Common use of Besondere Zutrittsbedingungen Clause in Contracts

Besondere Zutrittsbedingungen. Bei verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten Schutz- und Hygienemaßnahmen und/ oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern kann der Club verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum und den Aufenthalt im Stadion zusätzlichen Anforderungen zu unterwerfen. a) Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern zwingend zu beachten. Entsprechenden Weisungen des Clubs, der Polizei und/oder des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. b) Der Club ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu überprüfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der Club den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Stadion verweigern bzw. den Kunden bzw. Ticketinhaber aus dem Stadion verweisen. c) Insbesondere kann der Club zu folgenden Maßnahmen verpflichtet sein: • Einrichtung von bestimmten Zutrittsfenstern: Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Im Fall der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden; • Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln (z.B. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsgebote); • Verarbeitung von • vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten, • zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. weitere Kontaktdaten wie u. a. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten sowie • Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und/oder Teststatus auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO i. V.

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Besondere Zutrittsbedingungen. Bei verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten Schutz- und Hygienemaßnahmen und/ Hygienemaßnah- men und/oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern kann der Club SCF verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum zu, und den Aufenthalt im Stadion zusätzlichen zusätz- lichen Anforderungen zu unterwerfen. a) Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern zwingend zu beachten. Entsprechenden Weisungen des ClubsSCF, der Polizei und/oder des Sicherheitspersonals Sicher- heitspersonals ist Folge zu leisten. b) Der Club SCF ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb Ticketer- werb und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände Veranstaltungs- gelände zu überprüfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Ticketinhaber Ticketin- haber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der Club SCF den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Stadion verweigern bzw. den Kunden bzw. Ticketinhaber Ticketinha- ber aus dem Stadion verweisen. c) Insbesondere kann der Club SCF zu folgenden Maßnahmen verpflichtet sein: • Einrichtung : d) In den Fällen der Ziffer 11.4 b) und c) kann der Kunde, sofern der Erwerb von bestimmten Zutrittsfenstern: Tickets zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der besonderen Zutrittsbedingungen bereits erfolgt war, vom Vertrag für die betroffene Veranstaltung (ggf. teilweise) zurückzutreten. Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem Fall verpflichtetKunde erhält dann gegen Vorlage bzw. Übersendung der Tickets auf eigene Rechnung, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Iim Fall elektronisch versendeter Tickets unter Nennung der vorsätzlichen entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung, den entrichteten Ticketpreis erstattet (Ziffer 9.3 zur Erstattung mittels Rückzahlung oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werdenGutschein gilt entsprechend); • Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln bereits angefallene Gebühren (z.B. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-SchutzesService- und Versandgebühren) werden nicht erstattet. Das Rücktrittsrecht ist ver- wirkt, Abstandsgebote); • Verarbeitung von • vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift) zum Zweck sobald der Kontaktnachverfolgung Kunde zu geltenden Zutrittsbedingungen einmal Stadionzutritt erlangt und Unterbrechung von Infektionsketten, • zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. weitere Kontaktdaten wie u. a. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten sowie • Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und/oder Teststatus auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO i. V.sich somit mit den Zutrittsbedingungen konkludent einverstanden erklärt hat.

