Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Musterklauseln

Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. (1) Der Kontoinhaber hat der Bank die Autorisierung nach Nummer 10 unverzüglich zu bestätigen, indem er dem zuständigen KBS folgende Daten des dem Zahlungsempfänger erteilten SEPA-Firmenlastschrift-Mandats auf Vordruck der Bank übermittelt: - Bezeichnung des Zahlungsempfängers, - Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, - Mandatsreferenz, - Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung und - Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kontoinhaber der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats übermitteln, auf der die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats durch Un- terschrift zu bestätigen ist.
Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Der Kunde hat seiner Bank die Autorisierung nach Nummer 2.2.1 unverzüglich zu bestätigen, indem er der Bank folgende Daten aus dem dem Zahlungsempfänger erteilten SEPA-Firmenlastschrift- Mandat übermittelt: Bezeichnung des Zahlungsempfängers, Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, Mandatsreferenz, Kennzeichnung einmalige Zahlung oder wiederkehrende Zahlun- gen und Datum der Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Fir- menlastschrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.
Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Der Kunde hat seiner Bank die Autorisierung nach Nummer B. 2.2.1 unverzüglich zu bestätigen, indem er der Bank folgende Daten in der verein- barten Art und Weise aus dem vom Zahlungsempfänger erteilten SEPA-Firmenlastschrift-Mandat übermittelt: Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unver- züglich, möglichst in Textform, zu informieren.

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  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.