Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. (1) Der Kontoinhaber hat der Bank die Autorisierung nach Nummer 10 unverzüglich zu bestätigen, indem er dem zuständigen KBS folgende Daten des dem Zahlungsempfänger erteilten SEPA-Firmenlastschrift-Mandats auf Vordruck der Bank übermittelt: - Bezeichnung des Zahlungsempfängers, - Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, - Mandatsreferenz, - Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung und - Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kontoinhaber der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats übermitteln, auf der die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats durch Un- terschrift zu bestätigen ist.
Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Der Kunde hat seiner Bank die Autorisierung nach Nummer 2.2.1 unverzüglich zu bestätigen, indem er der Bank folgende Daten aus dem dem Zahlungsempfänger erteilten SEPA-Firmenlastschrift- Mandat übermittelt: Bezeichnung des Zahlungsempfängers, Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, Mandatsreferenz, Kennzeichnung einmalige Zahlung oder wiederkehrende Zahlun- gen und Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Fir- menlastschrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.
Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Der Kunde hat seiner Bank die Autorisierung nach Nummer B. 2.2.1 unverzüglich zu bestätigen, indem er der Bank folgende Daten in der verein- barten Art und Weise aus dem vom Zahlungsempfänger erteilten SEPA-Firmenlastschrift-Mandat übermittelt: Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unver- züglich, möglichst in Textform, zu informieren.