Besucher Musterklauseln

Besucher. Es dürfen nur angemeldete Personen den Platz betreten. Besucher der Mieter sind von diesen an der Rezeption anzumelden. Besucher haben gemäß der Preisliste die Personengebühr zu entrichten. Besucherfahrzeuge sind auf den Parkplätzen außerhalb des Platzes abzustellen.
Besucher. Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher, die übernachten, in der Rezeption anzumelden. Die Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste (Personengebühr). Die Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken.
Besucher a. Der Campingplatz Kirnbergsee darf nur von den angemeldeten Personen betreten werden. b. Angemeldet sind die im Vertrag namentlich benannten Personen. Weitere Besucher unterliegen Besuchergebühren. c. Der besuchte Xxxx meldet seine Besucher spätestens einen Tag vor Ankunft an und haftet für die Entrichtung der Besuchergebühren sowie für die Einhaltung der AGB und Platzordnung. d. Die Pkws der Besucher parken außerhalb des Campingplatz Kirnbergsee. Der Campingplatz Kirnbergsee kann kostenpflichtige Ausnahmen gewähren.
Besucher. Besuche sind ab 14.00 Uhr möglich. 7.1. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihr Besuch im pädagogischen Büro angemeldet ist. 7.2. Mit Beginn der Nachtruhe um 22.00 Uhr müssen Besucher die Häuser 50/1, 50/3 und Container verlassen. 7.3. Übernachtungen weiterer Personen sind
Besucher. Bitte melden Sie Besucher (Tages- und Übernachtungsgäste) an der Rezeption an. Die Gebühr für Besucher entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preisliste. Bitte informieren Sie Ihre Gäste über die Campingplatzordnung. Die Besucher parken ihre Fahrzeuge auf einem Parkplatz außerhalb des Campingplatzes.
Besucher a) Besucher sind erst nach Anmeldung in der Rezeption berechtigt, den Campingplatz zu betreten. Eine Einfahrt mit dem Auto ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Campingplatz möglich. b) Tagesbesucher müssen den Campingplatz bis 22 Uhr verlassen.
Besucher. 10.1 Besucher sind erst nach Anmeldung in der Rezeption berechtigt, den Campingplatz zu betreten. 10.2 Eine Einfahrt mit dem Auto ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Platzverwaltung des Ferienparadie Gut Horn möglich. 10.3 Tagesbesucher müssen den Campingplatz bis 22:00 Uhr verlassen
Besucher. Ein kurzfristiger Aufenthalt oder einzelne Übernachtungen von Freunden oder Verwandten sind nach vorheriger Anzeige beim Vermieter gestattet. Hierfür werden die jeweils gültigen Campinggebühren laut Gebührenordnung dem Mieter berechnet. Eine Untervermietung oder kostenlose Überlassung der Mietsache an Dritte – auch vorübergehend – ist nicht gestattet. Tages- und Übernachtungsbesucher des Mieters müssen sich unaufgefordert anmelden und Campinggebühren entrichten. Diese richten sich nach der aktuellen Preisliste der Campinggebühren. Für die Bezahlung haftet der Mieter. Meldet der Mieter seine Besucher nicht an, dann kann der Campingplatz diese schätzen und dem Mieter in Rechnung stellen. Das Nähere regelt die Campingplatzordnung in der jeweils gültigen Fassung nachzulesen unter xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx.
Besucher. Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher an der Rezeption vor Eintritt in den Campingplatz anzumelden. Er hat dafür zu sorgen, dass die Entgelte laut gültiger Preisliste vor Abreise an der Rezeption entrichtet wer- den.
Besucher. Für Ihre Besucher, die nicht Gäste unserer Ferienwohnung sind, erheben wir eine Kostenpauschale in Höhe von 10,- Euro pro Tag. Wir bitten um entsprechende Mitteilung, falls Sie Besucher erwarten und um Ihre Personenzahl. For your visitors who are not guests of our apartment, we charge a flat rate of 10 euros per day. We ask for appropriate notification if you expect visitors and your number of people.