Auftragsumfang Musterklauseln

Auftragsumfang. Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftrag- geber zur Verfügung zu stellenden Unterlagen aus. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach 3.2. Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen nach 3.3 bis 3.5 sowie Ziffer 3.6 - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen. Wesentliche Voraussetzungen sind die Einhal- tung der mit der ES - Bau - vorgegebenen Kostenobergrenze und die Einverständ- niserklärung des Bedarfsträgers zur EW - Bau -. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der Leistun- gen nach 3.2 zumindest die Leistungen nach 3.3 übertragen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 3.3 bis 3.5 sowie 3.6 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung sei- nes Honorars ableiten.
Auftragsumfang. 1. Der im Auftrag festgelegte mengenmäßige Leistungsumfang ist verbindlich. Eventuelle Mehrmengen werden nicht vergütet, auch wenn sie produktionstechnisch bedingt sind. Entwürfe, insbesondere für alternative Lösungen, gehören zum Lieferumfang.
Auftragsumfang. 1. Der im Auftragsschreiben festgelegte mengenmäßige Leistungs- und Lieferumfang ist verbindlich. Eventuelle Mehrmengen werden nicht vergütet, auch wenn sie produktionstechnisch bedingt sind. Entwürfe gehören zum Lieferumfang.
Auftragsumfang. 2.1 Inhalt und Umfang der von uns zu erbringenden Services ergeben sich aus dem jeweiligen Serviceauftrag.
Auftragsumfang. 2.1 Der AG beauftragt den AN mit der Erbringung aller er- forderlichen Leistungen für die fristgerechte und man- gelfreie Herstellung des nach Maßgabe dieses Vertra- ges und seiner Anlagen geschuldeten Werkes. Bei der Ausführung der Leistungen hat der AN stets den Pro- duktionsbetrieb des AG und die Werkszulieferung als vorrangig zu beachten. Diese dürfen zu keiner Zeit ge- fährdet werden. Die Einrichtung und Benutzung von Arbeits- und Lagerplätzen, von Verkehrswegen und der Baustelleneinrichtung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bauleitung des AG.
Auftragsumfang. Der Umfang meines Auftrags richtet sich nach der mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung mit meiner Kundin/- meinem Kunden. Er kann sich aus der Umschreibung im Vollmachtstext ergeben. Ohne andere Abmachung umfasst mein Auftrag auch das Inkasso der Streitsumme und allfälliger Prozessentschädigungen.
Auftragsumfang. 1.1. Der Auftragnehmer, das Inkassounternehmen Kalkbrenner Inkasso- & Forderungs- management, Xxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx (nachfolgend Inkasssounternehmen genannt) übernimmt das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren in Vollmacht des Auftraggebers (nachfolgend Gläubiger genannt) für unbestrittene und nicht ausgeklagte Forderungen des Gläubigers sowie sämtliche Zwangsvollstreckungs-/Pfändungs- maßnahmen für bereits titulierte Forderungen.
Auftragsumfang. Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftragge­ber zur Verfügung gestellten Unterlagen und seines Angebotes aus. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer Leistungen nach 3.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von   Monaten nach Fertigstellung der Leistungen nach 3.2 übertragen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Maßnahmen zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragungen weiterer Leistungen besteht nicht. Im Rahmen von Planungsleistungen (Phase C) beabsichtigt der AG dem AN bei der Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen nach 3.3, 3.4 und 3.5 -einzeln oder im Ganzen- zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Auftragsumfang. Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, der Leistungsbeschreibung (Anlage 4) und / oder seines Angebotes (Anlage 5) aus. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer Leistungen nach 3.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber bis zu 6 Monate nach Fertigstellung der Leistungen nach 3.2 übertragen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Maßnahmen zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragungen weiterer Leistungen besteht nicht.