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Besondere Zutrittsbedingungen. Bei Aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen und/ oder Beschränkungen im Rahmen eines (Teil-)Aus- schlusses von Zuschauern, ist Bayer 04 im Rahmen der Zulassung datenschutzrechtlichen Vorgaben berechtigt (und ggf. verpflichtet) besondere Zutrittsbedingungen festzulegen und deren Einhaltung auch durch- zusetzen: a) Bayer 04 ist berechtigt, bestimmte Anforderungen und/oder Nachweise zur Bedingung für den Er- werb von Zuschauern Tickets und/oder den Zutritt zur BayArena zu machen (z.B. Nachweis zum Gesundheits- oder Impfstatus; Maskenpflicht) und sich diese Nachweise vom Ticketinhaber im Sinne einer Zutrittsvo- raussetzung unmittelbar vor Zutritt zur oder bei Aufenthalt in der BayArena vorlegen zu lassen und die Einhaltung der vorgegebenen Anforderungen zu überprüfen. Kann der Ticketinhaber die entspre- chenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der Club verpflichtet sein, Bayer 04 den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum und den Aufenthalt im Stadion zusätzlichen Anforderungen zu unterwerfen. a) Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern zwingend zu beachten. Entsprechenden Weisungen des Clubs, der Polizei und/oder des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. b) Der Club ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu überprüfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der Club den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Stadion BayArena verweigern bzw. den Kunden bzw. Ticketinhaber aus dem Stadion der BayArena verweisen. cb) Insbesondere kann der Club zu folgenden Maßnahmen verpflichtet sein: • Einrichtung von bestimmten Zutrittsfenstern: Bayer 04 ist berechtigt, für bestimmte Ticketinhaber bestimmte Zutrittszeitfenster einzurichten. Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Im Fall Falle der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände zur BayArena verweigert werden. c) Bayer 04 ist berechtigt, den Zutritt zur und den Aufenthalt in der BayArena zusätzlichen Regelungen, BestimmungenundAnforderungen(z.B.AngabeweitererpersönlicherDaten)zuunterwerfen.Diejeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Kunden rechtzeitig zur Verfü- gung gestellt und sind von allen Ticketinhabern zwingend zu beachten. Entsprechenden Weisungen von Bayer 04, der Polizei und/oder des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. In den Fällen der Ziffern 10.5 lit.a und lit.c kann der Kunde, sofern der Erwerb von Tickets zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der besonderen Zutrittsbedingungen bereits erfolgt war,vom Vertrag für die betroffene Veranstaltung (ggf. teilweise) zurückzutreten. Der Kunde erhält dann gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung, im Falle elektronischer Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung den entrichteten Ticketpreis erstattet (Ziffer 8.3 zur Erstat- tung mittels Rückzahlung oder Gutschein gilt entsprechend); • Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln bereits angefallene Gebühren (z.B. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-SchutzesSer- vice- und Versandgebühren) werden nicht erstattet. Das Rücktrittsrecht ist verwirkt, Abstandsgebote); • Verarbeitung von • vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift) zum Zweck wenn der Kontaktnachverfolgung Kunde zu geltenden Zutrittsbedingungen einmal Stadionzutritt erlangt und Unterbrechung von Infektionsketten, • zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. weitere Kontaktdaten wie u. a. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten sowie • Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und/oder Teststatus auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO i. V.sich somit mit diesen Zutrittsbe- dingungen konkludent einverstanden erklärt hat.

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Besondere Zutrittsbedingungen. Bei verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten angeordne- ten Schutz- und Hygienemaßnahmen und/ und/oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern kann der Club verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum und den Aufenthalt Auf- enthalt im Stadion zusätzlichen Anforderungen zu unterwerfen. a) Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern zwingend zu beachten. Entsprechenden Ent- sprechenden Weisungen des Clubs, der Polizei und/oder des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. b) Der Club ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu überprüfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden entsprechen- den Anforderungen nicht erfüllen, kann der Club den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Stadion verweigern bzw. den Kunden bzw. Ticketinhaber aus dem Stadion verweisen. c) Insbesondere kann der Club zu folgenden Maßnahmen verpflichtet sein: • Einrichtung : d) In den Fällen der Ziffern 11.4 lit. b und lit. c kann der Kunde, sofern der Erwerb von bestimmten Zutrittsfenstern: Tickets zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der besonderen Zutrittsbedingungen bereits erfolgt war, vom Vertrag für die betroffene Veranstaltung (ggf. teilweise) zurückzutreten. Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem Fall verpflichtetKunde erhält dann gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Iim Fall elektronisch versendeter Ti- ckets unter Nennung der vorsätzlichen entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung, den entrich- teten Ticketpreis erstattet (Ziffer 9.3 zur Erstattung mittels Rückzahlung oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werdenGutschein gilt ent- sprechend); • Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln bereits angefallene Gebühren (z.B. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-SchutzesService- und Versandgebühren) werden nicht er- stattet. Das Rücktrittsrecht verwirkt, Abstandsgebote); • Verarbeitung von • vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift) zum Zweck sobald der Kontaktnachverfolgung Kunde zu geltenden Zutrittsbedingungen einmal Stadionzutritt erlangt und Unterbrechung von Infektionsketten, • zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. weitere Kontaktdaten wie u. a. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten sowie • Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und/oder Teststatus auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO i. V.sich somit mit diesen Zutrittsbedingungen konkludent einverstanden erklärt hat.

