Beteiligungsrisiken Musterklauseln

Beteiligungsrisiken. Der LBBW-Konzern ist Beteiligungsrisiken ausgesetzt. Die LBBW beteiligt sich im Konzernverbund an anderen Unternehmen bzw. lagert Funktionen auf Tochterunternehmen aus, wenn dies unter strategischen oder Rendite-Gesichtspunkten sinnvoll ist. Unter Beteiligungsrisiken versteht der LBBW- Konzern im engeren Sinne insbesondere das Risiko eines potenziellen Wertverlusts sowohl infolge von Ausfallereignissen als auch aufgrund der Un- oder Unterverzinslichkeit von Investments in Tochterunternehmen und Beteiligungen. Das Risiko der Un- oder Unterverzinslichkeit der Anlage korrespondiert dabei aufgrund der Ertragswertorientierung bei der Beteiligungsbewertung mit dem allgemeinen Buch- bzw. Verkehrswertrisiko. Haupttreiber sind hierbei die großen strategischen Tochterunternehmen und Beteiligungen. Das Beteiligungsportfolio des LBBW-Konzerns hat einen stark finanzwirtschaftlichen Fokus. Dementsprechend kann eine Störung in diesem Marktsegment zu erheblichen Verlusten bei Tochtergesellschaften und Beteiligungen führen. Darüber hinaus ergeben sich Risiken aus der Inanspruchnahme einer übernommenen persönlichen Haftung als Anteilseigner (z.B. Gewährträgerhaftung/ Patronatserklärung) bei Tochterunternehmen und Beteiligungen, wobei diesbezüglich auch widerrufene Patronatserklärungen bzw. Haftungserklärungen gegenüber. bereits veräußerten Tochterunternehmen und Beteiligungen mit umfasst sind. Weitere Risiken ergeben sich aus der Übernahme laufender Verluste von Tochterunternehmen aufgrund von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen sowie Step-In Risiken, d.h. finanzielle Unterstützung aufsichtsrechtlich quotal bzw. nicht konsolidierter Tochterunternehmen und Beteiligungen um u.a. Reputationsrisiken zu vermeiden.
Beteiligungsrisiken. Neben dem Risiko eines potenziellen Wertverlusts infolge von Ausfallereignissen besteht das Risiko der Un- oder Unterverzinslichkeit der Anlage, die aufgrund der Ertragswertorientierung bei der Beteiligungsbewertung jedoch mit dem allgemeinen Buch- bzw. Verkehrswertrisiko korrespondiert. Haupttreiber sind hierbei die großen strategischen Tochterunternehmen und Beteiligungen. Das Beteiligungsportfolio des LBBW-Konzerns hat einen stark finanzwirtschaftlichen Fokus. Daher kann auch eine Störung in diesem Marktsegment zu erheblichen Verlusten aus Beteiligungen führen. Darüber hinaus ergeben sich Risiken aus der Inanspruchnahme aus einer übernommenen persönlichen Haftung als Anteilseigner (z.B. Gewährträgerhaftung/ Patronatserklärung) bei Tochterunternehmen und Beteiligungen, wobei diesbezüglich auch widerrufene Patronatserklärungen bzw. Haftungserklärungen ggü. bereits veräußerten Tochterunternehmen und Beteiligungen mit umfasst sind. Weitere Risiken ergeben sich aus der Übernahme laufender Verluste von Tochterunternehmen aufgrund von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen.
Beteiligungsrisiken. Neben Adressausfallrisiken können Risiken aus Beteiligungen (Anteilseignerrisiken) entstehen. Dabei handelt es sich um potenzielle Verluste aus bereitgestelltem Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungen, aus Haftungsrisiken (z.B. Patronatserklärungen) oder aus Ergebnisabführungsvertragen (Verlustübernahmen). Das Eintreten von Beteiligungsrisiken kann sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Die Sparkasse Bremen AG auswirken.
Beteiligungsrisiken. Der Konzern hält diverse Beteiligungen an börsennotierten und nicht börsennotierten Gesellschaften. Die effiziente Steuerung eines aus börsennotierten und nicht börsennotierten Gesellschaften bestehenden Portfolios geht mit hohen Refinanzierungskosten einher, die möglicherweise durch die erzielbaren Dividenden der Beteiligungsgesellschaften nicht oder nicht vollständig kompensiert werden. Viele der Beteiligungen, die der Konzern an großen börsennotierten Gesellschaften im In- und Ausland hält, sind Minderheitsbeteiligungen. Diese Beteiligungsstruktur kann die zeitnahe Beschaffung von Informationen, die notwendig sind, um etwaigen Fehlentwicklungen rechtzeitig entgegenzuwirken, verhindern. Des Weiteren ist nicht auszuschließen, dass künftig weiterer Wertberichtigungsbedarf auf das Beteiligungsportfolio des Konzerns entsteht oder dass es dem Konzern nicht gelingt, seine Beteiligungen über die Börse oder außerbörslich zu angemessenen Preisen zu veräußern. Jedes dieser Risiken könnte erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.

