Besondere Rechte und Pflichten der Parteien im E-Commerce Musterklauseln

Besondere Rechte und Pflichten der Parteien im E-Commerce. 13.1 Der Mieter darf durch die von ihm im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch XxxxxxxXxxxx.xx, veranlassten Maßnahmen (Zugang zur Webseite) nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Er darf die Leistungen von XxxxxxxXxxxx.xx für eigene Zwecke nutzen. Dritten darf er die Leistungen nur dann zur Verfügung stellen, wenn XxxxxxxXxxxx.xx schriftlich eingewilligt hat.