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Samples: Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen

Besondere Zutrittsbedingungen. Bei Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten Schutz- und Hygienemaßnahmen und/ vorgegebener Schutzmaßnahmen, etwa im Rahmen der Pandemiebekämpfung oder Beschränkungen der Zulassung im Rahmen eines Teilausschlusses von Zuschauern kann der Club verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein und/oder den Zutritt zum und den Aufenthalt im Stadion zusätzlichen Anforderungen zu unterwerfen. a) Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern zwingend zu beachten. Entsprechenden Weisungen des Clubs, der Polizei und/oder des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. b) Der Club ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu überprüfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der Club Nachweise für den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Stadion verlangt werden (z.B. Impfnachweis, Testnachweis und/oder Genesenennachweis; Maskenpflicht), ist der DFB im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben berechtigt und verpflichtet, sich diese Nachweise vom Kunden bzw. Ticketinhaber im Sinne einer Zutrittsvoraussetzung (spätestens unmittelbar vor Zutritt zum oder Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände) vorlegen zu lassen und die Einhaltung vorgegebener Anforderungen zu überprüfen. Kann der Kunde bzw. Ticketinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der DFB den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigern bzw. den Kunden bzw. Ticketinhaber aus dem Stadion Veranstaltungsgelände verweisen. c. Ist der Erwerb von Tickets bereits erfolgt, können der Kunde und der DFB in diesem Fall vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Der Kunde erhält gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung, im Falle elektronischer Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung den entrichteten Ticketpreis erstattet; bereits angefallene Gebühren (z.B. Service- und Versandgebühren) Insbesondere kann werden erstattet. Der Kunde erkennt überdies an, dass der Club zu folgenden Maßnahmen verpflichtet sein: • Einrichtung DFB aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund vorgegebener Schutzmaßnahmen im Rahmen der Pandemiebekämpfung und zwecks Vermeidung von bestimmten Zutrittsfenstern: größeren Menschenansammlungen, berechtigt ist, für bestimmte Ticketinhaber bestimmte Zutrittszeitfenster einzurichten. Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Im Fall Falle der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden; • Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln . Weiterhin erkennt der Kunde an, dass aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund vorgegebener Schutzmaßnahmen im Rahmen der Pandemiebekämpfung, insbesondere aufgrund behördlicher und/oder Weisungen bzw. Anordnungen des zuständigen Verbandes (z.B. Verpflichtung Schutz- und Hygienekonzepte), im Zusammenhang mit dem Erwerb von Tickets, dem Zutritt zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzesund dem Aufenthalt im Stadion zusätzliche Regelungen, Abstandsgebote)Bestimmungen und Anforderungen Geltung erlangen können. Diese werden dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind vom Kunden ab Bekanntgabe zwingend zu beachten. Beispielsweise kann es erforderlich werden, dass der Kunde, z.B. zwecks Verfolgung von Infektionsketten im Rahmen vorgegebener Schutzmaßnahmen der Pandemiebekämpfung, aufgefordert wird, weitere Daten zu seiner Person und/oder seinen BegleiterInnen (vgl. zur zulässigen Weitergabe Ziffer 8.3) an den DFB im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu übermitteln. Ebenso kann es erforderlich werden, dass Kunden, z.B. zwecks Einhaltung von Abstandsregeln im Rahmen vorgegebener Schutzmaßnahmen der Pandemiebekämpfung, aufgefordert werden, einen anderen Platz auf dem Veranstaltungsgelände einzunehmen oder gewissen Informations- oder Meldepflichten unterliegen. Den Weisungen und Regelungen ist entsprechend Folge zu leisten. Sofern der Kunde mit diesen Weisungen und Regelungen nicht einverstanden ist, kann er – sofern der Erwerb von Tickets bereits erfolgt ist – vom Vertrag für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Der Kunde erhält dann gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung im Falle elektronischer Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung den entrichteten Ticketpreis erstattet; • Verarbeitung von • vorhandenen personenbezogenen Daten bereits angefallene Gebühren (z.B. AnschriftService- und Versandgebühren) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten, • zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. weitere Kontaktdaten wie u. a. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten sowie • Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und/oder Teststatus auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO i. V.werden erstattet.

