Besuche Musterklauseln

Besuche. Besuche sind grundsätzlich jederzeit möglich. Auf die Belange von Mitbewohnern und Personal ist jedoch Rücksicht zu nehmen. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn in begründeten Ausnahmefällen Besuche eingeschränkt werden müssen. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener, denen die Aufsicht obliegt, Besuche machen. Der Haupteingang ist von 21.00 bis 06.00 Uhr verschlossen. Die Besucher werden gebeten während der Zeit von 06.00 bis 21.00 Uhr ausschließlich den Haupteingang zu benutzen. Besuche nach 21.00 Uhr sollten die Ausnahme sein und sind vorsorglich mit den Wohnbereichsmitarbeitern
Besuche. Im Mietzins enthalten sind: Schliessfächer 3 Besuche/Jahr Tresore 5 Besuche/Jahr Tresorräume 7 Besuche/Jahr Jeder weitere Besuch wird mit CHF 100.00 inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Jeder weitere Besuch wird mit CHF 450.00 inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Besuche ausserhalb der allgemeinen Geschäftszeiten (zB Abends oder an Wochenenden) sind an allen Standorten möglich, werden jedoch mit CHF 2'500.00/Stunde inkl. MwSt. berechnet.
Besuche. 1. Besuche mit der Möglichkeit des Zugangs zu klassifizierten Informationen be- dürfen der vorgängigen schriftlichen Bewilligung der zuständigen Sicherheits- behörde der Gastgeberpartei. Besucher erhalten lediglich Zugang, wenn sie:
Besuche. Der kostenlose Besuch hat eine maximale Dauer von einer Stunde und mann muss ein offizielles Dokument vorlegen (Peronalausweis oder Reisepass) Wenn die Besucher mehr als eine Stunde verbleiben, dann müssen Sie den Besucherpreis zahlen. Die Besucher werden mit einem Anhang identifiziert, und sie dürfen die Anlagen des Campingplatzes (zum Beispiel Sportanlagen, Pools, usw) nicht benutzen, es sei denn, Sie zahlen einen Besucherpreis. Die Besucher werden mit einem Armband identifiziert.
Besuche. 1. Für die Zwecke dieser Vereinbarung und unabhängig der Bewertungsbesuche erlauben die Vertragsparteien Besuche von Vertreterinnen und Vertretern der ande- ren Vertragspartei oder ihrer Auftragnehmer zu ihren Einrichtungen, vorbehältlich der geltenden Sicherheitsvorschriften der gastgebenden Vertragspartei.
Besuche. Das Hotel behält sich das Zutrittsrecht für gelegentliche Besuche vor und gestattet unter keinen Umständen den Zugang zu den Zimmern. Wenn der Benutzer Besucher empfangen möchte, bietet das Hotel Platz dafür.
Besuche. Besuche in normaler Häufigkeit sind erlaubt. Die Absprache im Team erfolgt selbstständig. Längerfristige Besuche ab   Tagen sind dem Arbeitgeber zu melden. Die Frage der Entschädigung ist im Voraus abzusprechen. Für nicht angestelltes Personal lehnt der Arbeitgeber eine Haftung ab (Unfall, Brand, Diebstahl usw.)  
Besuche. Die Räumlichkeiten sind ausschließlich für unsere Gäste vorgesehen. Besuche sind grundsätzlich nicht gestattet. Die Untervermietung ist untersagt.
Besuche. Dauert der Spitalaufenthalt einer versicherten Person im Ausland länger als 7 Tage, übernimmt die Zürich Unfall- Assistance die Besuchskosten für eine der versicherten Per- son nahe stehenden Person in folgendem Ausmaß: - die nachgewiesenen Kosten für die Hin- und Rückreise, höchstens jedoch die Kosten für einen Flug in der Eco- nomy-Klasse; - die nachgewiesenen Kosten für Unterkunft und Verpfle- gung jedoch höchstens EUR 110,00 pro Tag und maximal EUR 365,00 pro Versicherungsfall.
Besuche. Die Bewohnenden können Besuch jederzeit im eigenen Zimmer, in den allgemeinen Auf- enthaltsräumen, im Garten oder im Restaurant empfangen. Die Bewohnenden behalten den eigenen Hausarzt. Die freie Arztwahl ist gewährleistet, so- fern der Arzt bereit ist, Hausbesuche im GSZ durchzuführen.