Auftragsumfang. Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftrag- geber zur Verfügung zu stellenden Unterlagen aus. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach 3.2. Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen nach 3.3 bis 3.5 sowie Ziffer 3.6 - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen. Wesentliche Voraussetzungen sind die Einhal- tung der mit der ES - Bau - vorgegebenen Kostenobergrenze und die Einverständ- niserklärung des Bedarfsträgers zur EW - Bau -. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der Leistun- gen nach 3.2 zumindest die Leistungen nach 3.3 übertragen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 3.3 bis 3.5 sowie 3.6 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung sei- nes Honorars ableiten.
Auftragsumfang. 1. Der im Auftrag festgelegte mengenmäßige Leistungsumfang ist verbindlich. Eventuelle Mehrmengen werden nicht vergütet, auch wenn sie produktionstechnisch bedingt sind. Entwürfe, insbesondere für alternative Lösungen, gehören zum Lieferumfang.
2. Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion und Ausführung auch nach Vertragsschluss zu verlangen, soweit dies dem Auftragnehmer zumutbar ist. Über etwaig hieraus entstehende Auswirkungen in Bezug auf Mehr- oder Minderkosten sowie den Liefertermin sind einvernehmlich angemessene Regelungen zu treffen. Kommt eine Einigung innerhalb angemessener Zeit nicht zustande, entscheidet der Auftraggeber nach billigem, gerichtlich nachprüfbarem Ermessen.
Auftragsumfang. 2.1 Der AG beauftragt den AN mit der Erbringung aller er- forderlichen Leistungen für die fristgerechte und man- gelfreie Herstellung des nach Maßgabe dieses Vertra- ges und seiner Anlagen geschuldeten Werkes. Bei der Ausführung der Leistungen hat der AN stets den Pro- duktionsbetrieb des AG und die Werkszulieferung als vorrangig zu beachten. Diese dürfen zu keiner Zeit ge- fährdet werden. Die Einrichtung und Benutzung von Arbeits- und Lagerplätzen, von Verkehrswegen und der Baustelleneinrichtung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bauleitung des AG.
2.2 Der AN bestätigt, dass er sich persönlich durch Inau- genscheinnahme von der Örtlichkeit und den sonsti- gen Gegebenheiten informiert hat. Kostenrelevante Abweichungen von den Anlagen zum Vertrag wurden dabei nicht festgestellt. Der AN bestätigt, dass der Leistungsumfang und –inhalt durch die Vertragsbe- standteile ausreichend konkretisiert wurde und er – auch unter Berücksichtigung der selbst vor Ort gewon- nenen Erkenntnisse- in der Lage ist, die vertragliche Leistung funktionsgerecht, mangelfrei, fach- und frist- gerecht zu erbringen. Die vom AG übergebene Planungsunterlagen sind Grundlage für die Leistungen des AN und; der AN hat die vom AG bereitgestellten Planungsleistungen mit Sorgfalt und Sachkunde zu prüfen und den AG unver- züglich schriftlich auf etwaige Fehler oder Unstimmig- keiten hinzuweisen. Alle weiteren, für die Herstellung erforderlichen Planungen sind vom Leistungsumfang des AN umfasst. Dem AG sind sämtliche vom AN zu erstellenden Planungsunterlagen zusammenhängend in prüfbaren Planpaketen nach Maßgabe des Termin- plans, jedenfalls aber drei Wochen vor Ausführung zur Einsichtnahme und Kontrolle zuzuleiten. Erhält der AN innerhalb von drei Wochen nach Planüberlassung keine gegenteilige Weisung des AG, ist er berechtigt, zum vorgesehenen Zeitpunkt mit der Ausführung zu beginnen. Die Verantwortung des AN für die vertrags- gemäß Planung und Ausführung bleibt beim AN. Ausführungsunterlagen, die der AN nach den vertrag- lichen Bestimmungen zu beschaffen hat, sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen und nach Ge- brauch auf Verlangen des AG auszuhändigen. Die Verantwortung des AN für seine Leistung bleibt hier- von unberührt.
2.3 Zum Leistungsumfang des AN gehören alle zur Her- stellung erforderlichen Leistungen und Nebenleistun- gen, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich genannt sind oder in der VOB/C als besondere Leistungen ausgewiesen sind, sofer...
Auftragsumfang. 1. Der im Auftragsschreiben festgelegte mengenmäßige Leistungs- und Lieferumfang ist verbindlich. Eventuelle Mehrmengen werden nicht vergütet, auch wenn sie pro- duktionstechnisch bedingt sind. Entwürfe gehören zum Lieferumfang.