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Samples: Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen

Besondere Zutrittsbedingungen. Bei verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten Schutz- und Hygienemaßnahmen und/ und/oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern kann der Club verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum und den Aufenthalt im Stadion zusätzlichen Anforderungen zu unterwerfen. a) Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern zwingend zu beachten. Entsprechenden Weisungen des Clubs, der Polizei und/oder des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. b) Der Club ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu überprüfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der Club den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Stadion verweigern bzw. den Kunden bzw. Ticketinhaber aus dem Stadion verweisen. c) Insbesondere kann der Club zu folgenden Maßnahmen verpflichtet sein: • Einrichtung : d) In den Fällen der Ziffern 11.4 lit. b und lit. c kann der Kunde, sofern der Erwerb von bestimmten Zutrittsfenstern: Tickets zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der besonderen Zutrittsbedingungen bereits erfolgt war, vom Vertrag für die betroffene Veranstaltung (ggf. teilweise) zurückzutreten. Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem Fall verpflichtetKunde erhält dann gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Iim Fall elektronisch versendeter Tickets unter Nennung der vorsätzlichen entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung, den entrichteten Ticketpreis erstattet (Ziffer 9.3 zur Erstattung mittels Rückzahlung oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werdenGutschein gilt entsprechend); • Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln bereits angefallene Gebühren (z.B. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-SchutzesService- und Versandgebühren) werden nicht erstattet. Das Rücktrittsrecht verwirkt, Abstandsgebote); • Verarbeitung von • vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift) zum Zweck sobald der Kontaktnachverfolgung Kunde zu geltenden Zutrittsbedingungen einmal Stadionzutritt erlangt und Unterbrechung von Infektionsketten, • zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. weitere Kontaktdaten wie u. a. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten sowie • Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und/oder Teststatus auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO i. V.sich somit mit diesen Zutrittsbedingungen konkludent einverstanden erklärt hat.

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Samples: Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen

Besondere Zutrittsbedingungen. Bei verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten Schutz- und Hygienemaßnahmen und/ Hygiene- maßnahmen und/oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern kann der Club verpflichtet verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum und den Aufenthalt im Stadion zusätzlichen Anforderungen zu unterwerfen. a) Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern zwingend zu beachten. Entsprechenden Weisungen des Clubs, der Polizei und/oder des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. b) Der Club ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu überprüfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der Club den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Stadion verweigern bzw. den Kunden bzw. Ticketinhaber aus dem Stadion verweisen. c) Insbesondere kann der Club zu folgenden Maßnahmen verpflichtet verpflichtet sein: • Einrichtung von bestimmten Zutrittsfenstern: Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem Fall verpflichtetverpflichtet, die entsprechenden entspre- chenden Vorgaben einzuhalten. Im Fall der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden; • Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln (z.B. Verpflichtung Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsgebote); • Verarbeitung von • vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung Unterbre- chung von Infektionsketten, • zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. weitere Kontaktdaten wie u. a. u.a. Telefonnummer oder E-Mail-Mail- Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten sowie • Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und/oder Teststatus auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO i. V.i.V.m. mit weiteren etwaigen einschlägigen Vorschriften, z.B. eiiner etwaigen landesrechtlichen Coronaschutz-Verordnung und/oder etwaiger behördlichen Verfügung(en). d) In den Fällen der Ziffern 11.4 lit. b und lit. c kann der Kunde, sofern der Erwerb von Tickets zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der besonderen Zutrittsbedingungen bereits erfolgt war, vom Vertrag für die betroffene Veranstaltung (ggf. teilweise) zurückzutreten. Der Kunde erhält dann gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rech- nung, im Fall elektronisch versendeter Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktritts- erklärung, den entrichteten Ticketpreis erstattet (Ziffer 9.3 zur Erstattung mittels Rückzahlung oder Gutschein gilt entsprechend); bereits angefallene Gebühren (z.B. Service- und Versandgebühren) werden nicht erstattet. Das Rück- trittsrecht verwirkt, sobald der Kunde zu geltenden Zutrittsbedingungen einmal Stadionzutritt erlangt und sich somit mit diesen Zutrittsbedingungen konkludent einverstanden erklärt hat.

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Samples: General Ticket Terms and Conditions