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  • Überschussbeteiligung Die auszuzahlende Überschussbeteiligung setzt sich zusammen aus: - den Ihrem Vertrag bereits zugeteilten Überschussanteilen, soweit sie nicht in dem nach den Absätzen 3 bis 7 berechneten Betrag enthalten sind, - dem Schlussüberschussanteil, soweit ein solcher nach § 3 Abs. 6 für den Fall einer Kündigung vorgesehen ist und - dem Ihrem Vertrag gemäß § 3 Abs. 10 zugeteilten Anteil an den Bewertungsreserven, soweit bei Kündigung vorhanden.

  • Selbstbeteiligung Bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schaden gilt: Die Selbstbeteiligung a) richtet sich nach der im Antrag festgelegten Höhe der Selbstbeteiligung je Schaden, b) wird bei jedem Schaden nur einmal abgezogen, c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § 5.1 AHB.

  • Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Vertrags. Sie umfassen den auf Ihren Vertrag entfallenden Anteil an allen Sach- und Personal- aufwendungen, die für den laufenden Versicherungsbetrieb erforderlich sind.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Inte- ressenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechts- grundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versiche- rungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wider- ruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenver- arbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zu- lässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.

  • Vermögensverwaltungsvertrag Erteilt der Anleger der Bank im Rahmen von MeinInvest einen Auftrag zur

  • Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes G.3.2 Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

  • Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsversteigerung sollen am im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Xxxxxxxxxxx, Xxxx 0000, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx die im Grundbuch von Nächstneuendorf Blatt 436 eingetragenen Grundstücke, Be­ zeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 186, Gemarkung Nächstneuendorf, Flur 1, Flurstück 571, Wulzenweg, Gebäude- und Freifläche, ungenutzt, Größe 541 m2, 1 j, 1 k, 1 l, 1 m, 1 n, Gebäude- und Freifläche, ungenutzt, Größe 2.409 m2 versteigert werden. Der Verkehrswert ist für das Flurstück 575 auf 156.000,00 EUR und für das Flurstück 571 auf 2.200,00 EUR festgesetzt worden. Der Zwangsversteigerungsvermerk ist in das Grundbuch am 25.03.2003 und 15.12.2005 eingetragen worden. Die Grundstücke befinden sich in Xxxxxxxxxx 0 a - 1 n (Flur­ stück 575) und Wulzenweg (Flurstück 571) in 15806 Nächst Neuendorf. Sie sind unbebaut. Die nähere Beschreibung kann bei dem Amtsgericht Luckenwalde, Zimmer 1501, vorliegenden Gutachten zu den Sprechzeiten entnommen werden. AZ: 17 K 53/02 Im Wege der Zwangsversteigerung soll am im Amtsgericht Potsdam, Xxxxxxxxxx 0, 2. Obergeschoss, Saal 310, das im Grundbuch von Babelsberg Blatt 5030 eingetragene Grundstück, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 4, Gemarkung Babelsberg, Flur 16, Flurstück 10/3, Gebäude- und Gebäudenebenflächen, Schlaatzweg, groß: 7.847 m2 versteigert werden. Das Grundstück ist mit einem Verwaltungsgebäude (Baujahr et­ wa 1960 - 1980), einem Mehrzweckgebäude (Baujahr etwa 1960 - 1980) und einer Werkhalle (Baujahr etwa 1960 - 1980) bebaut. Es bestehen erhebliche Bauschäden. Die Baulichkeiten sind als Ruinen zu bewerten. Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde in das Grundbuch am 28.06.2011 eingetragen. Der Verkehrswert wurde festgesetzt auf 680.000,00 EUR. AZ: 2 K 208/11 Im Wege der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am im Amtsgericht Potsdam, Xxxxxxxxxx 0, 2. Obergeschoss, Saal 310, das im Wohnungsgrundbuch von Geltow Blatt 2458 eingetragene Wohnungseigentum, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, 387,39/1000 Miteigentumsanteil an dem Grund­ stück Gemarkung Geltow, Flur 10, Flurstück 318, Gebäude- und Freifläche, Wohnen; Waldfläche, Nadelwald: Am Ufer 48, 1.699 m2, verbunden mit dem Sondereigentum an der Woh­ nung im Keller, Xxxxxxxxxx Xx. 0 des Aufteilungs­ planes; mit Keller und Wirtschaftsraum Nr. 2 des Aufteilungsplanes, versteigert werden. Die Wohnung liegt in einem Einfamilienwohnhaus als „Huf- Xxxxxxxxxxxx 0000“ xx xxxxxxxx Xxxxxxxxxx xx xxx Xxxxx mit Bootssteganlage (Baujahr etwa 1993). Es handelt sich um eine Wohnung als „Einlieger“ aus zwei Ebenen im Erd- und Keller­ geschoss nebst Terrasse und Hauswirtschaftsraum. Die Gesamt­ fläche beträgt etwa 92 m2 (etwa 56 m2 im KG und etwa 36 m2 im EG). Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde in das Grundbuch am 14.03.2012 eingetragen. Der Verkehrswert wurde festgesetzt auf insgesamt 180.000,00 EUR. Das Objekt ist vermietet. AZ: 2 K 80/12