Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten. 12.1 BS PAYONE kann für alle Ansprüche aus dem Vertrag die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (z.B. Aufwen- dungsersatzansprüche nach Ziff. 9.2 und 9.3). 12.2 Hat BS PAYONE bei der Entstehung von Ansprüchen gegen den VP zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann sie auch später noch eine Besicherung fordern. Voraus- setzung hierfür ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der An- sprüche gegen den VP rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn a) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des VP nachteilig ver- ändert haben oder sich zu verändern drohen, oder b) sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlech- tert haben oder zu verschlechtern drohen. 12.3 BS PAYONE wird dem VP für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten eine angemessene Frist einräumen.
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Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten. 12.1 BS PAYONE kann für alle Ansprüche aus dem Vertrag die Bestellung Bestel- lung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (z.B. Aufwen- dungsersatzansprüche Aufwendungser- satzansprüche nach Ziff. 9.2 und 9.3).
12.2 Hat BS PAYONE bei der Entstehung von Ansprüchen gegen den VP zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung Bestel- lung oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann sie auch später noch eine Besicherung fordern. Voraus- setzung Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der An- sprüche Ansprüche gegen den VP rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn
a) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des VP nachteilig ver- ändert haben oder sich zu verändern drohen, oder
b) sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlech- tert haben oder zu verschlechtern drohen.
12.3 BS PAYONE wird dem VP für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten eine angemessene Frist einräumen.
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