Besondere Zutrittsbedingungen. Bei Aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen und/ oder Beschränkungen im Rahmen eines Teilausschlusses von Zuschauern, ist RB Leipzig im Rahmen der Zulassung von Zuschauern kann der Club verpflichtet seindatenschutzrechtlichen Vorgaben berechtigt (und ggf. verpflichtet) besondere Zutrittsbedingungen festzulegen und deren Einhaltung auch durchzusetzen: a) RB Leipzig ist berechtigt, bestimmte Anforderungen und/oder Nachweise zur Bedingung für den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Stadion zu machen (z.B. Nachweis zum Gesundheits- oder Impfstatus; Maskenpflicht) und sich diese Nachweise vom Ticketinhaber im Sinne einer Zutrittsvoraussetzung unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände vorlegen zu lassen und die Einhaltung vorgegebener Anforderungen zu überprüfen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann RB Leipzig den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Stadion verweigern bzw. den Kunden bzw. Ticketinhaber aus dem Stadion verweisen. b) RB Leipzig ist berechtigt, für bestimmte Ticketinhaber bestimmte Zutrittszeitfenster einzurichten. Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Im Falle der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden. c) RB Leipzig ist berechtigt, den Zutritt zum und den Aufenthalt im Stadion zusätzlichen Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen (z.B. Angabe weiterer persönlicher Daten) zu unterwerfen. a) . Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern zwingend zu beachten. Entsprechenden Weisungen des Clubsvon RB Leipzig, der Polizei und/oder des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. b) Der Club ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu überprüfen . In den Fällen der Ziffern 10.6 lit.a und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, lit.c kann der Club den Kunde, sofern der Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Stadion verweigern bzwZeitpunkt der Bekanntgabe der besonderen Zutrittsbedingungen bereits erfolgt war, vom Vertrag für die betroffenen Veranstaltungen zurückzutreten. den Kunden bzw. Ticketinhaber aus dem Stadion verweisen. c) Insbesondere kann Das Rücktrittsrecht verwirkt, wenn der Club Kunde zu folgenden Maßnahmen verpflichtet sein: • Einrichtung von bestimmten Zutrittsfenstern: Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhaltengeltenden Zutrittsbedingungen einmal Stadionzutritt erlangt und sich somit mit diesen Zutrittsbedingungen konkludent einverstanden erklärt hat. Im Fall Falle des rechtmäßigen Rücktritts erhält der vorsätzlichen Kunde gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung im Falle elektronischer Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung den entrichteten Ticketpreis erstattet (Ziffer 7.4 zur Erstattung mittels Rückzahlung oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werdenGutschein gilt entsprechend); • Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln bereits angefallene Gebühren (z.B. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsgebote); • Verarbeitung von • vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. AnschriftService- und Versandgebühren) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten, • zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. weitere Kontaktdaten wie u. a. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten sowie • Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und/oder Teststatus auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO i. V.werden nicht erstattet.

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Besondere Zutrittsbedingungen. Bei verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten angeord- neten Schutz- und Hygienemaßnahmen und/ und/oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern Zuschau- ern kann der Club verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum und den Aufenthalt im Stadion zusätzlichen Anforderungen zu unterwerfen. a) Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern zwingend zu beachten. Entsprechenden Ent- sprechenden Weisungen des Clubs, der Polizei und/oder des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. b) Der Club ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu überprüfen über- prüfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der Club den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Stadion verweigern bzw. den Kunden bzw. Ticketinhaber aus dem Stadion verweisen. c) Insbesondere kann der Club zu folgenden Maßnahmen verpflichtet sein: • Einrichtung von bestimmten Zutrittsfenstern: Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Im Fall der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb außer- halb des angegebenen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände Veran- staltungsgelände verweigert werden; • Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln (z.B. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsgebote); • Verarbeitung von vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von InfektionskettenIn- fektionsketten, zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. weitere Kontaktdaten Kontakt- daten wie u. a. u.a. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, GeburtsdatumGeburts- datum) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung Unterbre- chung von Infektionsketten sowie Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und/oder Teststatus auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene gesundheitsbezo- gene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO i. V.[i.V.m. den einschlägigen Vorschriften, z.B. der gültigen lokalen Coronaschutz-Verordnung und/oder der behördlichen Verfügung]. d) In den Fällen der Ziffern 9.4 lit. b und lit. c kann der Kunde, sofern der Erwerb von Tickets zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der besonderen Zutrittsbedingungen bereits erfolgt war, vom Vertrag für die betroffene Veranstaltung (ggf. teilweise) zurückzutreten. Der Kunde erhält dann gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung, im Fall elektronisch versendeter Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung, den ent- richteten Ticketpreis erstattet, bereits angefallene Gebühren (z.B. Service- und Versandgebüh- ren) werden nicht erstattet. Das Rücktrittsrecht verwirkt, sobald der Kunde zu geltenden Zutritts- bedingungen einmal Stadionzutritt erlangt und sich somit mit diesen Zutrittsbedingungen konklu- dent einverstanden erklärt hat.

