Besondere / Zusätzliche Leistungen Musterklauseln

Besondere / Zusätzliche Leistungen. 3.6.1 Anfertigen von Bestandsplänen nach Abschnitt H RBBau, sowie Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen / Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen.*) Dies ist eine Besondere Leistung der Leistungsphase 9 des § 15 HOAI.
Besondere / Zusätzliche Leistungen. Ziffer Leistungsphase/ Bearbeitungsschritt Beschreibung der Leistung
Besondere / Zusätzliche Leistungen. Darüber hinaus werden dem AN folgende besondere / zusätzliche Leistungen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen stehen, beauftragt: Ziffer Beschreibung der Leistung Zusatz 1 Zusatz 2 Zusatz 3
Besondere / Zusätzliche Leistungen siehe § 6 Abschnitt 6.1 bis 6.5 -
Besondere / Zusätzliche Leistungen. Die Besonderen Leistungen gemäß Anlage zu § 6 werden wie folgt pauschal oder zum Nachweis nach vereinbartem Stundensatz honoriert bzw. mit den v.H.-Sätzen bezogen auf das Honorar nach Nummer 10.3 honoriert: LPH Leistungen Pauschal Termin Bundesamt für Kartographie und Geodäsie - Brandschutztechnische Ertüchtigung Gebäude A Anlagengruppe 1.1.1 8 LP 8 m) Erweiterung der Leistung von stichprobenarti- ger Prüfung auf komplette Prüfung 0,00 € *)
Besondere / Zusätzliche Leistungen. 3.6.1 Anfertigen von Baubestandszeichnungen nach Abschnitt H RBBau. Dies ist eine Besondere Leistung der Leistungsphase 9 des § 15 HOAI.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.