2. Bei EDV-technischen Entwicklungsleistungen erbringt der Auftragnehmer sämtliche vereinbarte Entwicklungs- leistungen als Werkleistungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche von ihm erbrachte Entwicklungs- leistungen in schriftlicher Form unentgeltlich zu doku- mentieren und dem Auftraggeber die Dokumentation mit Übergabe des Leistungsergebnisses auszuhändigen. Zur Koordination der durch den Auftragnehmer zu erbrin- genden Entwicklungsleistung benennen die Parteien erforderlichenfalls jeweils einen verantwortlichen Projekt- leiter. Die Projektleiter stimmen sich in regelmäßig anzu- beraumenden Projektleitersitzungen über auftretende Fragen ab. Bei Meinungsverschiedenheiten ist den Xxx- xxxxxx des vom Auftraggeber bestellten Projektleiters zu entsprechen. Entscheidungen der Projektleiter sind schriftlich zu protokollieren und sind für beide Parteien verbindlich.
Auftragsumfang. 2.1 Inhalt und Umfang der von uns zu erbringenden Services ergeben sich aus dem jeweiligen Serviceauftrag.
2.2 In dem Serviceauftrag ist insbesondere auch anzugeben, welche konkreten Maschinen von dem Serviceauftrag erfasst sind (nachfolgend auch die „Serviceobjekte“).
2.3 Unser Personal ist angewiesen, grundsätzlich nur Arbeiten im Umfang des erteilten Serviceauftrags durchzuführen. Tätigkeiten, die über den vereinbarten Arbeitsumfang hinausgehen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Auftragsumfang. 3 Leistungen des Auftragnehmers
Auftragsumfang. 1.1. Der Auftragnehmer, das Inkassounternehmen Kalkbrenner Inkasso- & Forderungs- management, Xxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx (nachfolgend Inkasssounternehmen genannt) übernimmt das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren in Vollmacht des Auftraggebers (nachfolgend Gläubiger genannt) für unbestrittene und nicht ausgeklagte Forderungen des Gläubigers sowie sämtliche Zwangsvollstreckungs-/Pfändungs- maßnahmen für bereits titulierte Forderungen.
1.2. Der Inkassoauftrag beinhaltet die nachfolgenden Tätigkeiten des Inkassounternehmens, die in Art und Umfang der Ausführung dem Inkassounternehmen vorbehalten sind: • EDV-gestützte Führung des Forderungskontos • Übermittlung bonitätsrelevanter Informationen an Auskunfteien, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist • Mindestens 2 Mahnschreiben • Telefonischer Kontakt mit dem Schuldner, soweit die Rufnummer bekannt oder ermittelbar und der Schuldner erreichbar ist • Geltendmachung der gesetzlich zulässigen Verzugszinsen • Einholung von öffentlich zugänglichen Informationen über den Schuldner • Einholung von Auskünften aus speziellen Datenbanken • Adressermittlung unbekannt verzogener Schuldner • Durchführung des gerichtlichen (automatisierten) Mahnverfahrens, ggf. über Vertragsanwälte • Zwangsvollstreckungs-/ Pfändungsmaßnahmen, die dem Inkassounternehmen gestattet sind, ggf. Durchführung durch Vertragsanwälte • Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten
1.3. Die entsprechenden Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, relevanter Schriftwechsel mit dem Schuldner sind dem Auftragsformular (Inkassoauftrag) beizufügen. Erfolgt die Auftragserteilung elektronisch, sind diese Unterlagen erst nach Aufforderung des Inkassounternehmens vorzulegen.
Auftragsumfang. Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftragge- ber zur Verfügung gestellten Unterlagen, der Leistungsbeschreibung (Anlage 4) und / oder seines Angebotes (Anlage 5) aus. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer Leistungen nach 3.2. Der Auftragneh- mer ist verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber bis zu 6 Monate nach Fertigstellung der Leistungen nach 3.2 übertragen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Ab- schnitte der Maßnahmen zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragungen wei- terer Leistungen besteht nicht.
Auftragsumfang. Der Umfang meines Auftrags richtet sich nach der mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung mit meiner Kundin/- meinem Kunden. Er kann sich aus der Umschreibung im Vollmachtstext ergeben. Ohne andere Abmachung umfasst mein Auftrag auch das Inkasso der Streitsumme und allfälliger Prozessentschädigungen.
Auftragsumfang. Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und seines Angebotes (Anlage 6) aus. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer Leistungen nach 3.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von Monaten nach Fertigstellung der Leistungen nach 3.2 übertragen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Maßnahmen zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragungen weiterer Leistungen besteht nicht. Im Rahmen von Planungsleistungen (Phase III) beabsichtigt der AG dem AN bei der Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen nach 3.3 bis 3.10 -Einzeln oder im Ganzen- zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.