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Samples: Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen

Besondere Zutrittsbedingungen. Bei verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich gesetz- lich angeordneten Schutz- und Hygienemaßnahmen und/ und/oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern kann der Club verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum und den Aufenthalt im Stadion zusätzlichen Anforderungen Anforderun- gen zu unterwerfen. a) Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern zwingend zu beachten. Entsprechenden Entsprechen-den Weisungen des Clubs, der Polizei und/oder des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. b) Der Club ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu überprüfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der Club den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Stadion verweigern bzw. den Kunden bzw. Ticketinhaber aus dem Stadion verweisen. c) Insbesondere kann der Club zu folgenden Maßnahmen verpflichtet sein: • Einrichtung von bestimmten Zutrittsfenstern: Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Im Fall der vorsätzlichen vor- sätzlichen oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände Veranstaltungs- gelände verweigert werden; • Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln (z.B. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsgebote); • Verarbeitung von vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. AnschriftAn-schrift) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten, zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. weitere Kontaktdaten wie u. a. Telefonnummer u.a. Tele- fonnummer oder E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung Kontaktnach-ver- folgung und Unterbrechung von Infektionsketten sowie Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und/oder Teststatus auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO i. V.[i.V.m. den einschlägigen Vorschriften, z.B. der gültigen lokalen Coronaschutz-Verordnung und/oder der behördlichen Verfügung]. d) In den Fällen der Ziffern 11.4 lit. b und lit. c kann der Kunde, so-fern der Erwerb von Tickets zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der besonderen Zutrittsbedingungen bereits erfolgt war, vom Vertrag für die betroffene Veranstaltung (ggf. teilweise) zurückzutreten. Der Kunde erhält dann gegen Vorlage bzw. Übersendung des Ti- ckets auf eigene Rechnung, im Fall elektronisch versendeter Tickets unter Nen- nung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung, den entrichte- ten Ticketpreis erstattet (Ziffer 9.3 zur Erstattung mittels Rückzahlung oder Gut- schein gilt entsprechend); bereits angefallene Gebühren (z.B. Service- und Ver- sandgebühren) werden nicht erstattet. Das Rücktrittsrecht verwirkt, sobald der Kunde zu geltenden Zutrittsbedingungen einmal Stadionzutritt erlangt und sich so- mit mit diesen Zutrittsbedingungen konkludent einverstanden erklärt hat.

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Samples: Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen

Besondere Zutrittsbedingungen. Bei verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten Schutz- und Hygienemaßnahmen und/ und/oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern kann der Club VfL Bochum 1848 verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum und den Aufenthalt im Stadion zusätzlichen Anforderungen zu unterwerfen. a) Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern zwingend zu beachten. Entsprechenden Weisungen des ClubsVfL Bochum 1848, der Polizei und/oder des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. b) Der Club VfL Bochum 1848 ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu überprüfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der Club VfL Bochum 1848 den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Stadion verweigern bzw. den Kunden bzw. Ticketinhaber aus dem Stadion verweisen. c) Insbesondere kann der Club VfL Bochum 1848 zu folgenden Maßnahmen verpflichtet sein: • Einrichtung von bestimmten Zutrittsfenstern: Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Im Fall der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nicht-Nicht- Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden; • Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln (z.B. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsgebote); • Verarbeitung von vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten, zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. weitere Kontaktdaten wie u. a. u.a. Telefonnummer oder E-Mail-Mail- Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten sowie Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und/oder Teststatus auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO i. V.[i.V.m. den einschlägigen Vorschriften, z.B. der gültigen lokalen Coronaschutz-Verordnung und/oder der behördlichen Verfügung]. d) In den Fällen der Ziffern 11.4 lit. b und lit. c kann der Kunde, sofern der Erwerb von Tickets zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der besonderen Zutrittsbedingungen bereits erfolgt war, vom Vertrag für die betroffene Veranstaltung (ggf. teilweise) zurückzutreten. Der Kunde erhält dann gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung, im Fall elektronisch versendeter Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung, den entrichteten Ticketpreis erstattet; bereits angefallene Gebühren (z.B. Service- und Versandgebühren) werden nicht erstattet. Das Rücktrittsrecht verwirkt, sobald der Kunde zu geltenden Zutrittsbedingungen einmal Stadionzutritt erlangt und sich somit mit diesen Zutrittsbedingungen konkludent einverstanden erklärt hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Erwerb Und Die Nutzung Der Dauerkarte