Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Musterklauseln

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, den Konzerneigenkapitalspiegel und die Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31.Dezember 2017 sowie den Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Darüber hinaus be- zieht sich der Bestätigungsvermerk auf den Konzernlagebericht der Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017. An die Deutsche Rohstoff AG, Mannheim Wir haben den Konzernabschluss der Deutsche Rohstoff AG, Mannheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrech- nung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Ja- nuar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie den Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzie- rungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Deutsche Rohstoff AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse  entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrecht- lichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Kon- zerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Janu-ar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und  vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlus...
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, den Konzerneigenkapitalspiegel und die Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie den Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Darüber hinaus be- zieht sich der Bestätigungsvermerk auf den Konzernlagebericht der Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

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  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Nach dem Tod des Xxxxxx hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtli- che Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungs- niederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.

  • Umfang der Forderungsausfalldeckung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).