karten sie im Geschäftsverkehr als Zahlungsmittel nach den Vorgaben der Leistungsträger akzeptieren kann. Die Kreditkartenvereinbarung ist Vertragsbestandteil; • die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes sowie die Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und bei der Übermittlung von Daten und Informationen zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen; • die Leistungsberechtigten darauf hinzuweisen, dass für den Vertrag mit dem Leistungsträger dessen AGB gelten, sofern keine gesonderte Vereinbarung zwischen ihnen vereinbart wurde. Dem Leistungsberechtigten sind diese AGB zugänglich zu machen. Ergeben sich hieraus Unklarheiten, ist die Agentur verpflichtet die notwendige Klärung über airtuerk und / oder die Leistungsträger herbeizuführen.
Besondere Pflichten der Agentur. 9.1. Die Agentur verpflichtet sich, bei der Auftragserfüllung gegenüber ihren Kunden und gegenüber AER mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu handeln. Folgende Verpflichtungen hat die Agentur einzuhalten:

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.